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        <title>Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte</title>
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      <div>30 
bringung größerer Mittel zog Antiochos d. Gr. die Tempelschätze 
heran, wie z. B. bei Bezahlung der Kriegskontribution an die 
Römer. 
Auch im Königreich Makedonien waren eine Hauptgrundlage 
des Staatshaushaltes die königlichen Domänen. Auch die Forste des 
Landes, das eine große Waldbedeckung besaß, waren gleichfalls 
zum guten Teile königlicher Besitz. Die ertragreichste Einnahme- 
quelle aber bildeten die Edelmetallschätze (Gold und Silberminen 
des Pangaeon). 
Sizilien, das eine reiche Getreideproduktion hatte, lieferte 
dem König dementsprechend in erster Linie eine Getreideabgabe 
(Zehent), außerdem warfen die Zölle vom Warenhandel erhebliche 
Einnahmen ab. 
In Karthago bestanden die Staatseinkünfte ebenfalls aus 
Erträgnissen vom Grund und Boden, sowie den Zöllen, die recht 
beträchtlich waren, da die Stadt eine große Industrie und lebhaften 
Handel besaß. 
Gegenüber diesen Reichen wies damals das römische noch 
eine geringere Finanzkraft auf, die vornehmlich auf den Domänen 
beruhte. War von Anfang an der Feldbau „der Grundpfeiler aller 
italischen Gemeinden®)“, so bildete die Ackerwirtschaft auch 
später noch lange die Unterlage der römischen Finanzen, zumal die 
Inseln und der Süden, wo frühzeitig ein lebhafter Handel sich 
entwickelte, von der Zeit der ägäischen Kultur bis auf die helleni- 
stische Zeit in fremden Händen waren. Die Kornlieferungen der 
Provinzialen dienten zum Teil zur Naturalverpflegung der Beamten 
und des römischen Heeres, zum Teil zur Versorgung Roms selbst), 
Die reichsten Kornlandschaften der Halbinsel waren die Romagna 
und die Lombardei. Seit der Eroberung Siziliens sowie Sardiniens 
(238 v. Chr.), die beide reiche Kornerträge aufzuweisen hatten, 
war mit deren Lieferungen der Staatshaushalt auf eine sichere 
Grundlage gestellt. Schon zu Catos Zeit heißt Sizilien die Korn- 
kammer Roms. Die Landwirtschaft arbeitete vorwiegend natural- 
wirtschaftlich. Wenn in Zeiten der Ernte die normalen Arbeits- 
kräfte zu deren Einbringung nicht ausreichten und Schnitter ge- 
dungen werden mußten, so erhielten sie als Lohn wohl auch einen 
®) Vgl. Th. Mommsen, Röm. Gesch. 1? 18% (1923). 
70) Ebda. S. 839.</div>
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