handlung der Aufgaben der Verficdherung bleibt grund: Jäßlich diefelbe, aud wenn Außenftellen mitwirken müffen; jedoch ergeben fig) dann im einzelnen befondere organi: tatori[dhe Fragen, die im nacdhftehenden behandelt werden. Unter Außenftellen find zu verftehen Nebenftellen, Hilfsitellen und Meldeftellen. Ob und in welchem Umfange Außenftellen notwendig find, hängt von der räumlichen Ausdehnung und von den befonderen örtlidhen Verhältniffen im Bezirke des Arbeitsamts ab (Lage des Mrbeitsmarktes, Bevölferungsdichte, Verkehrsverbindungen, Gebirgsgegend, Witterungs: verhältnifje ufw.). Cbenfo find die SrtlidhHen Ver: hältniffe im einzelnen ausfhlaggebend für Art und Umfang der Aufgaben, die den Außenftellen über- tragen werden. Mn den Grenzen zweier Arbeitsamtsbezirke Hi zu prüfen, ob nicht die Außenftelle eines Arbeitsamts Mufgaben aus der Arbeitsfkofenverficherung für foldhe Mrbeitslofe mit übernehmen fann, die in Grenz gemeinden eines andern Arbeitsamtsbezirts wohnen Nebenftellen find durch Perjonal des Hauptamis jtändig betreute Dienftftellen, die dauernd mit min: deftens einem Arbeitsvermittler befegt find (vgl Reichs-Arbeitsmartkt-AUngeiger Nr. 45 vom 6. No vember 1928 S. 11—12). Auf dem Sebiete der Ar: beitslofenverficherung ift einer Nebenftelle regel: mäßig die Entgegennahme der Meldungen der Ar- beitslofen zu übertragen. Zerner wird ihr in der Regel die Aufnahme und Vorprüfung der Unter: jtüßungsanträge zu überlajffen fJein. Ift bei der Nebenftelle eine befondere BVerfidherungsfachfrafi vorhanden, fo hat diefe die Anträge bis zur Unter: Ichriftsreife vorzubereiten. Die Entjheidung über Unterjtügungsanträge darf der Nebenftelle als folder nicht übertragen werden. Die EntjHhHeidung {ft ent: weder im Hauptamt zu treffen, oder der Vorfikende hat regelmäßig zweds Unterzeidhnung der Anträge die Nebenftelle aufzufuden. Ift aber eine Neben: Itelle fo befegt, daß ein Angehöriger der Nebenftelle für die Bevollmächtigung zur Schlußzeihnung (oben 1 C5) in Frage kommt, fo ift feine Beauftragung nicht grundfäßlich unzuläffig. Ob die Akten in der Nebenftelle oder im Haupt amt aufzubewahren find, richtet fih nach dem Um: fang, in weldem die Sachbearbeitung bei der Neben: Itelle erfolgt. Eine felbftändige Kaffe darf bei der Nebenftelle nicht eingerichtet merden. Es fteht jedoch nichts ent- gegen, das Berfonal der Nebenftelle zur Auszahlung (oben IV A) heranzuziehen. Gefchieht die Aus: zahlung nur durch eigenes Berjonal der Nebenftelle, Io wird es zwedmäßig fein, daß zur Nachprüfung der Li. Arten der Außen- ftellen, 2. Nebenftellen. )R