257 können außerordentlich klärend wirken und haben so gewirkt: von dem Satze an, daß das Ausmaß unseres Reichtums durch den Um- fang der Urproduktion bestimmt wird bis zu der Erkenntnis, daß ein Land auf die Dauer nur Tribute zahlen kann, wenn es entweder eine aktive Zahlungsbilanz hat oder Gelder von fremden Völkern aufnimmt. Das sind echte und wichtige Gesetze, denen die Dignität der Notwendigkeit zukommt. 2. Die wesensmäßige Gesetzmäßigkeit, die zu Strukturge- setzen führt, betrifft die Glied-Ganzes-Beziehung (&\ov, totum). Wir vergegenwärtigen uns folgendes: „Ein Ganzes (ist) in vollem und eigentlichem Sinne ein durch die niedrigsten Gattungen der ‚Teile‘ bestimmter Zusammenhang. Zu jeder sachlichen Einheit gehört ein Gesetz. Nach den verschiedenen Gesetzen, mit anderen Worten: nach den verschiedenen Arten von Inhalten, die als Teile fungieren sollen, bestimmen sich verschiedene Arten von Ganzen.‘ „Die Idee der Einheit oder des Ganzen ist auf die der Fundierung und diese wieder auf die des reinen Gesetzes gegründet.‘ 127 Wir können. also von einer wesensmäßigen Gesetzmäßigkeit sprechen, wenn wir die notwendige Verbundenheit bestimmter „Glieder“ mit bestimmten ‚Ganzen‘ wahrnehmen, oder wie ich lieber sagen will: die notwendige Zugehörigkeit einer bestimmten Er- scheinung zu einem bestimmten Sinnzusammenhange, da „Ganze‘“ im Bereiche des Geistes immer Sinnzusammenhänge sind. Das Glied- Ganzes-Verhältnis können wir auch als Struktur bezeichnen und können deshalb von Strukturgesetzen sprechen. Hierher gehören also Feststellungen wie diese: das Gewinnstreben ist ein notwendiger Bestandteil des kapitalistischen Wirtschafts- systems; oder: der Kapitalismus kann sich nicht ausdehnen, ohne das Proletariat zu vermehren; oder: in einer Expansionskonjunktur ist die Hausse die notwendige Voraussetzung des Niedergangs; oder: in. jeder Wirtschaft bilden Produktion — Transport — Verteilung — Konsumtion einen notwendigen Kreislauf. 427 Husser], Logische Untersuchungen 22%, 282. Vgl. Meidegger, Sein und Zeit. 2. Aufl. 1926. S. 244. Xombart. Die drei Nationalökonomien