‚Wenn die Wohn gemeinde nicht zugleich die Arbeits gemeinde ist, wo wird der Beruf oder die Beschäftigung regelmässig ausgeübt? Ge- meinde......” Die Bearbeitung geschah auch hier auf der Grundlage des Wohnortes wie des Arbeitsortes. Inhaltlich unterscheidet sie sich von der deutschen Pendlerstatistik, dass besonderes Gewicht auf die Auszählung der Fami- lienvorstände und deren Familienmitglieder (Total, unter 15 Jahren, ohne Hauptberuf von 15 und mehr Jahren) gelegt wird. Als Grund dafür wird angegeben: „Die Trennung von Arbeitsort und Wohnort erhält eine besondere Bedeutung, wenn sie Familienvorstände betrifft. Durch die Verlegung ihres Wohnsitzes in eine Gemeinde, deren wirtschaftlicher Organisation sie nur als Konsumenten angehören, wird nicht bloss der Wohnungsmarkt beeinflusst, sondern vor allem auch das Schulwesen, unter Umständen auch das Armenwesen der Wohngemeinde belastet, während umgekehrt für die Arbeitszentren eine Entlastung eintritt. 1) Die Auszählung ergab für die ganze Schweiz 155 000 Pendler. In der Nachkriegszeit hat nur Württemberg die Pendler- statistik weitergeführt. Die Unterlage lieferte die Volks- und Berufs- zählung vom 16. Juni 1925 und hier im besonderen für die Feststellung des Arbeitsortes die Frage nach dem Namen und Ort der Firma, des Unternehmers, Arbeitgebers, der Behörde oder Dienststelle, in der oder bei dem der Beruf ausgeübt wurde. Diese Frage war freilich nicht wegen einer beabsichtigten Pendlerauszählung in die Haushaltungsliste auf- genommen worden, sondern nur zu dem Zweck, die Berufsangaben damit zu sichern und zu ergänzen. Von Ausnahmefällen abgesehen unter- richtete sie aber doch über den Arbeitsort, da andererseits die neue Zählung im Gegensatz zu den Vorkriegszählungen auf der Wohnbevöl- kerung aufbaute, enthielt die Haushaltungsliste die notwendigen Unter- lagen für eine neue Pendlerauszählung. In Württemberg wollte man sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen, zumal die Verbindung mit einer Berufszählung und einer gewerblichen Betriebszählung für die besten Vergleichszahlen (hauptberuflich erwerbstätige Bevölkerung, be- schäftigte Personen usw.) sorgte. Bei der Bearbeitung wurde diesmal besonderes Gewicht auf die be- eufliche Gliederung der Pendler gelegt. Im übrigen fand wiederum Ge- schlecht, Stellung im Beruf, Wohnort und Arbeitsort Berücksichtigung. 1) Vgl. Schweizerische statistische Mitteilungen, 1. Jahrgang 1919, Heft 1, Wohn- und Arbeitsort der schweizerischen Bevölkerung nach der Volkszählung vom 1 Dez, 1910, Das vorliegende Heft enthält die Tabellen über „die Bevölkerung ler Schweiz, der einzelnen Kantone und der einzelnen Gemeinden unterschieden nach dem Wohn- und Arbeitsort”. Der einleitende Text spricht davon, dass die berufliche und soziale Struktur der Pendlermassen und die Pendelwanderung zwischen den grösseren Zentren und ihrer Nachbargemeinden später veröffentlicht verden soll. Wir konnten diesem Veröffentlichune nicht anuffinden.