—17 gegangen werden muß. Es bedarf einer viel gründlicheren Reform als des Streichens an einigen Ausgabeziffern. Gewiß müssen alle Haushalte geprüft werden, ob nicht Herabsetzung des Sachaufwands und, in Durchführung vorliegender Reichstagsbeschlüsse, nicht auch in stärkerem Maße das Nichtwiederbesetzen freier Beamtenstellen möglich ist. Gewiß bedürfen die für verschiedene Zwecke, die an erster Stelle Landeszwecke sind, eingesetzten Anträge der Nachprü— fung unter dem Gesichtspunkt der Ersparnis wie der Aufgaben— teilung. Gewiß muß der Haushalt des Reichsverkehrs— ministeriums sorgfältig geprüft werden, ob der Aufwand für Kanalbauten, Luftfahrt u. a. nicht gesenkt werden kann. Gewiß be— darf auch der Haushaltsplan des Reichswehrministeriums der Prüfung, ob nicht ohne Beeinträchtigung der erreichbaren Wehrkraft Ausgaben gemindert werden können. Gewiß ist es auch notwendig, auf Senkung der Kosten der Finanz- und Steuerverwaltung bedacht zu sein, die mit rund 600 Mil— lionen 4,4 Prozent der Einnahmen der Reichsabgabenverwaltung aufzehren. Für die entscheidend großen Summen aber ist das Haus- haltsgesetz lediglich der ordnungsmäßige finanzielle Ausdruck gesetzlich begründeter Verpflichtun— gen. So bei den Aufwendungen der Kriegsversorgung, deren wirklich notwendige Bedürfnisse selbstverständlich nicht ver— kürzt werden dürfen. Aber es ist zu prüfen, ob nicht ohne Härten der Zuschußbedarf verkürzt werden kann, da dieser 1925 1,4, 1929 1,8 Milliarden betrug und 1930 1,7 Milliarden betragen soll; und wenn die Zahl der versorgten Beschädigten vom Mai 1928 bis zum März 1930 um etwa 80000 stieg, so hat das zu einem Teile natürliche Gründe, zum anderen aber Gründe in einer allzu weiten Ausdehnung der Neuanerkennung auch für leichte Fälle. Dazu kommen Unzweckmäßigkeiten und Kostspieligkeiten des Verfahrens und der Verwaltung, die nicht viel weniger beansprucht als die gesamte innere Verwaltung Preußens. Ebenso ist eine gründliche Prüfung der Aufwendungen des Reiches — aber nicht nur dieser — für die Sozialversiche— rung notwendig. Es ist bekanntlich berechnet worden, daß auch diese Zuschüsse in kurzer Zeit nicht mehr zur Deckung des Bedarfs der Invalidenversicherung genügen werden, daß diese vielmehr, sei es im Jahre 1932, sei es im Jahre 1934, zu ge—