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als 1000 Personen. Anders liegt die Sache bei Handel und Verkehr.
 Hier nimmt die Zahl der Betriebe und der Personen nur bei
den Alleinbetrieben und den Gehilfenbetrieben mit bis 3 Personen
ab; in allen anderen Größenklassen nimmt sowohl die Zahl der Betriebe,
 als auch die der Personen zu.
Faßt man die Alleinbetriebe und die Gehilfenbetriebe mit bis
3 Personen zusammen, so ergibt sich, daß diese Größenklassen gegenüber
 der Zählung nach Einzel- und Teilbetrieben verlieren:
in der Industrie ...... 53190 Betriebe 57 869 Personen
im Handel und Verkehr. . . 127868 „ 143 301 „
Mit anderen Worten: die Zerlegung in Teilbetriebe hat bei den
Kleinbetrieben der Abteilung Handel und Verkehr eine sehr viel
größere Bedeutung als in der Industrie.
Faßt man die Größenklassen 201—1000 und mehr als 1000 Personen
 zusammen, so ergibt sich für diese Größenklassen bei Zugrundelegung
 der Gesamtbetriebe in Industrie ein Abgang von 53 Betrieben
und ein Zuwachs von 390619 Personen, in Handel und Verkehr ein
Zuwachs von 84 Betrieben und 55 699 Personen.
Diese Zahlen zeigen zugleich, welche Fehler mitunterlaufen,
wenn man die Einzel- und Teilbetriebe mit selbständigen Erwerbswirtschaften
 gleichsetzt. Würde man die Einzel- und Teilbetriebe
mit bis 3 Personen als Geschäftsbetriebe von Handwerkern resp.
kleinen Detailisten ansehen, so hätte man 53 190 Handwerksbetriebe
und 127868 kleine Detailgeschäfte zu viel gerechnet! Würde
man die Einzel- und Teilbetriebe mit mehr als 200 Personen als
selbständige Unternehmungen ansehen, so würde man zu einem weit
hinter der Wirklichkeit zurückbleibenden Urteil über die Bedeutung
dieser Unternehmungen, gemessen an der Zahl der beschäftigten Personen,
 kommen. Trotzdem man dann eine viel zu geringe Personenzahl
 der Unternehmungen hätte, würde man andererseits doch die
Zahl der industriellen Unternehmungen um 53 zu hoch angeben!
Diesen Fehler vermeidet man, wenn man bei Untersuchungen
der geschilderten Art nicht von den Tabellen über Einzel- und Teilbetriebe,
 sondern — soweit die amtlichen Veröffentlichungen das erlauben
 — von den Zahlen der Einzel- und Gesamtbetriebe ausgeht.
Auch bezüglich dieser Ziffern muß aber nachdrücklichst
 davor gewarnt werden, die Einzel- und Gesamtbetriebe
 mit selbständigen Erwerbswirtschaften
zu identifizieren.
Zwar bezeichnet das Statistische Reichsamt die Einzel- und
Gesamtbetriebe als „gewerbliche Unternehmungen“, „Gesamtunter-