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her Land- oder Forstwirtschaft betreiben. Eine Zuckerfabrik kann
in einem Falle ein landwirtschaftlicher Hilfsbetrieb sein, in anderen
Fällen ist eine Zuckerfabrik in erster Linie ein industrielles Unternehmen,
 betreibt aber nebenher auch selbst Landwirtschaft, Alle
diese Fälle wurden getroffen durch die folgende Frage ı5 des Gewerbebogens:
 „Wird für den Betriebsinhaber auch eine Land- oder
Forstwirtschaftskarte ausgefüllt? Wenn Ja, wollen Sie hier angeben,
in welcher Gemeinde die Land- oder Forstwirtschaftskarte ausgefüllt
wird.“ (Im Gewerbeformular fehlt eine. entsprechende Frage.)
Wären alle diese Fragen vollständig und richtig beantwortet
worden und wären die Ergebnisse in ausreichender Ausführlichkeit
bearbeitet worden, dann könnten wir uns auf Grund der Betriebsstatistik
 ein Bild machen von Zahl, Größe und Gliederung der selbständigen
 Erwerbswirtschaften innerhalb der Grenzen des Deutschen
Reiches. Leider ist das aber, wie noch darzulegen ist, nicht der Fall.
Am besten gelungen ist die Erhebung der Zweiggeschäfte, Die
ermittelten Daten sind in Bd. 213, Tabelle 7, zusammengestellt. Danach
sind insgesamt 34464 Zweiggeschäfte mit.473077 Personen ermittelt
worden, die zu 14453 Hauptgeschäften mit 926369 Personen gehörten.
Von diesen Zweiggeschäften entfielen 17497 mit 349903 Personen
auf Industrie einschl. Bergbau und Baugewerbe, ı5 188 Betriebe mit
97210 Personen auf das Handelsgewerbe, je zwischen 500 und 600
Betriebe auf Versicherungs- und Verkehrsgewerbe. Von den insgesamt
 34464 Zweiggeschäften befanden sich 13051 am selben Ort
wie das Hauptgeschäft, Angegeben wird in der Tabelle: Betriebsund
 Personenzahl der Haupt- und Zweiggeschäfte für die einzelnen
Gewerbeklassen, ferner die Zahl der Zweiggeschäfte, die auf je ein
Hauptgeschäft entfallen, Keinerlei Angaben aber finden sich über
die Größe der Haupt- und der Zweiggeschäfte. Infolgedessen
ist es völlig unmöglich, in der Übersicht über Einzelund
 Gesamtbetriebe nach Größenklassen die Zweiggeschäfte
 auszumerzen und ihre Personenzahl den entsprechenden
 Hauptgeschäften zuzurechnen. Das einzige,
was wir für unser Problem ersehen können, ist: um wie viele Betriebe
innerhalb der einzelnen Gewerbeklassen infolge der Zählung der
Zweiggeschäfte als selbständige Betriebe die Zahl der Einzel- und
Gesamtbetriebe gegenüber den selbständigen Erwerbswirtschaften zu
hoch ist.

Mißlungen ist der Versuch, auf Grund der Frage ı4 des Gewerbebogens
 die Vereinigung mehrerer Betriebe in der Hand eines
Inhabers festzustellen. Das liegt z. T. wohl an. der ungeschickten