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        <title>Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte</title>
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            <surname>Dopsch</surname>
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Im Landbezirk von Frankfurt a. M. wurde noch 1452 die
Königsbede in Hafer entrichtet“), und auch in dem Eifelgebiet
Bedekorn geleistet“), desgleichen in: Westfalen‘). In Sachsen
nehmen wir wahr, daß noch im:Jahre 1459 der Schoß oder
Grafenschatz, d..h. die Ablösung der :alten' Heeresdienstpflicht;
in Hafer (Schoßhafer) entrichtet wurde*).
In England bewilligte das Parlament noch in der zweiten Hälfte
des 14. Jahrhunderts dem König Edward III. eine Steuer in Wolle;
die Eingänge wurden nach Flandern geschickt, wo sie verkauft
und die dafür erzielten Gelder für militärische Zwecke verwendet
wurden. Schon Cunningham hat daraus die Folgerung abgeleitet,
daß die staatliche Finanzverwaltung Englands im 14 Jahrhundert
noch keineswegs gänzlich auf der Geldwirtschaft aufgebaut war”).
Solches hatten doch einige neuere Forscher, wie W. Lotz“) u. a.,
behauptet.
Cunningham meinte dies so deuten zu sollen, daß eine zeitweise
 Rückkehr zu den primitiven Methoden der Naturalwirtschaft
 doch noch möglich gewesen sei. Tatsächlich bedeutet diese
Naturalsteuer keineswegs einen‘ auch nur zeitweisen. Bruch mit
der Geldwirtschaft, es erklärt sich vielmehr das Nebeneinander
von Natural- und Geldleistungen aus den besonderen Verhältnissen,
 welche lokal oder zeitlich durch die speziellen ökonomischen
 Produktions- bzw. Absatzmöglichkeiten bedingt waren.
Ein illustratives Beispiel bieten auch die südostdeutschen
Marken, besonders die Steiermark. Hier wurde schon seit dem
ı2. Jahrhundert vom Markgrafen, bzw: dann dem Herzog, eine
Naturalsteuer für militärische Zwecke, ein Haferdienst als Pferdefutter,
 eingehoben*?). Dieses Marchfutter blieb auch noch im
t$; Jahrhundert vielfach ein Naturaldienst, während andere

%) Vgl. Das Weistum von Oberrad. Grimm, Weistümer, 1, 520.
”) Vgl. Das Weistum von. Landscheid. Ebda. 6, 558.
*) Vgl. ebda. 3, 32 (Schwelm). ;
"”) Vgl. Beschorner, Das sächs. Amt Freiberg (1897), S. 11.
®) An Essay on Western Civilisation in its economic aspects (1923), S. 88.
%) Das. Aufkommen “der Geldwirtschaft im staatlichen Haushalt, Volkswirtschaftliche
 Zeitfragen, XXX. Jg., Heft 238 (x908), .
5%) Vgl: die ‘Quellennachweise in meiner Abhandlung über die Finanzverwaltung
 UOsterreichs im 13. Jahrhundert. Mitteil. d.‘ Inst. 18. Bd., wiederabgedruckt
 in der Festschrift „Verfassungs- u. Wirtschaftsgesch. d. MA.“,
gesammelte Aufsätze %: A. Dopsch, 1928, 5. 385 fi bes. 390 f.</div>
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