56

gesellschaft nähert‘ (Anlagen zu den Sten. Ber. des Abg.-Hauses, 9. Leg.-Per., 1. Sess,
1866/67, Bd. ı, S. 242).
Schäffle unterscheidet scharf zwischen den Produktiv- und den übrigen Genossenschaften,
 die er „Ergänzungsgenossenschaften‘‘ nennt. In seinem Aufsatz: ‚,Die
Anwendbarkeit der verschiedenen Unternehmungsformen‘‘ sagt er (Zeitschrift für die
gesamte Staatswissenschaft, 1869, S. 329 f.): „Die Konsumvereine, Kreditgenossenschaften,
 Magazingenossenschaften, Baugenossenschaften haben den Zweck, die selbständige
 Privatwirtschaft der Genossen in einzelnen Beziehungen: in Kredit, im Rohstoffund
 Lebensmittelbezug, immer zugleich in der Kapitalbildung zu ergänzen. Es
könnte sie, wer Freund neuer Namensschöpfungen in unserer, der gemeinsamen Terminologie
 gar sehr entbehrenden Wissenschaft zu sein wagt, ergänzende, Ssekundäre
 Genossenschaften nennen, während die Produktivgenossenschaft in erster
Linie Beschäftigung der Genossen mit Profitbeteiligung, die Auflösung ihres Privaterwerbs
 in Genossenschaftserwerb, zum Ziele hat; die Produktivgenossenschaft hat den
Genossen primär die privatwirtschaftliche Existenz zu schaffen.‘ Ähnlich erwähnt
 er in seiner Schrift „Kapitalismus und Sozialismus‘ (Tübingen 1870, S. 520.
Ganz ebenso in seiner Schrift „Das gesellschaftliche System der menschlichen Wirtschaft‘,
 3. Aufl., 1873, Bd. 2, S. 39 f.) : „Maschinen-, Geräte-, Zuchtstier-, Rohstoff-, Magazin-,
 Käserei-, Absatz-, Konsum-, Versicherungs- und Kreditgenossenschaften‘‘ und
bemerkt dazu: „Diese Genossenschaften sind kollektive Ergänzungswirtschaften,
 repräsentieren genossenschaftliche Samtkapitale
zur Stärkung der Privatwirtschaften der Genossen. Die wunderbare Blüte des Delitzschen
 Genossenschaftswesens in der kleinen Landwirtschaft und im kleinen Handwerk
äußert sich gerade in diesen Kombinationen, während die reinen Geschäftsgenossenschaften
 oder Produktivgenossenschaften in der Welt jetzt erst nach Dutzenden zählen.
Die Kombinationen waren vor allem Bedürfnis zum Schutz, zur Schonung und Erhaltung
 der vom Großkapital untergrabenen gewerblichen und landwirtschaftlichen Kleingeschäfte;
 diesen gestatten sie, die erforderlichen fixen Kapitalgüter und das erforderliche
 flüssige Kapital annähernd ebenso vorteilhaft zu erwerben und abzusetzen, den
Kredit ebenso vorteilhaft zu benutzen, die Schadensgefahr ebenso ungestört zu ertragen,
wie solches alles dem Großkapital möglich ist. Ich möchte diese Geschäfte die partikulär-sozietären
 Ergänzungsgenossenschaften nennen.‘ Ebenso stellt er in der Vorrede
 die ‚„‚Ergänzungsgenossenschaft‘“ der Produktivgenossenschaft (‚,Genossenschaftsgeschäft‘)
 gegenüber.
L. Goldschmidt sagt, die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
seien „in der Hauptsache‘ bestimmt, „Ergänzungswirtschaften der in ihrer Selbständigkeit
 verbleibenden Einzelwirtschaften zu sein.‘ (Alte und neue Formen der Handelsgesellschaft,
 Berlin 1892, S. 16. Ähnlich schon Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht,
 Bd. 27, S. 2.) Und v. Wieser stellt in der Zeitschrift für Volkswirtschaft,
Sozialpolitik und Verwaltung, Bd. ı (1892), S. 115 f. die Produktivgenossenschaft, die
er als „Vollgenossenschaft‘“ bezeichnet, allen anderen Genossenschaften als „Hilfsgenossenschaften‘‘
 gegenüber. .
An den Erzeugungscharakter des genossenschaftlichen Betriebes denkt offenbar
auch Heinrich Kaufmann, wenn er im Jahrbuch des Zentralverbandes deutscher
 Konsumvereine (6. Jahrg., 1908, Bd. I, S. 75) schreibt: „Im Gegensatz [zu der
‚Kapitalgesellschaft‘] verdrängt der genossenschaftliche Betrieb keinen Eigenbetrieb
direkt, sondern er ist gerade auf der Grundlage der Eigenbetriebe
und Eigen-Hauswirtschaften errichtet, die einen Teil
ihrer wirtschaftlichen Funktionen einem gemeinschaft-