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kommenden Kombinationen mit gleicher Ausführlichkeit umfaßt. Es
würde genügen, wenn diejenigen Kombinationen, die eine größere
Rolle spielen, genau tabellarisch dargestellt werden und man die
übrigen Fälle in Anmerkungen oder kurzen Begleittexten behandelt.
Soweit die eine Form der Darstellung nicht zweckmäßig ist, muß
eben eine andere Form an ihre Stelle treten.

Gefordert muß weiter werden, daß bei der nächsten Betriebsstatistik
 die Zahlen der privaten Wirtschaftseinheiten von denen der
öffentlichen getrennt werden oder daß wenigstens die letzteren überall
so angegeben werden, daß sie von den Zahlen der sämtlichen Wirtschaftseinheiten
 leicht subtrahiert werden können. Ohne solche gesonderte
 Betrachtung der privaten Wirtschaftseinheiten kommt man
leicht zu verfehlten Folgerungen. Es bedeutet selbstverständlich
etwas ganz anderes, ob ein Staatswesen 20, 30, 50000 Menschen in
seinen Betrieben vereinigt oder ob die gleiche Personenmenge in
einem privaten Unternehmen zusammengefaßt ist. Es ist weiter z. B.
ein großer Unterschied, ob die Aktiengesellschaften an bestimmten
Größenklassen gewisser Gewerbezweige deshalb verhältnismäßig geringen
 Anteil haben, weil dort erfolgreich mit ihnen Einzelinhaber,
offene Handelsgesellschaften usw. konkurrieren, oder ob dieser geringe
Anteil sich nur daraus erklärt, daß hier öffentliche Betriebe in besonders
 hohem Umfange in Betracht kommen.
Da insbesondere die großen Unternehmungen mehr und mehr
über die Grenzen der einzelnen Länder hinausgreifen, so sollte das
nächste Mal wenigstens der Versuch gemacht werden, ob man nicht
auch hierüber das nötige Material beschaffen kann. Es müßte zu
diesem Zwecke die Frage gestellt werden, ob und in welchem Umfange
 und in welchen Staaten inländische Unternehmungen im Auslande
 Zweiggeschäfte betreiben, ob umgekehrt im Inland gezählte
Betriebe Zweiggeschäfte ausländischer Unternehmungen darstellen.
Ob neben der Darstellung der Einzel- und Teilbetriebe und
neben einer den vorstehenden Forderungen entsprechenden Darstellung
 der selbständigen Erwerbswirtschaften noch ein praktisches
Bedürfnis besteht, auch die „Gesamtbetriebe“ noch genauer zu behandeln,
 vermag ich nicht zu übersehen. In dem bisherigen Umfang
wird es jedenfalls wohl nicht nötig sein.
Solange die Betriebsstatistik über die Erwerbswirtschaften noch
nicht die gewünschte Auskunft gibt, muß gefordert werden, daß die
amtlichen Veröffentlichungen möglichst deutlich darauf hinweisen,
daß aus den Angaben über die Betriebe nicht ohne weiteres auf die
Beiträge z. Lehre v. d. Unternehmungen. Heft ı1: Passow., Betrieb usw. 10