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der Betriebsstatistik‘ nicht genau ersehen, wie viele selbständige Erwerbswirtschaften
 von Einzelinhabern, wie viele von mehreren Gesellschaftern,
 Kommanditgesellschaften, Aktiengesellschaften usw. betrieben
 wurden!). Wollen wir näher in die Verhältnisse großer
Unternehmungen eindringen, müssen wir uns deshalb vorläufig
schlecht und recht mit den Angaben über die Einzel- und Gesamtbetriebe
 durchhelfen?). Auch dabei aber werden wir immer wieder
auf den Mangel stoßen, daß wir für die einzelnen Gewerbearten
keine Gliederung dieser Betriebe nach Größenklassen besitzen. Es
wäre deshalb sehr dankenswert, wenn wenigstens diese Lücke noch
nachträglich ausgefüllt würde.
Schlußbemerkung. Die beklagten Mängel beruhen darauf, daß
die Betriebsstatistik von der „technischen“ Einheit des „Betriebes“
ausgeht und daß sie darüber die ökonomische Einheit der Erwerbswirtschaft
 zu sehr vernachlässigt. Dies darf bei der
nächsten Zählung nicht wieder geschehen, denn sowohl
in der Wirtschaftswissenschaft wie bei den großen Problemen der
Praxis, der Wirtschaftspolitik und der Gesetzgebung besteht das
Hauptinteresse darin, über die wirtschaftlichen, nicht über die technischen
 Einheiten unterrichtet zu sein®).

1) Wohl aber können wir die relative Bedeutung der einzelnen Unternehmungsformen,
 gemessen an der Zahl der beschäftigten Personen, auch so ermitteln. Vgl.
darüber meinen Aufsatz „Der Anteil der verschiedenen privaten Unternehmungsformen
und der öffentlichen Betriebe am deutschen‘ Wirtschaftsleben‘‘ in den Jahrbüchern
für Nationalökonomie und Statistik, Bd. 96, S. 506 ff.
?) Ich habe das versucht in meinem Aufsatz „Der Aufbau der größeren industriellen
 Betriebe nach den Ergebnissen der gewerblichen Betriebsstatistik von 1907‘ (Archiv
für exakte Wirtschaftsforschung, Bd. 4, S. 308 ff., 637 ff.). Vgl. auch meinen Aufsatz
„Der Anteil der großen industriellen Unternehmungen am gewerblichen Leben der
Gegenwart“ (Zeitschrift für Sozialwissenschaft, 1915, S. 491 ff.).
3) Auch das Preußische Statistische Landesamt hegt Zweifel an der Zweckmäßigkeit
 der jetzigen Betriebsstatistik, denn es führt in seiner Zeitschrift (1909, S. 21)
aus: „Die weitgehende Zerspaltung der Gesamtbetriebe in ihre einzelnen Betriebszweige
 ist nicht unanfechtbar. Sie ist geeignet, das gewerbestatistische Gesamtbild
zu beeinflussen und läßt insbesondere die größten und kräftigsten Unternehmungen
geradezu verschwinden. Die Scheidung in Teilbetriebe muß außerdem sehr oft willkürlich
 sein. Die statistische Zertrümmerung von Unternehmungen in. Teilbetriebe ist
indessen ein althergebrachter Grundsatz der Gewerbestatistik und bezweckt, den Gewerbefleiß
 in seiner großen Vielseitigkeit tunlichst ausgiebig zu schildern und Vergleichungen
 mit der Vergangenheit zu ermöglichen. Für eine, wenn auch knappere,
gewerbestatistische Schilderung der Unternehmungen (Gesamtbetriebe) selbst ist indessen
 sowohl im Erhebungspapiere wie in den aufzubereitenden Tabellen Vorkehr
getroffen. Bei der heutigen Entwicklung des Gewerbes in der Richtung auf Betriebsvereinigung
 wird das althergebrachte Verfahren freilich von Zählung zu Zählung mehr