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        <title>Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte</title>
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            <surname>Dopsch</surname>
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Altertums sind die Galloromanen gewesen”). Und zwar herrschte
in Gallien (wie auch in den Donauprovinzen) eine freie provinziale
kaufmännische Tätigkeit, Sklaven spielen nahezu gar keine Rolle
dabei®!). Aber auch die anderen Provinzen erlebten jetzt eine Industrialisierung,
 indem die früher importierte Ware durch billige
Nachahmung lokaler Art ersetzt wurde (z. B. Lampen)*”).
Nun war auch eine Entfaltung des Bankwesens möglich.
Kreditgeschäfte waren auch in kleineren Städten an der Tagesordnung,
 seitdem der Handel und die Industrie daselbst sich ausgebreitet
 hatten. Die Münze erfuhr jetzt eine Vereinheitlichung, da
der römische Staat deren Ausprägung besorgte und sie monopolisierte®).
 Der größte Bankier aber war der Fiskus selbst. Die
Papyrusforschung hat gezeigt, wie entwickelt die Geldwirtschaft,
besonders in Ägypten, damals gewesen ist. Auch das römische Zivilrecht
 ist ein beredtes Zeugnis dafür, die Lex Rhodia speziell für das
Seehandelsrecht.
Rostovtzeff hat ausdrücklich erklärt, daß die verschiedenen
Arten der Gewerbeartikel nicht durch die Hauswirtschaft erzeugt
wurden, außer vielleicht der Spinnerei und Weberei**). Alles andere
ist vom Markte bezogen: Kleider, Tongefäße, Lampen. Hausund
 Ackergeräte, Schmuck u. s. w.
Die römische Industrie ist aber niemals zu der Bedeutung wie
jene Griechenlands und der hellenistischen Staaten emporgediehen,
sie vermochte auch nicht die kapitalistischen Organisationsformen
auszubilden, wie etwa jene neuerer Zeiten, denn es fehlte das entsprechende
 Absatzgebiet dafür. Seit Hadrian wurden keine neuen
Eroberungen mehr gemacht, das Proletariat in den Städten wuchs,
der Kreis der Abnehmer war zu gering, um eine kapitalistische Industrie
 aufkommen zu lassen®”).
Die Wirtschaft der späteren Zeiten des Kaiserreiches hatte
schwer unter dem Steuerdruck des Staates zu leiden. Nicht nur
Ägypten, das uns über die Leiturgie guten Aufschluß gewährt,
sondern auch die übrigen Provinzen. Die Inhaber der öffentlichen

%) Parvan a.a. O. S. 123.
4) Ebda. S. 125.
®) Rostovtzeff a.a.O. S. 163.
3%) Ebda. S. 171.
%). A.a.O. S. 302.
y Ebda. 305.</div>
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