wie das die Regel bildet, ein Arbeitgeber abhängige Arbeiter beschäftigt,
 ob ein Familienvater mit seinen Angehörigen zusammen
arbeitet, oder ob die sämtlichen Mitwirkenden als gleichberechtigte
Gesellschafter (Produktivgenossenschaft) nebeneinander stehen: in
allen diesen Fällen würde ich, vorausgesetzt daß es sich um eine
selbständige Erwerbswirtschaft handelt, von Unternehmungen sprechen.
Falsch ist es, was Sehr häufig geschieht!), in die Definition der
Unternehmung aufzunehmen, daß es sich um einen Produktionsbetrieb
 handelt, denn es gibt zahlreiche Arten von Unternehmungen,
die mit Produktion nichts zu tun haben, selbst wenn man dieses
Wort in weiterem als dem üblichen Sinne versteht. Eine solche Definition
 bringt immer die Gefahr mit sich, daß über „die“ Unternehmung
 Dinge ausgesagt werden, die im besten Falle nur für bestimmte
 Arten von Unternehmungen zutreffen,
Keineswegs kann man den Begriff der Unternehmung auf
solche Betriebe, die für eine unbestimmte künftige Nachfrage
tätig sind, beschränken und Betriebe, die nur im Auftrag, auf Bestellung
 Dritter arbeiten, von dem Unternehmungsbegriff ausausführenden

 Arbeit, der die anderen obliegen, in der Regel nicht mehr beteiligt sein.
Sobald in einem Betriebe eine vollständige Scheidung zwischen den bloß Befehlenden
und den nur Gehorchenden, zwischen den mit organisatorischer oder dispositiver und
den nur mit sogenannter körperlicher Arbeit Beschäftigten, durchgeführt ist, gehen der
bäuerliche und der Handwerksbetrieb in die landwirtschaftliche oder die industrielle
Unternehmung über.‘“ Vgl. auch Pohle, Kapitalismus und Sozialismus, 2. Aufl.
(Leipzig 1920), S. 38 ff., und seine Ausführungen im Handwörterb. d. Staatswissensch.,
4. Aufl., Bd. 5, S. 588 f.
Das, was Pohle Unternehmung nennt, ist in unserer Terminologie also nur ein,
allerdings ganz besonders bedeutsamer, Spezialfall der Unternehmung.
l) Bei Conrad, Grundriß zum Studium der politischen Ökonomie, Bd. I,
8. Aufl. (1915), S. 348 heißt es: „Diejenigen Einzelwirtschaften, welche die Produktion
für fremden Bedarf auf eigene Rechnung und Gefahr behufs Erzielung von Gewinn
durchführen, nennen wir Unternehmen.“
„Das Wesentliche einer Unternehmung im nationalökonomischen Sinne des
Wortes — sagt Roscher, System, Bd. I, $ 195 — besteht darin, daß für den Verkehr
 auf eigene Gefahr produziert wird.“
Pohle, der von der Unternehmung sagt (Der Unternehmerstand, Leipzig
I910, S. 7), daß sie im Dienste der Produktion stehe, bemerkt zu dem Ausdruck Produktion
 in einer Anmerkung S. 44: „Dieser Begriff ist hier nicht in dem gewöhnlichen
engeren Sinne, sondern in einem weiteren Sinne zu verstehen, in dem er alle wirtschaftliche
 Tätigkeit, die der Vorbereitung der Konsumtion dient, also auch Transport und
Handel, mit umfaßt.‘ Ich halte es nicht für zweckmäßig, den gewöhnlichen Sinn des
Wortes Produktion zu verlassen, aber selbst wenn man diese weite Bedeutung akzeptieren
wollte, muß man doch sagen, daß es manche Unternehmungen gibt, deren Tätigkeit
man unter keinen Umständen als Vorbereitung der Konsumtion bezeichnen könnte.