146 so muß doch hervorgehoben werden, daß in der Kriegs- und Nach- kriegszeit nicht ganz selten Vorschläge für eine allgemeine Zwangs- kartellierung der Industrie gemacht und zeitweise auch sehr eifrig er- örtert worden sind. Der Kaligesetzentwurf von ı910, die vielfachen Zwangsorganisationen der Kriegswirtschaft und vor allem auch der infolge des Krieges ungeheuer gewachsene Finanzbedarf des Reichs haben die Verbreitung dieser Idee sehr gefördert. Einen Ausgangspunkt vieler einschlägiger Erörterungen bilden einige Vorschläge, die Friedrich Naumann in seinem Buch „Mittel- europa“!) gemacht hat. Er führte dort?) aus: „Die Finanzpolitik hinter dem Kriege wird in der Hauptsache auf Staatssyndikaten mit Arbeiterversicherung beruhen müssen. Das letztere ist ein notwen- diger Bestandteil, ohne den die Staatssyndikate zu Organen des Klassenstaates werden würden und ohne den man für sie keine parlamentarischen Mehrheiten gewinnen und erhalten könnte, .. Finanziell bedeutet das Staatssyndikat die Auflegung eines gewissen Steuersolls auf einen Erwerbsverband, der dafür als Gegenleistung das Recht erhält, der einzige seiner Art zu sein. Um es am Spiritus- syndikat zu verdeutlichen, so erfindet der Staat von sich aus keine neue Produktions- oder Fabrikationssteuer, sondern verlangt von der Syndikatsleitung, daß sie die erforderlichen Millionen aufbringt, wie sie es geschäftlich für richtig hält. Diesen Syndikatsumlagen haben sich auch die Produzenten oder Verarbeiter anzufügen, die bisher nicht zum Syndikat gehören, was ein sehr starker Antrieb zum An- schluß ist. Bricht nun dieses auf staatlich bevorzugter Freiwilligkeit aufgebaute Syndikat aus irgendeinem Grunde zusammen oder wird nicht wieder erneuert, so tritt Staatsauflage für verkaufte oder ver- arbeitete Quantitäten ein, was sehr zur Erhaltung des Syndikates beiträgt. Die Preisbildung und die Vertriebsmethode ist Syndikats- angelegenheit, aber der Staat hat ein sehr einfaches Mittel gegen Überschreitungen oder Nichtinnehaltung der Arbeitersicherungen: er kann die Auflage ändern, wenn es als Erziehungsdruck nötig ist. Das ist die für den Staat leichteste Art, Geld aufzubringen und gleich- zeitig die geschäftlich biegsamste. . . Unter allen denkbaren Methoden hat die hier angedeutete den ungeheuren Vorzug, daß sie geradezu zur geschäftlichen und technischen Konzentration und Verbesserung drängt. Das Selbstinteresse der Unternehmervereinigungen wird dem Staatsinteresse dienstbar gemacht... Dieser Gedankengang‘ wird natürlich zunächst vielfachen Widersprüchen und Bedenken begegnen, l) Berlin 1915. 2) S. 147 ff.