III. Abnehmerkartelle®. Begriffliches. Wenn von Kartellen die Rede ist, dann wird fast immer lediglich von Verbänden zur Regelung des Angebots, des Absatzes gehandelt?). Das ist verständlich, weil in der Tat die weitaus größte Zahl aller Kartelle auf eine Beschränkung der Kon- kurrenz beim Absatz ausgeht. Es ist aber nicht richtig, anzunehmen, daß es Abnehmerkartelle überhaupt nicht gebe). 1) Die Grundlage dieses Abschnittes bildet der Aufsatz über „Industrielle Ein- kaufskartelle‘‘, den ich 1915 im Archiv für exakte Wirtschaftsforschung, Bd. VI, S. 581 ff. veröffentlicht habe. Er ist hier erweitert. ?\ In der Literatur wird zwar häufig erwähnt, daß es auch Abnehmerkartelle (daneben kommen auch die Ausdrücke Einkaufs-, Bezugs-, Bezieher-, Nachfrage-, An- schaffungskartelle vor) geben könne oder gäbe, doch wird gewöhnlich nicht näher auf diesen Punkt eingegangen. Eine Ausnahme macht Grunzel, „Über Kartelle‘‘. Leipzig 1902. S. 109 ff. Überhaupt sind wohl österreichische Autoren durch die weiter- hin erwähnten österreichischen Rayonierungskartelle veranlaßt worden, sich mit diesem Gegenstande mehr zu befassen. Vgl. auch Baumgarten und Meszleny, Kartelle und Trusts. Berlin 1906. S. 74 f. Die einzige eingehende Darstellung der Ab- nehmerkartelle bot bisher meines Wissens mein in der vorigen Anmerkung genannter Aufsatz. 3) Liefmann sagt a. a. O., S. 14 f.: „Kartelle schlechthin sind nur die- jenigen Verbände, welche die Unternehmer als Anbieter, als Verkäufer von Waren eingehen, welche sich also gegen ihre Abnehmer, die Verbraucher dieser Waren richten. Der Ausdruck Beeinflussung oder Beherrschung des ‚Marktes‘ bedeutet also nichts anderes als Beherrschung des Angebots. Nicht zu den Kartellen gehören daher die- jenigen Verbände, in welchen die Unternehmer selbst in ihrer Stellung als Abnehmer, als Käufer sich vereinigen, in denen sie sich also gegen die Produzenten der von ihnen benötigten Rohstoffe oder gegen die Arbeiter wenden. In diesen Organisationen be- zwecken sie nicht ein Verkaufs-, sondern im Gegenteil ein Einkaufsmonopol.“ Wenn L. weiterhin bemerkt, daß die Bildung eines Einkaufsmonopols in den meisten Fällen viel schwieriger sei als die eines Verkaufsmonopols und daß die meisten genossenschaft- lichen Einkaufsorganisationen keinen monopolistischen Charakter hätten, so ist das natürlich kein Argument dagegen, daß man einen Abnehmerverband, wenn er monopolistische Zwecke (in dem Liefmannschen Sinne) verfolgt, als Einkaufskartell bezeichnet. Weiterhin S. ı5f. sagt er noch: „Würde man beide Kartelle nennen, So müßte man in jedem einzelnen Falle immer von Anbieter- oder Abnehmerkartellen sprechen. Denn es läßt sich fast gar kein Urteil abgeben, das für beide gemeinschaftlich eilt, so verschieden sind sie in ihren Ursachen und Wirkungen. Daher tut man gut, die