37 den Boden dieses Sprachgebrauchs, dann sind also Konventionen und Syndikate nur Spezialfälle innerhalb des Oberbegriffs Kartell. Es wäre nützlich, wenn das allgemein berücksichtigt würde?). Der Ausdruck Ring spielt terminologisch eine unglückliche Rolle. Gewöhnlich gebraucht man ihn zur Bezeichnung von Ver- abredungen, die sich nur auf einen einzelnen Geschäftsfall, insbesondere die Abgabe von Offerten bei einer einzelnen Submission, beziehen. Es ist aber zu beachten, daß gerade dieses Wort in der Sprache des gewöhnlichen Lebens wie auch in der Literatur außerordentlich vieldeutig gebraucht wird. Auch wirkliche, auf die Dauer gerichtete Kartelle werden bisweilen — besonders wenn man einen tadelnden Wertakzent in die Bezeichnung hineinlegen will — als „Ringe“ be- zeichnet, z. B. Milchringe. Der im Dezember 1925 dem Reichswirt- schaftsrat vorgelegte, dann in der Versenkung verschwundene Ent- wurf eines Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues enthielt auch einen Artikel II über „Maßnahmen gegen Ringbildung“. Gedacht war dabei wohl in erster Linie an Verabredungen, die sich nur auf eine bestimmte Ausschreibung beziehen; es sollten damit aber auch zweifellos Verbände getroffen werden, die generell und auf die Dauer den Wettbewerb bei solchen Ausschreibungen regulieren. 1) Die Kartellverordnung stellt in 8 ı wie auch in $ 10 die Ausdrücke Syndikate, Kartelle, Konventionen nebeneinander. Das ist nach dem Gesagten nicht korrekt und sollte bei der Ausarbeitung eines Kartellgesetzes gebessert werden.