y 4 in einem andern (engeren) Sinne zu verstehen, als es in der wirt- schaftswissenschaftlichen Literatur gemeint ist, Besonders lebhaft vertreten ist in neuerer Zeit eine Auf- fassung, die die Kartelle in erster Linie als Instrumente der Pro- duktionsförderung hinstellt, offenbar in der Hoffnung, dadurch zu erreichen, daß das zu erwartende Kartellgesetz diese mit Rück- sicht auf ihre produktionsfördernde Funktion glimpflicher behandelt, Diese Richtung verfolgt nicht in erster Linie den Zweck, den Kartell- begriff zu erweitern und Verbände, die man bis dahin nicht als Kartelle ansprach, in den Begriff einzubeziehen; wenn man aber mit ihr als Wesensmerkmal des Kartells die Produktionsförderung in den Vordergrund stellt, ergibt sich daraus das unbeabsichtigte Resultat, daß dann auch alle möglichen Verbände, die lediglich die Normalisierung, Typisierung usw. fördern, unter diesen Begriff fallen, daß also auch hier der Kartellbegriff verwässert wird. In diesem Zusammenhange sei zunächst die Schrift von H. Müllensiefen, „Kartelle als Produktionsförderer‘“*) genannt, Ihr wirtschaftspolitisches Programm ergibt sich aus folgenden Worten des Vorworts: „Der Sturmlauf gegen Kartelle und Truste und die während der letzten Jahre in der breitesten Öffentlichkeit ausgefochtenen Angriffe, welche ihren Niederschlag bereits in ent- sprechenden Regierungsverordnungen fanden, lassen es mehr als erwünscht erscheinen, mit aller Schärfe der außerordentlich weit- verbreiteten Ansicht entgegenzutreten, daß die Kartelle nur In- teressen- und Preispolitik betrieben und nichts oder wenig für die sachliche Förderung der Produktion täten, überhaupt eine überlebte Wirtschaftsorganisation darstellten. Für die kartellierte Industrie heißt es deshalb heute, aus der nach guter alter Tradition geübten vornehmen Zurückhaltung herauszutreten und zu betonen, daß die Kartellbewegung als Produkt einer organischen Entwicklung gerade heute als Organisationsfaktor unserer Volkswirtschaft im Sinne einer umfassenden Produktivitätssteigerung von entscheidender Wichtigkeit zu werten ist, und eine falsche staatliche Einstellung den Kartellen gegenüber sich auf die Gesamtwirtschaft in verhängnisvollster Weise auswirken muß.“ Um das nachzuweisen, führt der Verfasser eine Reihe von Fällen an, in denen Kartelle (z. T. auch Verbände, die gar keine Kartelle sind) sich die Verbesserung des Einkaufs, der Produktion und des Absatzes zur Aufgabe gestellt haben. Einen weiteren Vorstoß zu einer Änderung des Kartellbegriffes machte H. von Beckerath in einem viel beachteten Aufsatz, der Sn -\ Berlin 1026 21.