Zwölfter Abschnitt. Theoretische Schlußfolgerungen. Wir konnten an der Hand der historischen Tatsachen ver- folgen, daß Natural- und Geldwirtschaft nicht zeitlich aufeinander- folgende Wirtschaftsformen sind, sondern nebeneinander vor- kommen, ohne daß die eine als Zeugnis primitiver, die andere als spezifischer Ausdruck höherer Kultur zu werten wäre. Auch der Geldkapitalismus neuerer Zeiten bedient sich der Naturalwirtschaft zur Erzielung höherer Gewinne, anderseits dauert diese auch bei den Großgrundherrschaften bis in die Gegenwart hinein fort. Der Papst und der Kaiser, Landesherren und Bischöfe, aber auch der weltliche Adel entlohnen ihre Beamten und Angestellten zum Teil ın natura, durch Überweisung von Wohnungen und Bezug von Nahrungsmitteln (Getreide, Bier, Holz u. s. w.), das sog. Deputat. Warum? Offenbar ist beiden Seiten damit gedient, augenscheinlich ist diese Form für beide vorteilhaft. Die großen Grundherren ver- fügen nicht nur über ausgedehnten Grundbesitz, sondern auch über Wohn- und Wirtschaftsgebäude, sowie zahlreiche Eingänge in Naturalien, besonders solche an lebenswichtigen Nahrungsmitteln. Indem sie einen Teil davon direkt als Zahlungsmittel für ihre Be- amten und Angestellten verwenden, ersparen sie Geld. Aber es ist nicht der Geldmangel, der sie dazu veranlaßt, sondern es kommt ihnen diese Art der Entlohnung billiger, als wenn sie diese Naturalien zu Markte führen, dort verkaufen und den Erlös davon als Gehalt für ihre Bediensteten verwenden würden. Anderseits ist die teilweise Naturalentlohnung auch für den Empfänger vorteil- hafter, da er bei Überweisung der aus dem Verkauf jener Naturalien erzielten Summe mit diesem Plus an Geldeinnahmen nicht das- selbe Quantum lebenswichtiger Nahrungsmittel, bzw. dieselbe Woh- nung bezahlen könnte, welche er in natura erhält. Er müßte mehr aufwenden, da ja durch diese Naturalzahlung der Gewinn des