143

Da

Damit will ich nicht der Ansicht Ausdruck geben, daß die
Darstellung der Einzel- und Teilbetriebe überflüssig wäre oder daß
sie auch nur in irgendwie erheblichem Umfange eingeschränkt
werden sollte.
Eine Zerlegung aller Erwerbswirtschaften in „Betriebe“ ist notwendig,
 denn nur so kann man ersehen, wie stark ein Geschäftszweig
in Deutschland oder in gewissen Gebieten vertreten ist. An einer
solchen Feststellung hat nicht nur die Wissenschaft, sondern auch
die — private und behördliche — Praxis ein erhebliches Interesse ?).
Außerdem ist die Zerlegung in „Betriebe“ wohl auch deshalb notwendig,
 weil die früheren großen Betriebszählungen in dieser Weise
durchgeführt sind und weil man nur so Vergleiche anstellen kann 3).
Wenn man aber eine solche Zerlegung vornimmt, dann muß
man in größerem Umfange, als das geschehen ist, dafür Vorsorge
treffen, daß die Zerlegung überall auch wirklich und
gleichmäßig durchgeführt wird. Jeder, der mit der Durchführung
 der letzten Zählung genauer vertraut ist, wird zugeben
müssen, daß dabei eine wirklich gleichmäßige Zerlegung nicht erreicht
worden ist. Es wird notwendig sein, daß das Statistische Reichsamt
 für das nächste Mal in jahrelanger Vorarbeit möglichst genau
alle die einzelnen in Betracht kommenden Kombinationsfälle feststellt
und daß es dann für die einzelnen Gewerbe genaue und in die Einzelbedenklich,
 und man wird vielleicht künftig die Aufbereitung nach Gesamtbetrieben
weit ergiebiger ausgestalten müssen, während der Umfang der Aufbereitung im geschichtlich
 hergebrachten Sinne eingeschränkt werden könnte.‘
Das Bayerische Statistische Landesamt sagt: „Die Zerlegung der Gesamtbetriebe
in Teilbetriebe, wenn es sich um verschiedenartige Gewerbe handelte, ist von den Betriebsinhabern
 sehr häufig unterlassen worden. Wo diese Unterlassung bei den Aufbereitungsarbeiten
 entdeckt wurde, ist nachträglich, soweit möglich, die erforderliche
Korrektur veranlaßt worden. Wie sich dabei zeigte, waren sich weite Kreise der Beteiligten
 nicht im klaren, was die Zähleinheit bildete; der Fundamentalbegriff der gewerblichen
 Betriebszählung ist dem praktischen Leben nicht geläufig. Daraus ergibt
sich für die Zukunft die Notwendigkeit eingehender Prüfung der Frage, ob der statistische
 Begriff der Zähleinheit nicht mit den Tatsachen des praktischen Lebens mehr
in Einklang zu bringen ist, d. h. ob die Zählung nicht unbeschadet der Miterfragung
der technischen Einheiten vom Gesamtbetrieb auszugehen hat. Weiterhin aber bedingt
dieser Umstand eine gewisse Unsicherheit darüber, inwieweit mit der Zerlegung der
Gesamtbetriebe in Teilbetriebe bei den bisherigen Zählungen und in den verschiedensten
Teilen des Reiches einheitlich verfahren wurde. Dieses Moment wiederum ist geeignet,
die interlokale und die zeitliche Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu beeinträchtigen‘‘
(Gewerbe und Handel in Bayern nach der Betriebszählung vom ı2. Juni 1907, Heft 82
der Beiträge zur Statistik des Königreichs Bavern. München ı011, S. 5*).
') Vgl. Bd. 119, S. 2, 17.
?) Vgl. Bd. 110, S. 17.

m.

s

©

p

9
N

&gt;

V
IS5

(a2)
©

©
©

Sa

a 3

E
L2
Li
ss

+
—

A)

Aa
‘an

1 oO

o
IN

(9)
&lt;

nn
DD

N
«&lt;X

N
u

N
1®)

ww}
&lt;T

na