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zeigen, Hauptbetrieb und Nebenbetrieb zusammen als „der ganze
Betrieb“ bezeichnet‘?).
Besonders wichtig ist die Zerlegung einheitlicher Unternehmungen
 in mehrere „Betriebe“ für die gewerbliche Betriebsstatistik
 geworden?). Diese Statistik verfolgt verschiedene Zwecke,
die in gewisser Weise miteinander kollidieren. Einmal ist es von
Bedeutung, durch diese Zählungen zu erfahren, in welcher Zahl,
Größe, Verbreitung Unternehmungen in dem betreffenden Gebiete
vorkommen, zum anderen möchte man wissen, wie sich die im „Gewerbe“
 tätigen Personen lokal verteilen und drittens, wieviel Personen
in den einzelnen „Gewerbezweigen“ tätig sind. Macht man nun das
Unternehmen zur Erhebungseinheit, so bekommt man zwar auf die
erste Frage Auskunft; aber die so gewonnenen Zahlen sind für die
Beantwortung der anderen Fragen nicht geeignet, denn vielfach — in
neuerer Zeit in wachsendem Umfange — erstreckt ein und dasselbe
Unternehmen seine Tätigkeit auf sehr verschiedene Orte und vereinigt
 in sich Tätigkeiten, die sehr verschiedenen Gewerbezweigen
angehören. Deshalb hat man bei der gewerblichen Betriebsstatistik 1907
nicht die einheitliche selbständige Erwerbswirtschaft (Unternehmung)
zur Erhebungseinheit gemacht, sondern einmal jede örtlich getrennte
Betriebsabteilung (z. B. jede Filiale) und innerhalb dieser lokalen Einheit
 auch alle Abteilungen, die einem besonderen Gewerbezweige
dienen (jede in sich abgeschlossene und zu einer besonderen Be-Er

 ist zugleich Inhaber einer von ihm mit anderen Gutsbesitzern in Form einer
offenen Handelsgesellschaft betriebenen Zuckerfabrik: Hier liegen zwei selbständige
Hauptbetriebe vor; oder
Der Unternehmer eines Konfektionsverkaufsgeschäftes unterhält eine Werkstatt,
 um für seine Kunden Änderungen an den verkauften Kleidungsstücken vornehmen
 oder auch in verhältnismäßig geringem Umfange Kleider fertigen zu lassen.
Die Werkstätte ist unselbständiger Bestandteil eines Hauptbetriebes.
Der Unternehmer unterhält eine umfangreiche Werkstätte, in der er einen erheblichen
 Teil seiner Waren selbst herstellen läßt. Die Werkstatt kann dann Nebenbetrieb
 sein.
Der Unternehmer unterhält eine Textilfabrik, in der er vorwiegend nicht für das
eigene Verkaufsgeschäft Textilien herstellt: Hier können zwei selbständige Betriebe
vorliegen.‘
1) Vgl. auch den oben S. 2, Anm. I zitierten $ 539 RVO., wonach ein Betrieb
wesentlicher Bestandteil oder Nebenbetrieb eines Betriebes sein kann.
2?) Eine gewisse Rolle spielt diese Frage auch für die landwirtschaftliche Betriebszählung.
 Erhebungseinheit ist der einheitlich bewirtschaftete ‚„‚ungetrennte Betrieb‘‘.
 Betreibt also jemand mehrere Gutswirtschaften, so wird doch jede einzeln
gezählt. Ebenso wird jede landwirtschaftliche Tätigkeit, auch wenn sie nur Bestandteil
eines industriellen Unternehmens ist, als besonderer landwirtschaftlicher Betrieb gezählt.

