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von ihm zu beginnenden gleichartigen Gewerbebetrieb überlassen
kann. Organisation der Produktionsmittel und gesicherte Absatzgelegenheit
 bilden bei Veräußerung oder Verpachtung eines Unternehmens
 die Gegenleistung für den Kaufpreis oder Pachtzins oder
den Teil des Preises, der den Wert oder Pachtwert der vorhandenen
mitübertragenen Aktiven übersteigt. Sie bilden also den Gegenstand
 jener Geschäfte, die als Veräußerung oder Verpachtung
 eines Unternehmens bezeichnet werden.“ Demgemäß
 definiert Pisko: „Das Unternehmen im objektiven Sinne
bildet eine den Erfolg einer Erwerbstätigkeit sichernde oder fördernde
Organisation der Produktionsmittel oder gesicherte Absatzgelegenheit,
 die der Gewerbetreibende entweder durch eigene Arbeit oder
durch Überlassung an einen Dritten zum Zwecke der Förderung
seiner gleichartigen Erwerbstätigkeit verwerten kann.“
Nach dieser Auffassung liegt also ein Unternehmen nur dann
vor, wenn der Inhaber einer Erwerbswirtschaft außer über Grundstücke,
 Gebäude, Maschinen, Waren, Forderungen u. dgl. in der
Organisation der Produktionsmittel oder der gesicherten Absatzgelegenheit
 noch über ein besonderes (nicht nur auf seinen persönlichen
 Eigenschaften beruhendes, sondern auf andere übertragbares)
Vermögensobjekt verfügt. Daraus würde folgen, daß ein Unternehmen
 da nicht vorliegt, wo bei dem Übergang einer Erwerbswirtschaft
 nur für die erwähnten Aktiva, nicht auch für die Organisation
der Produktionsmittel und die gesicherte Absatzgelegenheit eine
Gegenleistung zu zahlen ist. Pisko zieht in der Tat diese Konsequenz,
 indem er den normalen landwirtschaftlichen Betrieb von dem
Begriff der Unternehmung ausschließt!): „Kein Unternehmen ist das
Landgut. Sein Wert erschöpft sich in dem Werte des Gebäudes,
der Grundstücke und des Zubehörs, Die Ordnung der Produktionsmittel,
 die Verteilung der Arbeit unter das Hilfspersonal ist eine
typische, durch die der Beschaffenheit des Gutes entsprechende Wirtschaftsform
 gegebene. Der Absatz der Bodenprodukte ist zu bestimmtem,
 höchstens durch die örtliche Lage und die Bodenbeschaffenheit
 beeinflußtem Preise. von vornherein gesichert. Aus der Bewirtschaftung
 des Landgutes wird aber der Betrieb eines Unternehmens,
wenn der Organisation der Produktionsmittel ein individuelles Gepräge
verliehen oder den Produkten ein besonderes, nicht schon durch die
geographische Lage und Bodenbeschaffenheit des Gutes gegebenes
Absatzgebiet eröffnet wird. Dies ist der Fall, wenn ein Gut zum

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