45 Diese Bestreitung des Kartellcharakters der Zünfte erfolgt zu Unrecht. In den S. 40 zitierten Ausführungen hat ja schon Adam Smith die Zünfte (corporations) und freie Kartelle als gleichartig behandelt. Befaßt man sich näher mit den einzelnen wirtschaftlichen Maßnahmen der Zünfte, so sieht man, daß sie ein ganzes System von konkurrenzbeschränkenden Maßnahmen ausgebildet haben. Das ergibt sich vielfach mit großer Klarheit schon aus den Zunftstatuten. Daneben muß man aber auch das tatsächliche Verhalten der Zünfte ins Auge fassen, wenn wir darüber bisweilen uns auch nur aus den gegen Zunftbeschlüsse gerichteten obrigkeitlichen Bestimmungen ein Bild machen können. Natürlich sind die gewerblichen Verhältnisse der Zunftzeit andere als im Zeitalter der industriellen Großunternehmung, aber das darf nicht hindern, die Gemeinsamkeit der Grundzüge hinsichtlich der Konkurrenzbeschränkung anzuerkennen. Daß die Zunftmitglieder Inhaber von Kleinbetrieben waren, steht dem Kartellcharakter um so weniger entgegen, als auch in der Gegenwart Kartelle von Kleinbetrieben eine nicht ganz geringe Rolle spielen!). In neuerer Zeit wird der kartellmäßige Charakter der Zünfte denn auch immer mehr anerkannt *). In besonders gründlicher Weise ist er dargelegt in einer Schrift von H. Krefft®), die ganz systematisch das Wesen der heutigen Kartelle und die wirtschaftliche Betätigung der Zünfte miteinander vergleicht. Allerdings waren die Zünfte in ihrer entwickelten Form ‘*) Zwangsorganisationen. Solange man noch annahm, daß Kartelle immer freie Vereinigungen seien, war es begreiflich, daß man deshalb die Zünfte aus dem Kartellbegriff ausschließen wollte. Da nunmehr das Vorhandensein von Zwangskartellen nicht mehr bestritten werden kann, entfällt auch dieser Grund für die Ablehnung des Kartellcharakters der ZünfteS. ly Vgl. dazu S. 25 f. und das weiterhin über Zwangsinnungen Gesagte. 2) Vgl. z. B. Wilden in Kartellrundschau 1911, S. 73f., Metzner, ebenda 1914, S. 446 f., Rör ig , Historische Vierteljahrsschrift 1919, S. 120, Hähnsen, Kartelle und Zünfte (Das Deutsche Handwerksblatt 1925, S. 107 ff.). S. auch die oben S. 39 Anm. 2 angeführten Äußerungen Mannstaedts und Tschierschkys. 3) Kartelle und Zünfte. Staatswiss. Diss., Göttingen 1025. Leider liegt diese Arbeit nur in Maschinenschrift vor. *‘) Die Frage nach der Entstehung der Zünfte ist ja sehr umstritten. Wenn man annimmt, daß vielfach freie Vereinigungen der Gewerbetreibenden der Zwangsorganisation voraufgegangen sind, so würde es sich zunächst auch um freie Kartelle gehandelt haben. 5) Vgl. folgende Äußerung von Menzel in den Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Bd. 61. S. 25: ‚Die mittelalterlichen Zünfte, so groß auch die Ähnlich-