231 gleichwohl ähnlich wie dies im Frankenreich oder Westgotenreich der Fall war, d. h. naturalwirtschaftlich. Auch die alte römische Übung, daß den Soldaten in den Grenzdistrikten Ländereien mit der Verpflichtung zum Kriegsdienste und insbesondere zur Be- schützung der Grenzen zugeteilt wurden, bestand im Oströmi- schen Reich noch zur Zeit Kaiser Justinians fort””). Auch die byzantinische Flotte, welche man als spezifischen Ausdruck der Geldwirtschaft hingestellt hat’®), wurde natural- wirtschaftlich unterhalten, indem die am Meere wohnende Be- völkerung Schiffbauholz und Militärboote zu liefern hatte”*). Als diese naturalwirtschaftliche Grundlage versiegte, trat im 11. Jahr- hundert auch ein Verfall der Flotte ein, obwohl damals gerade die Geldwirtschaft im Byzantinischen Reich doch im Aufschwung begriffen war®®). Auch im Oströmischen Reich gab es feudale Einrichtungen. Ein neuerer Forscher hat geurteilt: „Die Zeit vor den großen bilderstürmenden Kaisern und besonders die vor den kata- strophalen Zuständen des 7. Jahrhunderts steht sozial und wirt- schaftlich ganz unter der Signatur der Klassenherrschaft des Großgrundbesitzes.“ Er spricht geradezu von einem System, das dem Feudalismus zutrieb*). Im 11. Jahrhundert aber wurde mit dem Verfall von Heer und Flotte der Großgrundbesitz immer mächtiger, die Zentralgewalt verkümmerte und der Feudalismus drang durch. Er hat unter den Komnenen endgültig den Sieg errungen*?), d. h. aber zu einer Zeit, in welcher die Geldwirtschaft in voller Blüte stand*®). Übrigens soll nicht übersehen werden, daß doch auch schon die Gesetzgebung der Kaiser des 10. Jahr- 77) Zachariae a. a. O. S. 271 f. ®) L. M. Hartmann a. a. O. S. 17: Kein naturalwirtschaftlicher Staat kann eine Flotte erhalten, es fehlt das Geld für die Erbauung der Schiffe und der Sold für eine ständige Bemannung. 7%) Vgl. C. Neumann, Die byzantinische Marine. Hist. Zschr. 871, 5 (1898). 80) Siehe oben S. 98. 3%) E. Stein, Studien S. 157 (1919)- 8) Vgl. A. Heisenberg, Staat und Gesellschaft des Byzantin. Reiches in P. Hinnebergs Kultur d. Gegenwart, Teil II, Abt. IV, 1°, 376 £. und 406 (1923), sowie Ostrogorski in Vjschr. f. Soz. u. Wirt. Gesch. 1929. 83) Vgl. L. Brentano, Die byzantin. Volkswirtschaft. Schmollers Jb. f. Volkswirtschaft, 41. Bd. (19177), SA. S. 26.