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sonen ist. Ja, nicht einmal die genaue Zahl der insgesamt
 vorhandenen selbständigen Unternehmungen
läßt sich aus der Betriebsstatistik entnehmen‘!). Wohl
gibt sie uns in großer Fülle Mitteilungen über Zahl, Personalgröße
und -gliederung, sowie über die Maschinenausstattung der kleinen,
mittleren und großen „Betriebe“?), aber diese Betriebe im Sinne
der Statistik sind, was regelmäßig unbeachtet gelassen
wird®), etwas wesentlich anderes als kleine, mittlere
und große Erwerbswirtschaften. Das soll im folgenden
dargelegt werden und zum Schluß soll dann untersucht werden, ob
wir uns mit dem jetzigen Zustand zufrieden geben können, oder ob
wir wenigstens von der künftigen gewerblichen Betriebsstatistik verlangen
 müssen, daß sie uns auch auf die oben angegebenen Fragen
bündige und zutreffende Antworten gibt.
Einzel- und Teilbetriebe. Ausgangspunkt sowohl für die Zählung
 als auch für die Verarbeitung des bei der Zählung gewonnenen
 Materials ist nicht die ökonomische Einheit der Erwerbswirtschaft,
 sondern der „Betrieb“, Eine ganz befriedigende Erklärung
darüber, was denn nun eigentlich dieser Betrieb im Sinne der Statistik
ist, wird uns freilich nicht gegeben. In der Literatur wird vielfach
gesagt, daß der Betrieb nicht eine wirtschaftliche, sondern lediglich
eine „technische“ Einheit bilde. Besser wäre es wohl, von einer
räumlich-organisatorisch-technischen Einheit zu sprechen. Wieweit
ıy Völlig verkannt wird das in dem Aufsatze von Conrad, Einige Ergebnisse
der neuesten deutschen gewerblichen Betriebserhebung, Jahrb. f. Nationalökonomie
u. Statistik, Bd. 94, 5. 57 ff.
2) Der Ausdruck „Betrieb‘ wird in der Betriebsstatistik in den mannigfachsten
Zusammensetzungen gebraucht: Hauptbetrieb, Nebenbetrieb, Einzelbetrieb, Teilbetrieb,
 Zweigbetrieb, Gesamtbetrieb, Alleinbetrieb, Gehilfenbetrieb, Motorenbetrieb
usw. Man sollte deshalb besondere Sorgfalt darauf verwenden, diese verschiedenen Begriffe
 auseinanderzuhalten und sie immer nur in der gleichen Bedeutung anzuwenden,
Leider geschieht dies selbst durch Berufsstatistiker nicht immer ausreichend.
3) Es ist aber schon bei Besprechung der ‚‚Gewerbestatistik‘“ von 1895 mehrfach
 darauf aufmerksam gemacht worden, daß Betriebe, auch Gesamtbetriebe im Sinne
der Statistik und selbständige Erwerbswirtschaften oder Unternehmungen nicht zusammenfielen.
 Vgl. G.vonMayr im Allgemeinen Statistischen Archiv, Bd. 5, S. 635 f.
Bd. 6, S. 317, 348. Feig in Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, 1900,
S. 659 ff.” H. Schöbel, Dresdner Berufs- und Gewerbestatistik und die Aufgaben
der Berufs- und Gewerbezählungen. Dresden 1901 (Mitteilungen des Statistischen
Amtes der Stadt Dresden, Heft 10); Seutemann im Jahrbuch für Gesetzgebung,
Verwaltung und Volkswirtschaft, 1902, S. 1475 ff.
4) Der Ausdruck „technische Einheit‘“ bringt auch die Gefahr mit sich, daß
er mit dem Betrieb im Sinne von technischem Teil einer Unternehmung (vgl. oben
S. 38 ff.) verwechselt wird.