Diese auf die Sicherung des wirtschaftlichen Bedarfs gerichtete Wirtschaftspolitik kam insbesondere auch in dem Ausschluß der fremden Konkurrenz zum Ausdruck, welche das Innungsrecht dar- stellt‘). Die Ergänzung der Eigenproduktion durch Heranführung von Waren mittels des Handels stellt dann kein Hindernis für die Autarkie in wirtschaftlicher Beziehung dar, wenn die Bedarfs- deckung derart sichergestellt werden kann, daß sie nicht durch äußere Umstände (z. B. Krieg) behindert werden kann oder von solchen abhängig ist. Der Merkantilismus hat mit Übertragung des stadtwirtschaft- lichen Prinzips auf das Staatsgebiet eine nach außen abgeschlossene Staatswirtschaft schaffen wollen, welche alle Bedürfnisse der Staats- angehörigen durch nationale Arbeit zu befriedigen imstande sei, zugleich aber durch einen lebhaften Verkehr im Inneren alle natür- lichen Hilfsmittel des Landes und alle individuellen Kräfte des Volkes in den Dienst des Ganzen stellen sollte??). Wie im Mittelalter die Stadt, so sucht jetzt der Staat es dahin zu bringen, daß alles, was er nötig hat, nach Möglichkeit in seinem Gebiet produziert wird!®). Die Landwirtschaft bleibt dienendes Glied auch jetzt, aber Handel und Industrie werden noch direkter gefördert, ja der Staat beteiligt sich selbst dabei als Unternehmer, zu dem ausgesprochenen Zwecke, um die wirtschaftliche Hebung des ganzen einheitlichen Wirtschaftskörpers mitzubewirken. Gerade bei diesem System, welches den Handel in so nachdrücklicher Weise betont hat, zeigt sich also, wie wenig die Tauschwirtschaft der Autarkie feind ist. In der neuesten Zeit sind zweimal besonders Bestrebungen hervorgetreten, um in Deutschland eine wirtschaftliche Autarkie zu schaffen. Beide Male hat die Not des Krieges dazu Anlaß gegeben, am Beginn des 19. Jahrhunderts, als Napoleon I. die Kontinental- sperre verhängte, und im letzten Weltkrieg, als die Ententemächte Deutschland und dessen Bundesgenossen von jeder Zufuhr ab- sperrten. 1) Vgl. F. Keutgen, Ämter und Zünfte (1903), S. 199: „Das Innungsrecht ist die Grundfeste des Systems der sog. Stadtwirtschaft.“ ”) Wilbrandt a.a. O. 18) Vgl. v. Below, Mittelalterl. Stadtwirtschaft u. gegenwärtige Kriegs- wirtschaft. 1917, S. 38.