Beziehung steht, das ist die Kapitalrechnung, das Zugrundelegen
einer festen Geldsumme bei der Erwerbstätigkeit, des Kapitals. Der
Kaufmann geht von einer festen Geldsumme aus, die er mehrere
Male im Jahre umsetzt, sie ist sein Kapital, das er in den Waren
anlegt und das er eventuell von seinem Privatvermögen getrennt
hält. Ebenso geht der Fabrikant und auch der Großgrundbesitzer
von einer festen Geldsumme aus, die er in seine Fabrik, sein Gut
investiert hat, auf diese Geldsumme berechnet er die (zelderträge, die
er erzielt, sie ist sein Kapital. Man kann nicht feststellen, welche
Bedeutung dauernde Kostengüter, Gebäude, Maschinen u. dgl. für
die Erzielung des Reinertrags einer bestimmten Erwerbswirtschaft
haben, man kann nicht eine Quote von ihnen vom Rohertrage abziehen,
 um den Reinertrag zu finden. Deshalb stellt man sie, d. h.
die gesamten Produktionsmittel einer Unternehmung, mit einer festen
Summe in die Bilanz ein, sie ist das Kapital, das nun teils in dauernden
Produktionsmitteln angelegt wird, als stehendes Kapital, teils als umlaufendes
 in Rohstoffen, Waren, Löhnen usw. investiert wird. Der
kleine Gewerbetreibende, der Bauer macht keine solche reine Kapitalrechnung,
 bei ihm spielt die persönliche Arbeitskraft, evtl. auch die
seiner Familienglieder, eine größere Rolle, er legt daher auch die verwendeten
 Produktionsmittel nicht als Kapital seinen Ertragsberechnungen
 zugrunde, sondern, sofern er überhaupt Buch führt, macht
er nur eine Ertrags- (Gewinn- und Verlust-), keine Vermögensbilanz,.
Alle größeren Erwerbswirtschaften dagegen gehen von einem festen
Kapital aus, das evtl. vergrößert werden kann. Sie sind Unternehmungen.“

Die Stellungnahme zu dieser Auffassung!) wird zunächst davon
abhängen, ob man nur einen Teil der Erwerbswirtschaften, insbesondere
die größeren, als Unternehmungen bezeichnen will, denn bei vielen
kleineren selbständigen Erwerbswirtschaften fehlen die scharfe rechnerische
 Trennung zwischen Haushalt und Geschäft und andere Voraussetzungen
 für die Aufmachung einer Rentabilitätsrechnung, die
übrigens da, wo die Verwendung von Kapital eine geringe, die Tätigkeit
 des Wirtschaftssubjekts die Hauptrolle spielt, auch ziemlich belanglos
 wäre. Nach dem oben Gesagten halte ich es nicht für zweckmäßig,
 den Begriff der Unternehmung so einzuengen, möchte vielmehr
 jede selbständige Erwerbswirtschaft Unternehmung nennen.
Folgt man dem, so kann also die „Kapitalrechnung“ nicht ein Wesensmerkmal
 „der“ Unternehmung sein. Aber auch wenn man den
» Ich beschränke mich hier auf den Grundgedanken, ohne die — recht anfechtbaren
 — Ausführungen über die Methode der Ertragsberechnung zu kritisieren.