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6. Gewissermaßen eine Vermittlung zwischen der zuerst vorgeführten
 und den zuletzt behandelten Auffassungen stellt die Meinung
dar, die K. Lehmann in seinem „Lehrbuch des Handelsrechts?)“
vertritt. Er setzt Handelsgeschäft gleich Handelsvermögen, rechnet
aber zu dem letzteren außer Sachen, Rechten (und Schulden) auch
rein „tatsächliche Beziehungen vom Vermögenswert. Dahin gehören
 etwaige Geschäftsgeheimnisse und die sogenannten Chancen
des Geschäfts, d. h. die durch die Lage der Handelsniederlassung, das
Alter und den Ruf des Betriebes angelockte und voraussichtlich treu
bleibende Kundschaft, ja sogar bloße Aussichten, die zukünftige Ereignisse
 bringen können“. Diese „Chancen“ sind nun nach Lehmann
der eigentliche Kern des „Geschäfts“. Der Erwerb eines „Geschäfts“
ohne die dazugehörigen körperlichen Gegenstände und Rechte ist
denkbar, der ohne die „Chancen“ undenkbar. „Eine Vermutung dafür,
daß bei rechtsgeschäftlichen Verfügungen über das „Handelsgeschäft“
unter den Parteien der weiteste Sinn, nämlich das Geschäftsvermögen
einschließlich aller Aktiva und Passiva gemeint ist, besteht nicht.
Umgekehrt ist anzunehmen, daß im Zweifel nur der engste Bestandteil,
 nämlich die Chancen, damit gemeint ist.“
7. Der vorstehend geschilderten kommt die Ansicht nahe, die
Pisko in seinem verdienstvollen Werke „Das Unternehmen als
Gegenstand des Rechtsverkehrs?)“ entwickelt hat. Auch er betont
zunächst, daß für den Begriff des Unternehmens die zum Geschäftsbetriebe
 gehörigen Sachen und die mit ihm zusammenhängenden
Rechte nicht wesentlich seien. „Beim Versuche, einen systematisch
brauchbaren Begriff des Unternehmens zu gewinnen, muß vor allem
von dem zufälligen, aber nicht wesentlichen Momente, daß im Betriebe
des Unternehmens eine Reihe von Sachgütern verwendet und eine
Anzahl von Rechten ausgeübt wird, abgesehen werden. Auch Stellenvermittlungsbureaus,
 Zeitungen und ähnliche Betriebe werden veräußert
 und verpachtet und sind auch?) Gegenstand der Zwangsvollstreckung.“
 Worin sieht nun aber Pisko das Wesen des Unternehmens?
 In der „Organisation der Produktionsmittel“
und der „gesicherten Absatzgelegenheit“. „Das wirtschaftliche
 Leben zeigt die Erscheinung, daß jemand, der eine Organisation
der Produktionsmittel oder eine gesicherte Absatzgelegenheit geschaffen
 hat, diese Vorteile unter Umständen einem andern für den

1) 2. Aufl., Leipzig 1912, S. 108 ff. Lehmanns Äußerungen schließen sich
in diesem Punkte eng an Behrends Lehrbuch an; vgl. oben S. 82, Anm. 4.
? Wien 1907, insbesondere S. ı5 ff
3\ Nach österreichischem Recht!