1. Der Betrieb®.

Allgemeines. Das Wort Betrieb wird in der Sprache des täglichen
 Lebens, in der Gesetzgebung und in der Literatur in der
verschiedensten Bedeutung gebraucht und zwar häufig so, daß man
nicht mit Sicherheit erkennen kann, welche Bedeutung im einzelnen

') Die wirtschaftswissenschaftliche Literatur hat sich erst verhältnismäßig
 spät mit dem Begriff des Betriebes befaßt. Auch wenn man eingehender
von Betriebsgrößen, Betriebsformen, Betriebssystemen sprach, untersuchte man nicht
näher, was man denn dabei unter Betrieb verstehe. Eine, allerdings — wie weiterhin
zu zeigen sein wird — mißglückte Begriffsbestimmung gibt Liefmann in seiner
wertvollen und anregenden Studie „Über Wesen und Formen des Verlags‘ (Freiburg i. B.
ı899) S. 62 ff. Zum Gegenstande ausführlicher Darlegungen machte den Betriebsbegriff
 dann Sombart im Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik, Bd. 14,
S. 321 ff., und danach in der 1. Auflage seines ,„‚Modernen Kapitalismus‘‘, Bd. I, S. 5 ff.
Seine Darlegungen haben, trotzdem sich Richtiges und Falsches darin mischen, vielfach
 Zustimmung gefunden. Dagegen: Harms, Darstellung und Kritik der Wirtschafts-
 und Betriebssystematik im Sombartschen ‚‚Kapitalismus‘‘. (Jahrbuch f. Gesetzgebung,
 Verwaltung und Volkswirtschaft, 1905, S. 1385 ff.) Sombart selbst
hat seine Auffassung später geändert. Vgl. 2. Aufl. des Modernen Kapitalismus, Bd. I,
S. ı2. In den neueren Lehrbüchern und Gesamtdarstellungen wird vielfach auf den
Betriebsbegriff kurz eingegangen. Einen kritischen Überblick gibt: Th. Polten,
Der Begriff des Betriebes. Göttinger staatswiss. Diss., 1924, in Maschinenschrift.
Zu genauerer Prüfung des Betriebsbegriffes hat die (gewerbliche) BetriebSsstatistik
 Anlaß gegeben. Vgl. dazu meinen Aufsatz ‚‚Kritische Betrachtungen
über den Aufbau unserer gewerblichen Betriebsstatistik‘‘ in Zeitschrift f. Sozialwissenschaft,
 1911, S. 219 ff., 323 ff. Nachtrag dazu: ebenda, 1918, S. 84 ff. Da diese Ausführungen
 für die Benutzung wie für die künftige Gestaltung der Betriebsstatistik
von Bedeutung sind, sind sie, mit einigen Änderungen, als Anlage diesem Buche beigefügt.
 Vgl. dazu ferner W. Conradt, Die Zähleinheit der gewerblichen Betriebsstatistik
 (Allgemeines Statistisches Archiv, Bd. ı2, S. ı ff.).
Da der Betrieb auch in Gesetzen der verschiedensten Art eine große Rolle spielt,
so hätte die juristische Literatur Ursache gehabt, sich gründlich damit zu beschäftigen.
 Das ist jedoch nur spärlich geschehen, am meisten in der Literatur über
die Sozialversicherung. Vgl. Rosin, Das Recht der Arbeiterversicherung, Bd. I
(Berlin 1893), S. 209 ff., Piloty, Das Reichsunfallversicherungsrecht, Bd. ı (Würzburg
 1890), S. 189 ff. Handbuch der Unfallversicherung (3. Aufl., Leipzig 1909 f.),
insbes. Bd. ı, S. 67ff. In neuerer Zeit hat sich die arbeitsrechtliche Literatur öfter
damit befaßt, vor allem hat das Betriebsrätegesetz Anlaß zur Beschäftigung mit dem
Beiträge z. Lehre v. d. Unternehmungen. Heft ı:z: Passow. Betrieb usw.