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inhaber nicht genügend auseinanderhält. Eine Aktiengesellschaft
z. B. ist, wenn man sich ganz präzise ausdrücken will, niemals eine
Unternehmung. Wenn sie eine Unternehmung betreibt — das ist
ja bei der A.-G. an sich nicht notwendig —, ist sie Inhaberin des
Unternehmens. Das Nichtauseinanderhalten dieser beiden verschiedenen
 Begriffe wird wesentlich dadurch gefördert, daß das Geschäft
und die A.-G. den gleichen Namen führen. Deutsche Bank ist einmal
die Bezeichnung einer A.-G. und zweitens die Bezeichnung des von
ihr betriebenen Bankunternehmens. Daß es sich um Verschiedenes
handelt, kann man sich sehr einfach vor Augen führen, wenn man
daran denkt, daß eine A.-G. ihr ganzes Geschäft veräußern kann und
deshalb doch als A.-G. die gleiche bleibt.

Weiterer Begriff der Unternehmung. Zu beachten ist endlich, daß
die Worte Unternehmung und Unternehmen vielfach nicht in dem
bisher behandelten wirtschaftswissenschaftlichen Sinne, sondern in einer
ganz vagen, allgemeinen Bedeutung gebraucht werden,
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird häufig als Unternehmung
 oder Unternehmen jede mögliche Handlung bezeichnet.
Vielfach verbindet sich damit die Vorstellung des Ungewöhnlichen
und Riskanten; doch ist es sehr üblich, das letztere Moment noch
durch eineh besonderen Zusatz hervorzuheben, indem man von einem
kühnen, einem gewagten, einem gefährlichen, einem riskanten Unternehmen
 spricht. Für den allgemeinen Sprachgebrauch ist nicht nur
ein Feldzug, ein einzelner militärischer Vorstoß, eine Forschungsexpedition
 u. dgl. eine Unternehmung, sondern auch die Gründung
einer Zeitung, die Veranstaltung einer Theateraufführung, die Schaffung
einer Volksbibliothek, die Herausgabe einer Sammlung von Schriften,
ja auch eine Reise, eine Verlobung, eine Tischrede, eine gesellschaftliche
 Veranstaltung. Das Wirtschaftliche ist dabei also kein Wesensmerkmal
 der Unternehmung; aber natürlich fallen außer nichtwirtschaftlichen
 auch wirtschaftliche Akte, wie der Bau eines Hauses,
unter den Begriff der Unternehmung in diesem weiten Sinne‘).
Dieser vage, allgemeine Sprachgebrauch spielt auch in der
älteren nationalökonomischen Literatur eine Ralle.

!) Dem allgemeinen Sprachgebrauch wird Sombart also nicht gerecht,
wenn er (Der Bourgeois, Ausgabe 1923, S. 69) sagt: „Unternehmung (im weitesten
Sinne) nennen wir: jede Verwirklichung eines weitsichtigen Planes, zu dessen Durchführung
 es des andauernden Zusammenwirkens mehrerer Personen unter einem einheitlichen
 Willen bedarf.‘ Zum Begriff der Unternehmung im weitesten Sinne gehört
weder, daß es sich um einen weitsichtigen Plan handelt, noch daß er des Zusammenwirkens
 mehrerer Personen bedarf