,

Betriebe einer Milch- oder Käsewirtschaft, ein Garten zum Betriebe
einer Handelsgärtnerei usw. benutzt wird; weiters dann, wenn auf
dem Grundstücke solche Produkte erzeugt oder gewonnen werden,
deren Absatz nicht nach gegebenen Verhältnissen bestimmt ist, sondern
von der durch die Art der Wirtschaftsführung beeinflußbaren Qualität
und Schaffung eines Kundenkreises geradeso wie bei Erzeugnissen
der Industrie in bezug auf Umfang und Preis abhängig ist (z. B.
Züchtung von besonderem Geflügel, Edelobst usw.).“
Sieht man so das Wesen der Unternehmung lediglich in der
Organisation der Produktionsmittel und der gesicherten Absatzgelegenheit,
 so würden die dem Geschäftsbetriebe dienenden Grundstücke,
 Gebäude, Maschinen usw. aus dem Unternehmungsbegriffe
herausfallen. Pisko zieht sie in gewisser Weise aber doch hinein,
und zwar auf dem Wege über den Begriff des Zugehörs?!). „Der
Umstand, daß das Unternehmen keine körperliche Sache ist, hindert
uns nicht, den — wenigstens in der modernen Gesetzgebung — nur
für körperliche Sachen entwickelten Pertinenzbegriff auf das Unternehmen
 anzuwenden. Das Unternehmen ist zwar keine körperliche
Sache, aber es tritt durch seine Organisation, durch seinen begrifflich
notwendigen Betrieb in die sichtbare Welt der Erscheinungen.
Zwischen Unternehmen und körperlicher Sache ist die zur Herstellung
 der Pertinenzqualität erforderliche, äußerlich sichtbare räumliche
Verbindung möglich ?).“
8. Nur ihrer Seltsamkeit wegen sei endlich noch die Ansicht
von Geller?) angeführt, der das Wesen der Unternehmung in der
„Umsatzbereitschaft“ eines Wirtschaftssubjektes und der durch deren
Manifestation erzielten „Kundbarkeit“ dieser Umsatzbereitschaft, oder,
wie er sich auch ausdrückt, in dem „beharrenden Angebot irgendwelcher
 Sachen oder Leistungen an den gemeinen Bedarf gegen
Entgelt, in dem ersichtlichen Bestreben, aus dem immer wiederkehrenden
 Umsatze Nutzen zu ziehen?)“ sieht. G. geht davon aus,
daß im gemeinen Sprachgebrauch „etwas unternehmen“ ungefähr so
viel heiße, wie „sich zu etwas anschicken“, also den Anfangszustand
 einer in die Zukunft fallenden Tätigkeit oder die Einleitung
einer Tätigkeit, deren Verlauf sich über den Zeitpunkt ihres Beginns

‘\ S, 58 ff.
?) S. 6r. Darüber, was nach P.s Meinung erforderlich ist, damit von einem
Zubehör zu einem Unternehmen gesprochen werden kann, vgl. S. 66 ff.
3) Das Unternehmen und seine Beziehungen zu Firma, Schild und Warenzeichen,
 München 1913.

M

Ss.