2. Die Unternehmung ).

Allgemeines. Unter einer Unternehmung (einem Unternehmen)
 im wirtschaftswissenschaftlichen Sinne®) verstehe
 ich einen selbständigen, auf Erwerb gerichteten
Betrieb® oder — um einen anderen, gleichbedeutenden Ausdruck

ı) Die wirtschaftswissenschaftliche Literatur hat sich
zunächst sehr viel mehr mit dem Unternehmer (und auch da überwiegend nur mit
dem Unternehmergewinn) als mit der Unternehmung befaßt. Infolgedessen sind die
Erörterungen über den Unternehmungsbegriff zunächst mehr nur ein Nebenprodukt
der Ausführungen über Unternehmer und Unternehmergewinn. Erst seit man der geschichtlichen
 Entwicklung der Unternehmungen und den Unternehmungsformen größere
Aufmerksamkeit zuwandte, wird auch dem Begriff der Unternehmung mehr Beachtung
geschenkt. Es ist aber erstaunlich, wie salopp oft die Definition der Unternehmung
ist, was freilich nicht hindert, daß den dann folgenden Ausführungen tatsächlich ein sachgemäßerer
 Begriff zugrunde liegt. Eingehendere Betrachtungen über den Unternehmungsbegriff
 bieten Liefmann (vgl. seine Schrift: Die Unternehmerverbände
[Freiburg i. B. 1897], seinen Aufsatz: Zur Lehre von der Unternehmung in: „Die private
 Unternehmung‘‘, Heft ı [Mannheim 1914), S. 89 ff., sein Buch: Die Unternehmungsformen,
 ı. Aufl., Stuttgart 1912, 3. Aufl., 1923) und Sombart in seinem
„Modernen Kapitalismus‘ und verschiedenen Vorstudien dazu; doch beziehen sich die
Äußerungen von Sombart meist nicht auf die Unternehmung schlechthin, sondern
auf die von ihm sog. „kapitalistische‘‘ Unternehmung. Eine Zusammenstellung und
kritische Betrachtung der in der Literatur auftretenden Unternehmungsbegriffe siehe
bei Johanning, Der Begriff der Unternehmung. Göttinger staatswiss. Diss. 1925
(in Maschinenschrift). Vgl. auch die oben S. ı, Anm. ı angeführte Literatur über
den Begriff des Betriebes. Die Aufsätze von Bruck, Die Kriegsunternehmung
(Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik, Bd. 48, S. 547 ff.) und Zur Systematik
 der Unternehmungsformen (ebenda, Bd. 52, S. 623 ff.) gehen von einem Unternehmungsbegriff
 aus, der von dem üblichen völlig abweicht. Bruck bezeichnet
z. B. auch ein Kartell als eine Unternehmung. Über den juristischen Unternehmungsbegriff
 siehe weiterhin Näheres.
2) Auf andere, allgemeinere Bedeutungen des Wortes Unternehmung wird
weiterhin noch eingegangen werden.
3) Vgl. dazu oben S. 18 ff. Wenn man sich darauf versteifen will, auch bloße Abteilungen
 eines einheitlichen Unternehmens als Betriebe zu bezeichnen, müßte man statt
dessen sagen ‚.‚Betrieb oder einheitlichen Komplex von Betrieben‘