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das Risiko, trotzdem gerade dieses Moment in den meisten Definitionen
 mit ganz besonderem Nachdruck erwähnt wird!), was wohl
damit zusammenhängt, daß Betrachtungen über den Unternehmergewinn
 den Ausgangspunkt für viele dieser Definitionen bilden. Das
Risiko (dem übrigens die Gewinnchance zur Seite steht) ist nämlich
zwar eine sehr bedeutsame?) Begleiterscheinung jeder selbständigen
Erwerbswirtschaft; aber es ist eben nur eine — selbstverständliche —
Begleiterscheinung. Jeder Betrieb, der im tauschwirtschaftlichen
Verkehr selbständig Gewinnabsichten verfolgt, läuft damit auch ein
Risiko 9).
Endlich noch eins. In neuerer Zeit wird vielfach eine voll
durchgeführte Geldrechnung, die Art der Buchführung, die Aufstellung
von Bilanzen und besonders die Vornahme einer Rentabilitätsberechnung,
 die Gegenüberstellung von Ertrag und (Gesamt- oder
Eigen-) Kapital als das Wesensmerkmal der Unternehmung erklärt.
Diese Auffassung hat neuerdings insbesondere auch Liefmann‘*)
vertreten. Er sagt°) in Abweichung von seinen früheren Auffassungen:
 „Die Begriffsbestimmung der Unternehmung nach dem
Risiko enthält wohl ein wichtiges Moment, ermöglicht aber keine
scharfe Abgrenzung. Das Risiko des kleinen Bauern, den man kaum
einen Unternehmer nennt, gegenüber dem großen (srundbesitzer, des
Handwerkers, der zugleich einen kleinen Laden führt, gegenüber
dem Fabrikanten ist an sich das gleiche, nur dem Grade nach verschieden,
 und da gibt es unzählige Abstufungen. Deshalb habe ich
seit der ersten Auflage einen ganz neuen Gesichtspunkt noch als
Unterscheidungsmerkmal der Unternehmung hinzugefügt, der auch
praktisch von großer Bedeutung ist und mit dem Kapitalrisiko in

*‘) Auch Liefmann legt in der ı. Aufl. seiner „Unternehmungsformen‘‘
(1912) das Schwergewicht auf das Kapital risiko. „Das Kapitalrisiko ist das eigentliche
 Charakteristikum der Unternehmung im wirtschaftlichen Sinne‘ (S. 3). In den
späteren Auflagen geht er. wie noch zu zeigen sein wird, von einer anderen Auffassung
aus.

?) Vgl. dazu Leitner, Die Unternehmungsrisiken, Berlin 1915.
3) Schon Carl Menger (Grundsätze der Volkswirtschaftslehre, 2. Aufl.,
Wien 1923, S. 154) bemerkt (gegen Man g oldt), daß er „die Übernahme der Gefahr“‘
bei einer Produktion nicht als das Wesentliche an der Unternehmung ansehen könne, da
die ‚,‚Gefahr‘‘ doch nur etwas Akzidentielles sei und der Verlust- die Gewinnchance
gegenüberstehe.
4) In der Sammlung ‚Die private Unternehmung‘‘, Heft ı (Mannheim 1914),
S. 114 ff., ferner in der 2. und 3. Aufl. der „Unternehmungsformen‘‘. In früheren
Schriften sah er das Wesen der Unternehmung in anderem; vgl. S. 48, Anm. I und
oben Anm. I.

&gt;) Unternehmungsformen, 3. Aufl... S. 5

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