<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Alfons</forname>
            <surname>Dopsch</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1824546017</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>220

Auch noch von einer anderen Seite her betrachtet, weisen
gerade die frühkarolingischen Lehensverleihungen Analogien zu
den Verhältnissen des Altertums und Orients auf. Einer der von
dem Begründer der herrschenden Lehre, H. Brunner, selbst vorgebrachten
 Quellenbelege 1äßt deutlich erkennen, daß Karl Martell
Lehen an seine bereits erprobten und vertrauten Kriegsgefolgen
erteilt hat, um unruhige oder gefährdete Reichsteile dadurch zu
sichern“). Wir hören anderseits — das hat Brunner ganz übersehen
 —, daß Karl Martell Lehen gerade auch an den Reichsgrenzen
 gewährt hat‘), offenbar um sie stärker zu schützen
(Prinzip der Militärgrenze!). Auch unter Karl d. Gr. tritt dieser
Zweck bei den Lehensverleihungen deutlich hervor, im Süden
sowohl gegen Spanien wie im Osten auch an der Donau®”).
Endlich wird von Karl Martell auch berichtet, daß er das eingezogene
 Kirchengut seinen Verwandten und königlichen Dienstmannen
 verliehen habe”). Hier wird die Analogie zu dem, was
wir aus anderen Reichen, z. B. aus China, wissen, besonders
deutlich.
Wäre die weitverbreitete Theorie von der naturalwirtschaftlichen
 Zahlungsform richtig, so müßte .man erwarten, daß in
Ländern mit ausgebildeter Geldwirtschaft das Lehenswesen nicht
vorkomme. Denn war dasselbe gewissermaßen nur eine Verlegenheitsauskunft,
 weil man eben nicht anders zu zahlen, bzw.
zu entlohnen vermochte als in Naturalien, so brauchte man sich
dieses Mittels dort nicht zu bedienen, wo Geld genügend vorhanden
 war, um die Entlohnung, bzw. Bezahlung damit zu bewirken.
 Zwei hervorragende Beispiele geldwirtschaftlich organi-87)
 Fredegar cont. c. 109: regionem Burgundie sagaciter penetravit, fines
regni illius leudibus suis probatissimis, viris industriis ad resistendas gentes
rebelles et infideles statuit, pace patrata Lugduno Gallia suis fidelibus tradidit.
Dazu Brunner, Der Reiterdienst und die Anfänge des Lehenswesens. Zs. d.
Savignystiftg. f. RG., German. Abt. 8, 32 n. 3.
68) Vita Liudgeri ı, c. 4: dedit Karolus memorato W. benefitium in
confinio Fresonum.
®) Vgl. Vita Hludowici c. 3 ordinavit... per totam Aquitaniam . .. plurimos
 quos vassos vulgo vocant, dazu meine Ausführungen in Zschr. d. Savignystiftg.
 f. Rechtsgesch., German. Abt., 36. Bd. — Für den Osten vgl. M. Lipp,
Das fränkische Grenzsystem unter Karl d. Gr. in O. Gierkes Untersuchg. z.
deutsch. Staats- u. Rechtsgesch. 41, 1892, S. 67 n. 4.
7) Gesta abbat. Fontanel c. 10: suisque propinquis ac regiis hominibus ad
possidendam contradidit: dazu Waitz VC. 3% ı7 n. 2.</div>
    </body>
  </text>
</TEI>
