30 Wettbewerbern immer wieder die Neigung zeigt, durch konkurrenz- beschränkende Maßnahmen ihre wirtschaftliche Lage zu bessern‘). Natürlich weisen solche Maßnahmen und Organisationen ent- sprechend der jeweiligen allgemeinen Gestaltung des Wirtschaftslebens verschiedene Formen auf, aber diese äußeren Verschiedenheiten dürfen nicht hindern, das Gemeinsame in den konkurrenzbeschränkenden Tendenzen verschiedener Wirtschaftsepochen anzuerkennen 2). Daß Kartelle nicht etwas ganz Neuartiges sind. kann man von Herzog und seinen Aufsatz ‚‚Wirtschaftliche Zusammenschlüsse im Brau- gewerbe vor Einführung der Gewerbefreiheit‘‘ (Kartell-Rundschau 1928, S. 601 ff.). 1) „Der Gedanke [der Kartellierung] ist ein überaus naheliegender, und tatsäch- lich kamen derartige Verabredungen zu allen Zeiten an den verschiedensten Orten vor.“ (Kleinwächter im Handwörterbuch der Staatswissenschaften, 3. Aufl Bd. 5, S. 7092.) 2) Sehr gut wird das in den einleitenden Abschnitten bei Mannstaedt, Ur- sachen und Ziele des Zusammenschlusses im Gewerbe (Jena 1916) betont. S. 2 f. sagt er: „‚Gewerbefreiheit oder der Drang nach Gewerbefreiheit wird dort herrschen, wo das Angebot dauernd hinter der Nachfrage zurückbleibt, während die Tendenz zum Zu- sammenschluß der Konkurrenten überall dort an Kraft gewinnt, wo die Nachfrage immer wieder durch das Angebot überholt wird. Die Wirtschaftsgeschichte lehrt uns, daß Perioden der gewerblichen Freiheit abwechseln mit Perioden gewerblicher Bindung. Das Verhältnis von Angebot und Nachfrage muß also in den einzelnen Perioden eine tiefgehende Wandlung erfahren haben. Die gleichen Ursachen rufen die gleichen Wir- kungen hervor, wenn natürlich auch die Organisationen, die in den Perioden des Über- angebots Abhilfe bringen sollen, entsprechend den wirtschaftlichen Gesamtverhältnissen andere Formen annehmen. Zwischen den mittelalterlichen Zünften und den modernen Kartellen besteht keineswegs eine tiefe Kluft. Ursachen und Ziele sind bei beiden Organisationen gleich und selbst die Formen zeigen große Verwandtschaft, wenn sie auch für ganz verschiedene Wirtschaftskörper bestimmt sind. Zwar bedarf es zum Verständnis der heutigen Bestrebungen, die Konkurrenz zu binden, nicht der Kenntnis der mittelalterlichen Zünfte, jedoch stellt ein flüchtiger Blick auf die Entwicklung der gewerblichen Organisationen die modernen Zusammenschlußbewegungen in einen größeren Rahmen und hebt ihre innere Notwendigkeit schärfer hervor.‘ Vgl. dazu auch Tschierschky, Zur Reform der Industriekartelle, Berlin 1921, S. 29: „Viel zu wenig wird bei der Beurteilung der Kartelle als Organisations- prinzip der Wirtschaft im Vergleich zu den rein kapitalistischen Organisationstendenzen gewürdigt, daß diese genossenschaftliche Form der Wirtschaftsregelung gesellschaft- lichen Kräften entspricht, die von Anbeginn aller Wirtschaft mit ihr untrennbar ver- bunden waren, haben sich ihre Ausdrucks- und Wirkungsformen im Laufe der Jahr- tausende auch noch so sehr gewandelt. Es ist ein unbestreitbares Verdienst der histo- rischen Schule der Nationalökonomie, im Laufe besonders der beiden letzten Jahrzehnte diesen Nachweis erbracht zu haben. Gewiß weicht z. B. die mittelalterliche und die früh- kapitalistische Zunft in ihrer rechtlichen und sozialen Gestaltung, wie in ihrem Organi- sationsprogramm so weit von dem modernen Kartell ab, daß eine Gleichsetzung beider nur irreführen kann. Dies aber auch nur deswegen, weil die Kartelle heute in einen gänzlich anders gearteten wirtschaftlichen Rahmen hineingestellt sind, als die Zünfte, wogegen sich beider sozialwirtschaftliche Zwecke durchaus ähneln.“