AR ‚soziale Rationalisten in einem hervorragenden Maße waren, ja gerade diejenigen, die wir als die Klassiker des sozialen Rationalismus zu betrachten haben. Zu diesen rechne ich in erster Linie: Johann Heinrich von Thünen (1783—1850); Dieser tiefe Denker hat in dem ersten Teile seines „Isolierten Staates‘, der schon 1826 er- schien und bekanntlich die Standortslehre enthält, einen mächtigen Beitrag zum Aufbau der verstehenden Nationalökonomie geliefert. Dagegen stellt er sich im zweiten Teile des genannten Werkes, der vom „Naturgemäßen Arbeitslohn“ handelt, in schroffer Abkehr von seiner früheren Forschungsmethode, entschlossen auf den Stand- punkt einer richtenden Nationalökonomie, und er begründet diesen Standpunkt in vorbildlich klarer Weise mit den Beweisgründen des sozialen Rationalismus in folgenden Worten: „Statt der Berufung auf die Erfahrung muß ein auf Vernunftgründen beruhen- des Gesetz nachgewiesen werden.“ (Von mir gesperrt.) „Die hohe und hehre Aufgabe der Wissenschaft ist es, nicht bloß durch die Erfahrung, durch den Verlauf der Geschichte, sondern durch die Vernunft selbst die Wahrheit und das Ziel, wonach wir streben, zu erforschen und zur Erkenntnis zu bringen.‘ 5 „Großes Unrecht haben die Nationalökonomen dadurch begangen, daß sie den, aus den beiden von ihnen in Betracht gezogenen Faktoren sich bildenden Arbeitslohn für den naturgemäßen genommen und daraus den Schluß gezogen haben, daß von der Vorsehung selbst den Arbeitern nichts anderes bestimmt sei, als was zur Fristung ihres Lebens notwendig ist. Höher fassen die Sozialisten die Aufgabe auf, denn diese verlangen (!) für den Arbeiter nicht bloß Unterhalt, sondern auch Lebensgenuß und Bildung. . .‘“ Nichts hindert aber die Nationalökonomie, „daß sie das Grundprinzip des Sozialismus in sich aufnimmt und. zu dem ihrigen macht (1). Ja, ich habe gefunden,... daß das tiefere Eindringen in die Frage: ‚Welches ist der natur- gemäße Arbeitslohn?“ in den letzten Stadien unmittelbar zu der Frage über die Bestimmung des Menschen führt“ (Unter- 58 Joh. Heinrich v. Thünen, Der isolierte Staat in Beziehung auf Land- wirtschaft und Nationalökonomie. 1. Teil 1826; 2. Teil ı. Abt. 1850: 2. und 3. Abt. 1863. 3. Aufl. 1875. II, ı 5. 41—43. 59 Joh. Heinr, v. Thünen. a. a. O0, S. 192/93.