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nehmen liegt auch dann vor, wenn der Gewinn zur Vergrößerung
des Betriebes ständig einbehalten werden soll oder wenn er für Dritte
(Stiftungen, gemeinnützige Zwecke) bestimmt ist.
Ohne Bedeutung für den Begriff der Unternehmung ist die
Intensität des Erwerbsstrebens!), Wohl gibt es in dieser Hinsicht
sehr wesentliche Unterschiede, und es ist eine wichtige Aufgabe,
diesen Unterschieden nachzugehen; aber für die F rage, ob ein Unternehmen
 vorliegt, kommt es nur auf das Vorliegen des Erwerbsstrebens,
nicht auf dessen Grad an.
Keine Unternehmung liegt da vor, wo ein Betrieb so geführt
wird, daß er sich lediglich selbst erhält, daß gerade nur die Kosten
gedeckt werden. Immerhin wird die ganze Geschäftsgebarung auch
in solchen Fällen — vorausgesetzt, daß die Erzielung der Einnahmen
 im Wege tauschwirtschaftlichen Verkehrs erfolgt?) — der
eines Unternehmens sehr ähnlich sein müssen, wenn der genannte
Erfolg erzielt werden soll. Übrigens liegt vielfach, wo angeblich
nur die Kosten gedeckt werden, tatsächlich eine Erwerbswirtschaft
vor. Das ist der Fall, wenn aus Überschüssen betriebsfremde
Zwecke unterstützt oder wenn daraus Reserven, d. h. Eigenkapital
angesammelt werden. Das letztere ist auch dann der Fall, wenn
— wie das bei öffentlichen Betrieben oft geschieht — zu den
Kosten, die durch die Einnahmen gedeckt werden sollen, nicht nur

') Hierauf legt Sombart das Hauptgewicht. Im Archiv für soziale Gesetzgebung
 und Statistik, Bd. 14, S. 404 und in der ı. Aufl. des modernen Kapitalismus,
Bd. ı, S. 69, will er den Begriff Unternehmung auf solche Wirtschaften beschränken,
die nach dem Prinzip geleitet werden, das er im Gegensatz zum Bedarfdeckungsprinzip
Erwerbsprinzip nennt (vgl. dazu meine Ausführungen in den Jahrbüchern für Nationalökonomie
 und Statistik, Bd. 110, S. 627 f.), d. h. also auf Erwerbswirtschaften mit
unbegrenztem Erwerbsstreben. Weiterhin (Mod. Kapitalismus, ı. Aufl., Bd. ı,
S. 195 ff.) definiert Sombart die „kapitalistische Unternehmung“. In welchem
Verhältnis die beiden erwähnten Definitionen zueinander stehen, wird nicht klar gesagt.
 — In seinem Buche ‚Der Bourgeois‘‘ gebraucht Sombart den Ausdruck
„Unternehmung“‘“ in sehr viel weiterem Sinne (Ausgabe 1923, S. 69 ff.). ‚Das Gebiet
der Unternehmung ist so weit wie das Feld der menschlichen Tätigkeit überhaupt.
Der Begriff ist also keineswegs auf das Wirtschaftliche beschränkt. Die wirtschaftliche
Unternehmung ist vielmehr eine Unterart der Unternehmung überhaupt, die kapitalistische
 Unternehmung eine Unterart der wirtschaftlichen Unternehmung.‘ In der
2. Aufl. des „Mod. Kapitalismus‘ ist nur von ‚kapitalistischen‘ Unternehmungen die
Rede.

?) Hierher gehören also z. B. nicht die Versicherungsträger der Sozialversicherung:
 Krankenkassen,  (Invaliden-) Versicherungsanstalten, Berufsgenossenschaften,
Reichsversicherungsanstalt für Angestellte, denn sie beschaffen sich ihre Einnahmen
im wesentlichen durch Einziehung von Zwangsbeiträgen.