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        <title>Kartelle</title>
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      <div>„X 
Woll-Kauf etc. zu Schaden ihres Nechsten unziemliche Verknüpfungen machen, tragen 
wir keinen Gefallen, es soll auch solches hiemit verbothen sein?).““ 
Verschiedene Arten von Abnehmerkartellen. Wenn man sich die 
einzelnen Fälle von Abnehmerkartellen ansieht, so trifft man auf 
sehr verschiedenartige Gestaltungen. Fast alle Formen, die bei An- 
bieterkartellen vorkommen, finden auch hier ihr Gegenstück. Ganz 
ähnlich wie bei den Anbieterkartellen wird man auch hier zunächst 
zwei Hauptfälle zu unterscheiden haben: einmal die loser gefügten 
Kartelle, bei denen jedes einzelne Werk selber seinen Einkauf tätigt, 
sich aber dabei gewissen vertraglichen, die Konkurrenz vermindernden 
Bindungen unterwirft und zweitens Syndikate, bei denen die Mit- 
glieder ganz auf eigenen direkten Einkauf verzichten, ihn vielmehr 
einer von ihnen begründeten gemeinschaftlichen Einkaufsstelle über- 
tragen, 
Betrachten wir zunächst die loser gefügten Einkaufskartelle, so 
finden wir bei ihnen die auch sonst geläufigen Methoden der Kon- 
kurrenzbeschränkung: Vereinbarung über die Einkaufskonditionen, 
Festlegung der Produktionsmenge, Festsetzung von Maximalpreisen 
für den Einkauf, räumliche Abgrenzung des Einkaufsbezirks (Rayo- 
nierung), Kontingentierung der Einkaufsmenge. Diese Methoden 
können je für sich allein angewendet werden, können aber auch 
miteinander kombiniert sein. Für jede der aufgezählten Methoden 
sollen im folgenden Beispiele gegeben werden. Daraus wird sich, 
auch ohne eine erschöpfende Aufzählung aller derartiger Bildungen, 
klar ergeben, daß auch die Abnehmerkartelle eine nicht ganz unbe- 
deutende Rolle spielen und etwas mehr Interesse verdienen, als man 
ihnen bisher geschenkt hat. 
Festlegung der Einkaufskonditionen. Als Beispiel einer Regelung, 
die sich nur auf die Festlegung der Konditionen bezieht, sei der 
folgende Bericht aus der Zeitschrift „Die Lederindustrie“ vom 15. No- 
vember 1913 wiedergegeben: Die maßgebenden Hutstoff- und Hut- 
fabrikanten haben gemeinschaftlich neue Bedingungen für den Ein- 
kauf von Hasenfellen aufgestellt, welche eine Gesundung des Hasen- 
fellgeschäfts herbeiführen sollen. Die Bedingungen werden den 
Interessenten durch ein Rundschreiben folgenden Inhalts bekannt- 
gegeben: 
„Wir, die unterzeichneten Hutstoff-Fabrikanten und Hutfabrikanten, beehren 
uns hiermit, Sie darauf aufmerksam zu machen, daß für die kommende Saison zwischen 
1!) Das von Strieder im Historischen Jahrbuch 1911, S. 49 ff. behandelte 
Kartell von Naumburger und Weißenfelser Bettfedernhändlern ist gleichzeitig An- 
Dieter- und Abnehmerkartell.</div>
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