239 Wir sehen also, daß diese Großgrundherrschaften doch auch auf den Markt und die Händler einen wirtschaftlichen Einfluß ausübten, ihr Vermögen keineswegs schlief, wie Pirenne annimmt. Sie stellen auf Gewinn berechnete Unternehmungen dar, die auch Darlehensgeschäfte zum Zwecke ihrer Bereicherung betrieben. Nicht nur die weltlichen Großgrundherren gewährten Darlehen gegen Zins, sondern auch die kirchlichen***). Nicht selten waren, wie die Formeln beweisen, Darlehen, für welche der Schuldner seine Freiheit zu Pfande setzte (obnoxiatio) mit der Ver- pflichtung der Leistung von Arbeit an bestimmten Tagen der Woche. Wir hören, daß mitunter dann ein höherer Preis in Arbeit verlangt wurde, als man zuvor gegeben hatte). Es wurde also auch in Naturalleistungen, den Fronden, Wucher getrieben. Wie also bereits zur Karolingerzeit innerhalb solcher Kreise, die vornehmlich Landwirtschaft und damit Naturalwirtschaft betrieben, alle Kennzeichen des Kapitalismus sich nachweisen lassen, so hat neuestens ein hervorragender Wirtschaftshistoriker gelegentlich der Darstellung der Grundherrschaft in England ganz allgemein die These vertreten, daß der grundherrschaftliche Wirtschaftsbetrieb des Mittelalters unbedingt als kapitalistisch anzusprechen sei**®). Er ver- weist besonders auf die Kommassation beträchtlicher, ja zuweilen ungeheuerer Ländereien bei einem Besitzer und ihre Ausnützung ver- mittels des Fronden- wie des Zinssystems, sowie die ausgebildete Verkehrs- und Geldwirtschaft der Grundherrschaft, die den Grund- herren reichlich Gewinn abwarf. Ohne Zweifel war dies am Ausgang des Mittelalters und in den neueren Jahrhunderten bei der sog. Gutsherrschaftin Ost- deutschland der Fall. Auch diese war ja überwiegend natural- wirtschaftlich organisiert, wie oben bereits ausgeführt worden ist”). Einzelnen Forschern ist bereits aufgefallen, daß die karolingischen Betriebsformen mit jenen der Gutsherrschaft auf ostdeutschem 14) Die Quellenbelege in meiner „Wirtschaftsentwicklung der Karolinger- zeit“ 27, 283 f. 115) Vgl. H. Brunner, Zur Gesch. u. Dogmatik der Wertpapiere. Zschr. f. das ges. Handelsrecht 22, 65; dazu meine „Wirtschaftsentwicklung‘““ 2°, 282; auch v. Inama-Sternegg a.a.O. S. 57. 116) D, M. Petrußevski, Die Entwicklung der Grundherrschaft in England. Zschr. f. d. ges. Staatswiss, 88, 116 (1930). 117) Siehe S. 179.