Zu erwähnen ist, daß der Ausdruck Unternehmung in diesem
spezifischen Sinne der Sprache des Alltags, auch der des geschäftlichen
 Lebens, erst in neuerer Zeit geläufig geworden ist. Hier
spricht man mehr von Geschäft, Betrieb oder Firma, Insbesondere
für ein kaufmännisches Unternehmen kommt auch der Ausdruck
„Haus“ vor (Handelshaus, Welthaus, großes, angesehenes Haus).
Das Wort Unternehmung ist in der erwähnten speziellen Bedeutung
 zunächst wohl von der nationalökonomischen Literatur
 verwendet worden, und zwar ist das Wort hier geformt, um
ein objektives Gegenstück zu dem Ausdruck Unternehmer zu haben}).
Neuerdings zeigt sich vielfach die Neigung, Besonderheiten der großen,
modernen, rationell betriebenen, „kapitalistischen“ Unternehmungen
als Wesensmerkmale „der“ Unternehmung zu erklären. Ich halte es
demgegenüber für zweckmäßig, den allgemeinen Begriff der Unternehmung
 nicht zu eng zu fassen und lieber innerhalb des allgemeinen
Begriffes Spezialformen zu unterscheiden 3).

(ähnlich an einer Reihe anderer Stellen). — Auch in den 88 341 ff. der österreichischen
Exekutionsordnung werden die Worte Unternehmung und Unternehmen fortgesetzt
durcheinander gebraucht, und zwar das erstere, sobald der Plural, das zweite, sobald
der Singular angewendet wird.
1) Vgl. oben S. 41, Anm. t.
*) Im großen und ganzen auf das gleiche kommt das hinaus, was Schmoller
(etwas reichlich weitschweifig) zu Beginn seiner ungemein wertvollen Untersuchungen
über die geschichtliche Entwicklung der Unternehmung (Jahrb. f. Gesetzgebung, Verwaltung
 u. Volkswirtschaft, Bd. 14, S. 735 f.) ausführt: „Obwohl unsere Sprache auch
von Unternehmungen großer Fürsten und Feldherrn spricht, Bauwerke, Eroberungen
und Koloniegründungen, wie einzelne Geschäfte und Spekulationen, als Unternehmungen
 bezeichnet, so hat sie sich doch unzweifelhaft in steigendem Maße daran gewöhnt,
 als ‚Unternehmungen‘ eine bestimmte Art sozialer und wirtschaftlicher Organisationen
 zu bezeichnen: die Geschäfte, die wirtschaftlichen Betriebe als dauernde
Formen unseres heutigen wirtschaftlichen Lebens meint man, wenn man von der Unternehmung
 schlechthin spricht. Man setzt dabei in Gedanken die Unternehmung in
Gegensatz zur Familie und Familienwirtschaft wie zur Wirtschaft der Vereine, der
Gemeinden, der Staaten. Die Gasanstalt der Gemeinde, die städtische Leihanstalt,
die staatliche Bank oder Eisenbahn wird man freilich ebenso als Unternehmung bezeichnen
 wie das Privatgeschäft, den Konsumverein, die Aktiengesellschaft. Aber
die Armeeverwaltung bezeichnet niemand so, auch wenn sie nebenher Pulver fabriziert
oder Kanonen baut. Das Mädchen, das in einem Haushalt ausschließlich damit zu
tun hat, die Wäsche zu reinigen, wird niemand als eine Unternehmung ansehen; die
Wäscherin, die heute hier, morgen dort wäscht, wird als Betrieb, als Unternehmung
in der Statistik gezählt. Ob eine Gruppe von Arbeitern unter einem Vorarbeiter, die
mit eigenen Werkzeugen Ziegel streichen und bald hier, bald dort tätig sind, eine besondere
 Unternehmung darstellen oder Lohnarbeiter seien, wird man bezweifeln können.
Von der Tätigkeit des Arztes, des Rechtsanwaltes wird bald bejaht, bald bestritten,
daß sie eine Unternehmung sei: wenn man es bejaht, denkt man daran, daß der Be-