tragungen durch Beifügung feines Namenszeichens in Spalte 9 unter dem Namenszeihen des Mus- rechners zu beftätigen. Der Arbeitsloje hat alsdann vor einem am Bahlgefchäft beteiligten Angeftellten auf dem BZahlbogen mit Tinte oder Tinteunftift den Empfang zu befcheinigen; Bleiftiftquittungen find verboten. Der Zahlbogen felbft ft dem Arbeitslofen tunlichtt nicht auszuhändigen. Nachdem der Arbeitsloje den Empfang beicheinigt hat, ijt der Zahlbogen. dem Auszahler zuguleiten. Bor der Auszahlung hat der Auszahler fich der Richtig- feit der Handzeichen und Der Empfangsbeftätigung in den Spalten 9—12 des Zahlbogens 3zU verfichern. Der Auszahler überprüft weiterhin die Legitimation des Empfangsberechtigten (Invalidenkarte, Num:- mernausgabe 1. a.). Bei Zahlungen an Dritte hat der ANuszahler die Echtheit der vorzulegenden Voll- macht forgfältig zu prüfen und fich über die Perfön- (ichteit des Bevollmächtigten zu vergewifjern. Die Vollmachtsurkunde ift einzubehalten und zu Den Unterftügungsaften zu bringen. It vom Karten- zieher der vorbereitete Betrag geändert worden und hat nicht ein zweiter Kartenzieher eine Gegenrecdnung vornehmen fönnen, fo ijt Dies MNufgabe des Aus- zahlers. Bei der Auszahlung {ft getrennt nach Arbeitslofen- unterftüßung und Krifenunterftügung eine Bahllifte aufzuftellen (Anlage 14), die die Aftennummer und den ausgezahlten Betrag fowie ZUr Erleichterung der Berechnung der Krantenkaflenbeiträge Spalten für Lohnflaffen und Tage enthält. Der Inhalt der Bahllifte kann je nad den örtlidHen Bereinbarungen für die Abrechnung mit der Krankenkalfe noch er- zänzt werden. Die Zahllifte darf nicht vor der Aus: zahlung auf Grund der errechneten Unterftüßungs- beträge aufgeftellt werden. In allen Fällen, in denen eine nachträglihe Kürzung des regelmäßigen Wochenbetrages durch Verrechnung verjäumter Meldetage, Anrechnung von Gelegenheitsverdienften, Einbehaltung überhobener Unterftüßungsbeträge, DHrdnungsftrafen und dergleichen ftattgefunden hat, ijt der Auszahlungsbetrag auf der Zahllijte befon- ders Fenntlich zu machen. Das Ergebnis der Zahl: fijte ift mit dem Geldbeftande des Auszahlers ZU vergleichen. Die abgefchloffene Bahllifte Yt vom Aus- zahler zu unter[hreiben, der damit die Verant- wortung für die richtige ZÜhrung der Lifte Üüber- nimmt. Durch eine an dem betreffenden Auszahlungs- gefchäft nicht beteiligte Rerfon ft die Neberein- jtimmung der Zahlbogen mit der Bahllifte nachzu- prüfen und durch Unterfchrift auf der Zahllifte zu Icheinigen. 1, Aufgaben des Aus- zabhlers. 4. Führung der Zabhl- Hilte. #4