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Erwerbswirtschaften geschlossen werden darf!). Insbesondere müssen
sie auch davon absehen, für die Einzel- und Gesamtbetriebe so irreführende
 Bezeichnungen wie „Unternehmungen“, „Gesamtunternehmungen“
 usw. zu gebrauchen. Es gehört ja eine gewisse Entsagung
dazu, vor den Zahlenreihen, die mit so großem Aufwand von Arbeit
und auch Geld zusammengebracht sind, selber Warnungstafeln zu
errichten, aber da die meisten Benutzer der Statistik den wahren
Sachverhalt bisher übersehen haben, müssen die Statistischen Ämter
nach Kräften dafür sorgen, eine irreführende Verwertung der Ziffern
zu verhindern.
Andererseits sollte auch in der wissenschaftlichen Literatur bei
Benutzung der Zahlen der Betriebsstatistik dieser Punkt besser berücksichtigt
 werden. Wird dann jedesmal hervorgehoben, daß wir
auf gewisse wichtige Fragen aus der Statistik in ihrer gegenwärtigen
Gestalt keine Antwort zu entnehmen vermögen, so wird auch das
darauf hinwirken, daß wir beim nächsten Male eine noch klarere
Übersicht über die Gestaltung unseres Wirtschaftslebens erhalten,

Nachtrag I. Die Erhebungseinheit der Kriegszählung 1917. Es sei
erwähnt, daß die — unzulänglich vorbereitete und nachher nicht
einmal aufgearbeitete — auf Veranlassung des Kriegsamts vorgenommene
 gewerbliche Betriebszählung vom ıs. August 1917
in einem wichtigen Punkte anders als die bisherigen Zählungen vorgegangen
 ist. Hier ist eine so weitgehende Aufteilung in „Betriebe“
nicht gefordert. Der Fragebogen forderte:
„Genaue Angabe des Gewerbes (Geschäftsunternehmens) ; liegt ein kombinierter
Betrieb vor, z. B. Eisengießerei und Maschinenfabrik, Baumwoll-Spinnerei und Weberei,
Schlächterei und Bäckerei, Kolonialwarenhandel und Ausschank usw., so ist das genau
anzugeben, ebenso ist anzugeben die Art der hauptsächlichsten Erzeugnisse, Verkaufszegenstände,
 Leistungen usw.“

Dazu erklärte das „Merkblatt zur Durchführung der gewerblichen
Betriebszählung“:

1) Der erst 1914, also mehrere Jahre nach Veröffentlichung meiner „Kritischen
Betrachtungen‘ erschienene, auch sonst überaus dürftige und unzureichende sogenannte
Textband der gewerblichen Betriebszählung von 1907 (Bd. 220/221) kommt dieser
Pflicht nicht in genügender Weise nach. Der Bearbeiter sucht sich offenbar darum
herumzudrücken, meinen Aufsatz auch nur zu erwähnen. Unrichtige frühere amtliche
Angaben werden nicht einmal ausdrücklich richtiggestellt. — Auch sonst ist von amtlichen
 Statistikern der Versuch gemacht, meinen Aufsatz totzuschweigen oder, wo eine
Erwähnung gar nicht zu umgehen war, mit einigen irreführenden und teilweise direkt
anrichtigen Angaben darüber hinwegzugehen, was freilich nicht hindert, daß im übrigen
meine Ausführungen wacker verwertet werden. Es lohnt nicht, sich mit solch unertreulichen
 Erscheinungen näher zu befassen.