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        <title>Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte</title>
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wiesen, daß dort im 8. Jahrhunderte zur Karolingerzeit einzelne
Donatoren des Klosters Fulda auftreten, die sich „als Kaufleute
feststellen“ lassen. Dazu ist eine Nachricht Einhards zu halten, der
von den Kaufleuten der Stadt Mainz berichtet, daß sie in Oberdeutschland
 das Getreide zusammenkauften und auf dem Main
nach ihrer Stadt verfrachteten”®).
Für Maastricht haben wir an derselben Quelle ein Zeugnis, daß
die Stadt nicht nur sehr volkreich, sondern auch von Kaufleuten
überaus stark besucht war“).
Auch für Passau an der Donau sind für das Jahr 887 durch
eine Königsurkunde Karls III. Kaufleute bezeugt, die dort Handel
trieben und Zollfreiheit erhielten®?).
Negotiatores sind für das 9. Jahrhundert unter anderen sicher
für Paris®?) zu belegen und auch für Verdun anzunehmen*”). Ganz
allgemein aber werden Kaufleute in den Städten Westfranciens
durch die Edikte Karls d. K. vom Jahre 877 (Compi&amp;amp;gne und
Kiersy) als regelmäßiger Erwerbsstand bei der Veranlagung der
Normannensteuer vorausgesetzt“), u. zw. nicht nur jüdische,
sondern auch christliche. Damit ist zugleich auch die weitere These
Pirennes widerlegt, es sei keine Spur dafür vorhanden, daß es eine
Klasse berufsmäßiger Händler sowie eine geregelte Handelstätigkeit
 damals gegeben habe*). Die Steuerverwaltung rechnete ganz
bestimmt mit einer besonderen Berufsklasse von Kaufleuten, Juden
sowohl als auch Christen, die nach Maßgabe ihres Vermögens zur
Aufbringung des Normannentributes herangezogen wurden. Auch
die Bestimmungen über die Regelung des Sklavenhandels auf dem
Konzil von Meaux-Paris (845—3846)%) haben ebenso einen solchen

%®) Translat. c. 39.
8%) Ebda. c. 81: Trajectus... habitantium et praecipue negotiatorum
multitudine frequentissimus.
81) Mühlbacher, Reg. Imp. 1”, no. 1738 (1691).
82) Vgl. Lot, Bibl. de l’Ecole des Chartes 69, 46 (1908).
83) Liutprand von Cremona erzählt (949), daß die Verdunenses mercatores
beschnittene Knaben mit großem Gewinn nach Spanien zu verhandeln pflegten.
Antapodos. VI, c. 6. Das war also keine neue Einrichtung, die erst damals
aufkam.
%*) MG. Capitul. 2, 354 B, sowie 361 C. 31.
3%) A.a.O. S.233.
3) MG. Capit. 2, 419 c. 76: ut mercatores huius regni, christiani sive
judei...</div>
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