Vorworft.

Bei den Vorarbeiten zu einem — hoffentlich demnächst erscheinenden
 — größeren Werk über Unternehmungsformen war es
mir Bedürfnis, mich zunächst eingehend mit den Begriffen Betrieb,
 Unternehmung, Konzern und einigen damit zusammenhängenden
 Begriffen auseinanderzusetzen. Die darauf bezüglichen Ausführungen
 haben einen solchen Umfang erlangt, daß es mir zweckmäßiger
 scheint, sie gesondert zu veröffentlichen.
Wenn meine Darlegungen auch wirtschaftswissenschaftlichen
Zwecken dienen sollen, so habe ich mich doch immer in der Gesetzgebung
 und der juristischen Literatur umgesehen, ob nicht die dort
niedergelegte Denkarbeit auch für die ökonomische Betrachtung
wegweisend sein könne. Gewiß ist, daß die Zwecke juristischer und
wirtschaftswissenschaftlicher Begriffsbildung oftmals auseinanderstreben;
 soweit als möglich sollte man aber in beiden Disziplinen
gemeinsame Wege gehen. Leider wird jedoch derjenige, der klare
rechtswissenschaftliche Begriffe sucht, bei den hier zu behandelnden
Problemen oft arg enttäuscht. Ich habe in solchen Fällen an den
juristischen Darlegungen Kritik geübt und würde es begrüßen, wenn
man auch dort für größere begriffliche Schärfe und terminologische
Klarheit sor-“

R. P.