keit“ zu sein. Im übrigen sei nicht jede der Betriebsführung dienende
Anlage auch eine Betriebsanlage; um das zu sein, müsse die Anlage
vielmehr unmittelbar der Produktion dienen. Aus der Verordnung
selbst ist mit Sicherheit nicht zu entnehmen, was denn nun mit Betriebsanlagen
 eigentlich gemeint sein sollte?),
Betriebsformen. Von Betriebsformen spricht man da, wo verschiedene
 Arten von Betrieben nach ihrer inneren Struktur, ihrem
Verhältnis zu Dritten usw. auseinandergehalten werden sollen. Allerdings
 werden in der Literatur die Ausdrücke (landwirtschaftliche, gewerbliche
 usw.) Betriebsformen und Betriebssysteme?) oft
in wenig präzisem Sinne verwendet. Es ist auffällig, daß in den
Ausführungen darüber fast niemals eine Definition der Betriebsform
(des Betriebssystems) gegeben wird, sondern nur die verschiedenen
Arten, die durch den gemeinsamen Oberbegriff zusammengefaßt
werden sollen, je für sich geschildert werden. Würde man eine
solche Definition des Oberbegriffes Betriebsform geben, so wäre man
vermutlich längst darauf aufmerksam geworden, daß hier manche
Unstimmigkeiten vorliegen. Wenn man unter Betriebsformen die
verschiedenen Arten von Betrieben versteht — und diese Auffassung
liegt regelmäßig zugrunde — und wenn man, wie das üblich ist®),
auf die Hauswirtschaft den Begriff Betrieb nicht ausdehnt, so ist
„Hauswerk“ oder „Hausfleiß“ (gewerbliche Produktion im Hause für
das Haus) keine Betriebsform, und wenn man, wie wir das getan
haben“), in der Tätigkeit eines Hausindustriellen einen eigenen Betrieb
erkennt, dann kann man nicht das „Verlagssystem“, die Tätigkeit
eines Verlegers und der von ihm beschäftigten Hausindustriellen als
Form eines Betriebes ansprechen.
Andere Bedeutungen des Wortes Betrieb. ı. Allgemeines. Betrieb
ist ein solches Allerweltswort, daß es neben dem hier zugrunde
' Vgl. dazu auch Joh. Fuchs, Wichtige Gegenwartsfragen des Arbeitsrechts.
Mannheim 10925. S. 58 ff., und die dort genannten Autoren.
?) Regelmäßig werden die beiden Worte — trotzdem man etwas anderes erwartet
 — als gleichbedeutend durcheinander gebraucht. Einen Versuch zur Sonderung
macht Th. Brinkmann im Grundriß der Sozialökonomik, Bd. 7 (z1922), S. 30.
Ihm sind die (landwirtschaftlichen) Betriebssysteme eine Unterart der Betriebsformen;
sie sind diejenigen Betriebsformen, die nach der Art unterschieden werden, wie die
verschiedenen Produktionszweige in einem landwirtschaftlichen Betriebe kombiniert
sind. (Vgl. dazu auch seinen Artikel: Bodenbenutzungssysteme, im Handwörterbuch
der Staatswissenschaften. 4. Aufl. Bd. 2, S. 959 ff.) — Einen Ansatz zur Unterscheidung
 von Betriebsform und Betriebssystem siehe auch bei Pesch, Lehrbuch der
Nationalökonomie. Bd. 3 (Freiburg i. B. 1913), S. 138 f.
3) Vgl. oben S. ır.
X Vgl. oben S. 5ff.