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nehmungen“ usw.!), und das gleiche geschieht auch vielfach in
anderen amtlichen Veröffentlichungen ?) und in der Literatur®), aber
nichtsdestoweniger ist das falsch. Daß die „Einzelbetriebe“, die doch
in diesen Tabellen immer als selbständige Betriebe aufgeführt sind,
in zahlreichen Fällen nicht mit selbständigen Erwerbswirtschaften zusammenfallen,
 wurde schon früher dargelegt. Auch von den Gesamtbetrieben
 aber läßt sich mit Sicherheit behaupten, daß sie häufig nicht
selbständige Unternehmungen, sondern nur Teile von solchen darstellen.
 Zu Gesamtbetrieben sind ja nur diejenigen Betriebe zusammengezogen
 worden, die „einen technisch und wirtschaftlich in sich abgeschlossenen
 Gesamtbetrieb bilden, d. h. gemeinsame Leitung und
Buchführung haben“. In allen Fällen also, in denen ein Unternehmen
zwei oder mehrere derartige Gesamtbetriebe an verschiedenen Orten
besitzt, ist jeder dieser Gesamtbetriebe selbständig gezählt und berücksichtigt
 worden. Wie groß die hierdurch und durch die Zählung
der „Zweiggeschäfte“ als selbständiger Betriebe entstehende Abweichung
 insbesondere bei großen Unternehmungen sein kann, ergibt
sich, wenn wir die Zahlen der aktiengesellschaftlichen Einzel- und
Gesamtbetriebe, wie sie die Betriebsstatistik ergibt, vergleichen mit
den Zahlen der tatsächlich bestehenden Aktiengesellschaften. Diese
Daten sind in Tabelle IV auf S. 135 einander gegenübergestellt.
Die Gegenüberstellung in Tabelle IV ergibt, daß die Zahl der
aktiengesellschaftlichen Betriebe (auch nach Abzug der inländischen
Zweigniederlassungen ausländischer Aktiengesellschaften) wesentlich

1) Vgl. z. B. die Vorbemerkungen zu Tabelle ıx (Bd. 214, Heft 2, S. ı).
2) Vgl. z. B. Zeitschrift des Kgl. Sächsischen Statistischen Landesamts, 1910,
S. 2 f., Mitteilungen zur Statistik der Stadt Düsseldorf, Nr. 3 (1908), S. 38*.
3) So bezeichnete Hesse, Gewerbestatistik (Jena 1909), S. 119 ff. bei Besprechung
 der Betriebsstatistik von 1895 die Einzel- und Gesamtbetriebe als „‚,gewerbliche
 Unternehmungen‘. Auch für 1895 läßt sich aber aus den amtlichen Veröffentlichungen
 (vgl. z. B. die, allerdings sehr versteckten, Bemerkungen in Bd. 119, S. 170,
174 f.) mit Sicherheit entnehmen, daß Einzel- und Gesamtbetriebe sich nicht in allen
Fällen mit selbständigen Erwerbswirtschaften decken. Vgl. jetzt Hesse, 2. Aufl.
(1914), S. 86 ff. — G. von Mayr, der auf das Auseinanderfallen jener beiden Begriffe
aufmerksam macht (vgl. S. 124, Anm. 3), ist der Ansicht, daß für 1895 die Differenz.
zwischen Einzel- und Gesamtbetrieben einerseits und Unternehmungen anderseits verschwindend
 gering sei. Ich vermute, daß der Unterschied doch nicht so gering ist;
für 1907 ist er jedenfalls, wie im Text noch genauer dargelegt werden soll, sehr groß.
Inzwischen hat ja die Zusammenfassung verschiedenartiger und auch mehrerer gleichartiger,
 aber räumlich getrennter Betriebe zu einer einheitlichen Wirtschaft sehr große
Fortschritte gemacht. Auch van der Borgh t (Beruf, gesellschaftliche Gliederung
und Betrieb im Deutschen Reiche, Leipzig 1910, S. 87) sagt zu Unrecht, daß die Gesamtbetriebe
 die Zahl der selbständigen Unternehmungen wiedergeben.