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        <title>Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte</title>
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            <surname>Dopsch</surname>
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hauptsächlich auch daraus zu gewinnen, daß die von ihm gefundenen 
Perioden „so sich mutatis mutandis empirisch mindestens in der 
Geschichte der Nationen des europäischen Abendlandes wie in der 
Geschichte der Völker des klassischen Altertums wiederfinden"*)“. 
Es soll hier nun keineswegs eine, wie ich glaube, heute völlig 
überflüssige Widerlegung solcher Auffassung gegeben werden. Es 
ist längst dargetan worden, daß sich solche Zeitalter der geistigen 
Kulturentwicklung so tatsächlich nicht abgrenzen lassen. Gleichwohl 
aber sprechen Nationalökonomen ebenso wie Historiker immer noch 
von einem Zeitalter reiner oder überwiegender Naturalwirtschaft 
und betrachten das Aufkommen der Geldwirtschaft als eine spätere, 
chronologisch genau bestimmbare Neuerscheinung, die in Europa im 
ı2. und 13. Jahrhundert eintrete, und lassen dann ein Zeitalter 
überwiegender Geldwirtschaft folgen, bis endlich in den neueren 
Jahrhunderten die reine Geldwirtschaft platzgreift”®). 
Neben dieser evolutionistischen Grundauffassung hat uns aber 
insbesondere auch das Problem der Kausalität politischer Phänomene 
hier zu beschäftigen. Von verschiedenen Seiten her, durch Historiker 
und Nationalökonomen, ist eine innere Bedingtheit und ein be- 
stimmter Zusammenhang der Natural- und Geldwirtschaft mit 
sozialen und verfassungsrechtlichen Bildungen, ja Organisations- 
formen. angenommen worden. Als „notwendigen Ausfluß der 
Naturalwirtschaft“ sieht Lujo Brentano die feudale Wirtschafts- 
ordnung an’%). Die Naturalwirtschaft äußert vor allem soziale 
Wirkungen; sie schafft Abhängigkeit von Menschen auf dem Wege 
der Bodenleihe, eine Über- und Unterordnung, Herrschaft und 
Mannschaft. 
Im völligen Gegensatz dazu steht nach Brentano die kapitalisti- 
sche Wirtschaftsordnung. In ihr hat statt des Landes die führende 
Rolle das Geld. Eine soziale Entfesselung greift Platz. Die Menschen 
verbindet nicht mehr die Landleihe, sondern die Barzahlung. Keiner 
ist dem andern zu mehr verpflichtet, als er bei Abschluß des Ver- 
trages auf sich nimmt. Ein jeder erhält, was er braucht gegen Geld- 
7) Ebda. S, 130. 
7) Vgl. zu dem bereits oben Gesagten (S. 5f.) R. Kötzschke, Allgemeine 
Wirtschaftsgesch. d. MA. (1924), bes. S. 69 u. S. 518 f., ferner u. a. auch Lujo 
Brentano a. a. O. S.2r ff, W. Lotz, Finanzwissenschaft 1917, S. 18 u. 34 Carl 
3rinkmann, Wirtsch. u. Sozialgesch. 1927, S.25, 28, 70 u. passim. 
*) Die Anfänge des modernen Kapitalismus. München 1916, 5.7 ff. 
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