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aber das widerspricht den Tatsachen der Wirklichkeit, Man braucht
sich ja nur klarzumachen, daß ein und dasselbe Unternehmen häufig
für seine verschiedenen Produkte einem halben Dutzend und mehr
Syndikaten angehört und daneben auch noch andere Abteilungen
hat, deren Produkte überhaupt nicht kartelliert sind, um zu sehen,
daß die Kartellierung eine so weitgehende Zusammenfassung der
Mitglieder nicht zur Folge hat.
Wie aber verhalten sich die Begriffe Trust und Konzern zueinander?
 Sie bilden keinen absoluten Gegensatz. Wenn man, wie
es dem deutschen wissenschaftlichen Sprachgebrauch entspricht, den
Ausdruck Trust auf solche (monopolistische) Gebilde beschränkt, bei
denen alle oder nahezu alle früher ‚miteinander konkurrierenden
Unternehmungen einer einheitlichen Gewalt unterstehen, so muß
man unterscheiden, ob diese Einheitlichkeit der Leitung auf völliger
Verschmelzung der verschiedenen Betriebe zu einem rechtlich einheitlichen
 Unternehmung beruht oder ob die einzelnen Unternehmungen
 rechtlich selbständig geblieben sind und nur von einer Stelle
aus tatsächlich beherrscht werden. Der erstere Fall, das durch Verschmelzung
 entstandene monopolistische Einheitsunternehmen stellt
natürlich keinen Konzern dar, dagegen würde in dem zweiten Falle
der Trust ein Konzern (der durch das Hinzutreten des monopolistischen
Charakters sein Sondergepräge erhält) sein.