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Tabelle IV.

Vergleich der Zahl der deutschen Aktiengesellschaften!‘)
mit der Zahl der von der Betriebszählung ermittelten
aktiengesellschaftlichen Betriebe.

zewerbegruppen

III., V. und VI, Bergbau, Hütten- u. Salinenwesen,
Metallverarbeitung, Industrie d. Maschinen,
Instrumente u. Apparate .......
IV. Industrie der Steine und Erden ....
VII. Chemische Industrie . .... „0
VIII. Industrie der forstwirtschaftlichen Nebenprodukte,
 Leuchtstoffe, Seifen, Fette, Öle
Textilindustrie ......
Papierindustrie ............
Lederindustrie und Industrie lederartiger
Stoffe ...... . ah
XII. Industrie der Holz- und Schnitzstoffe .:.
XIII. Industrie der Nahrungs- und Genußmittel
XIV. Bekleidungsgewerbe . ....... 4
XV. Reinigungsgewerbe ..........
XVI. Baugewerbe .... x x ®
XVII. u.XVIII. Polygraphische Gewerbe, einschl.
Buch- und Kunsthandel, Zeitungsverlag,
Spedition uSW. . 0 .0.0.0..0.0.00 4
Handelsgewerbe . .....
Versicherungsgewerbe . .
Verkehrsgewerbe (ohne Eisenbahnen, _ ‚c;
einschl. Klein- und Straßenbahnen)
XXIT. Gast- und Schankwirtschaft .

y

Zahl der am
31. Dez. 1906
bestehenden
| deutsch. Aktien:
gesellschaften
(ohne Kommanditgesellschaft.

auf Aktien)

948
352
139

153
319
10I

56
58
97

A.

Zahl der am
ı2. Juni 1907
gezählten
Einzel- resp.
Gesamtbetriebe
von Aktiengesellschaften


1792
698
280

306
184
179

75
I2I1
1757
27
67
“35

I14
„768
52I

93

‘2

) Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich, 1908, S. 326.
?*) Bd. 214, Tabelle ı2. Hier hätten diejenigen Betriebe, die Unterabteilungen
ausländischer Aktiengesellschaften sind, abgerechnet werden müssen; dazu fehlen aber,
wenigstens für das Zählungsjahr, die nötigen Unterlagen. Für den Stand vom 30. September
 1909 besitzen wir aber jetzt eine solche Zusammenstellung (Vierteljahrshefte
zur Statistik des Deutschen Reiches. Ergänzungsheft zu 1910, II, S. 60 f.). Danach
bestanden an diesem Tage in Deutschland 378 Zweigniederlassungen ausländischer
Aktiengesellschaften. Von ihnen entfielen auf die Gewerbegruppen III, V und VI:
59, auf Handelsgewerbe: 74, auf Versicherungsgewerbe: 75, auf Verkehrsgewerbe: 40.