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        <title>Richtlinien für die Organisation der Arbeitslosenversicherung in den Arbeitsämtern</title>
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        Kichtlinien
für die Organifation der Arbeitslojenverfiherung
in den Arbeitsämtern.

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Berlin September 1930
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von der Reichsanftalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitsfofenverficherung,
Berlin NW 40, Scharnhorfititrabe 35
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für die Organifakion der Arbeitslolenverlicherung
in den Arbeitsämtern.

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Berlin September 1930
Herausgegeben von der Reichsanftalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslofenverficherung.
Berlin NW 40, Scharnhorititrabe 35
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        A5.APRASSS
        <pb n="4" />
        Selch.=3.: II 1105/30.

Beilage zum Reichs-Arbeitsmarkt-Anzeiger Nr. 23
vom 23. September 1930.

Berlin NW 40, den 11. September 1930.

Mn die LQLandesarbeitsämter und YArbeitsämter.

Der Borftand hat Richtlinien für die Organifation der Arbeitslofenverfidherung in den
Arbeitsämtern befchlofjen, die als Sonderdrude den Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern
in entipredhender Anzahl von der Hauptftelle zugehen werden.

Die Richtlinien befhränken fich auf die Arbeitslolenverfidherung und laffen offen, in
mwelder Weije die Organifation anderer Tätigkeitsgebiete in den Arbeitsämtern geregelt ift
oder noch geregelt wird. Der Charakter der Richtlinien ergibt fidh aus den unter I Nr. 1 und 2
enthaltenen Darlegungen. Danach geht der Vorftand davon aus, daß die Verantwortlichkeit
des Vorfikenden dafür unberührt bleibt, daß alle Möglichkeiten einer JachlihH zwedentfpredhen:
den Geftaltung des Betriebes unter Berücfichtigung der Bedürfniffe jeines Amts ausgefdhöpft
werden. Unter diefem Gefichtspunkkt ift au die Frage zu beurteilen, in weldem Zeitraum die
Organifation der Arbeitslofenverfidherung im einzelnen Amt nach Maßgabe der Richtlinien
umzugeftalten ift. Grundjäglich find die Vorfchriften, die der Berhütung mikbräuchlicher In-
an]prudnahme der Arbeitslofjenverficdherung und Sicherung des Kaffenverkehrs dienen und
die nicht {hon nach beftehenden VorjchHriften zu beachten find, alsbald durchzuführen. Im
übrigen dagegen, insbejondere joweit der Entwurf Neuerungen in der Aktenhaltung bedingt,
ol die Umftellung zwar in der Behandlung der Neuzugänge baldmöglichft beginnen, fie wird
aber im ganzen nur nach und nach innerhalb einiger Monate erfolgen tfönnen.‘ Auch die Auf-
braucdhung vorhandener Vordrucheftände kann im Interefjje wirt[dHaftlidher Gefchäftsführung
geboten fein und dann die Einführung des einen oder anderen der neu empfohlenen Vordrucke
)inausfchieben.

Der Borftand hat bei der Berabjdhiedung des Entwurfs die Erwartung ausgefprochen,
daß die Richtlinien mit Nachdruck in die Tat umgefekgt merden. Pflicht der Landesarbeitsämter
ft es, den Arbeitsämtern bei der Durchführung des Entwurfs beratend zur Seite zu ftehen
und fih zu überzeugen, daß den Weilungen des Vorftandes und ihren eigenen Weilungen
entiprochen wird.

Der Präfident der Reichsanftalt
Dr. Syrup.
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        Rigtlinien
für die Organifation der Arbeitslojenverfiherung
in den Arbeitsämtern.

.. Die Einheitlicdhkeit des Aufgabengebietes der Arbeits-
ämter fordert, daß der Gefchäftsbetrieb aller Ab-
teilungen des Amts aufeinander abgeftimmt ijt. Die
Erfahrungen reichen jedoch noch nicht aus, um ein-
heitlide Richtlinien für alle Tätigkeitsgebiete des
Arbeitsamts aufzuftellen. Der VBorftand hat fich
deshalb darauf befhränkt, in den nachjtehenden
Richtlinien Fragen des Gefchäftsganges und der
Arbeitsmethode in der Arbeitslofjenverficherung ZU
behandeln, um die erforderliche Einheitlichkeit der
Sefchäftsführung und eine rationelle Arbeitsweife
auf diejem Gebiet in allen Nemten herbeizuführen.
Demgemäß fteht die Organifation der Arbeitslofen-
verficherung in den Arbeitsämtern im Mittelpunki
der Richtlinien. Die Tätigkeit der Arbeitsämter auf
den übrigen Aufgabengebieten (Vermittlung, Berufs-
beratung, Verwaltung) wird nur infoweit behandelt,
als fie für die Durchführung der Arbeitskojenverfiche-
rung in Betracht kommt. Dabei geht der Borftand
davon aus, daß gerade auch im Interejje der Arbeits:
(ofenverfidherung das Arbeitsamt, wie bereits in
meinem CErlaß III 470 vom 4. Mai 1929 D. M. 54/29
näher ausgeführt ift, jeine Hauptfraft auf den plan:
vollen Ausbau der Arbeitsvermittlung zu richten hat.
Die Richtlinien find fo aufgebaut, daß fie dem Gang
folgen, den der Arbeitjucdhende, meldher Unterfiügung
begehrt, im Hauptamt nimmt, und die eingelnen
Arbeitsvorgänge behandeln. Anhangsweije werden
einige Fragen berührt, die fidh ergeben, wenn der
Arbeitfucdhende von einer Außenftelle betreut wird.
Die Richtlinien laffen aber die Berantwortlichtkeit des
Borfigenden unberührt, durch möglichft zwedmäßige
Bewirtfhaftung der dem Arbeitsamt zur Berfügung
geftellten Mittel alle Möglichkeiten einer fachlich
zwedentipredenden SGeftaltung des Betriebes unter
Berückfihtigung der Bedürfniffe feines Amts aus:
zufhöpfen. Aus der Betrachtung der einzelnen
AMrbeitsvorgänge ift daher insbefondere nicht zu
folgern, daß Ddieje von je einem bejonderen Beamten
oder Angeftellten oder gar von einer befonderen
Stelle des Arbeitsamts zu bearbeiten wären.

)

Das Perfonal und die Einrichtungen der Vermittlung
find für das Unterftügungsverfahren nukbar ZU
machen, f[oweit dies eine wefentlide Bereinfadhung des
Berfahrens bedeutet, Doppelarbeit innerhalb des Amts
vermeidet und den eigentlichen Bermittiunaszwer nicht

l.

Aufgabe und Aufbau der
Richtlinien.
1. Die Aufgabe.

2. Der Aufbau.

IL

Zufjammenwirfen der Ar-
beifsvermitflung mit der
Arbeitsiofenverlicherung.
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        1.
Die DBerteilung des
Zugangs.

2. Stammtartei.

3. Meldekarte.,

4. Arbeitslosmeldung.

gefährdet. BVerficherungsgejchäfte find grundfäßlich nur

Joweit auf Perfonal der Vermittlung zu übertragen, als

es in diejfen Richtlinien vorgefehen ift, es {et denn, daß

eine weitere Nebertragung zur Befeitigung eines vDOr-

übergehenden Notftandes unvermeidlich wird.
Ent{prechendes gilt für die Kräfte der Berufs-

beratung und der übrigen Arbeitsgebiete des Amtes.

ı Es ift dafür Sorge zu tragen, daß der Neuzugang
an Arbeitslojen fich reibungslos auf die verfchiedenen
Vermittler verteilt und daß der einzelne Arbeitsloje
jJogleich zu dem für .ihn zuftändigen Wermittler ge-
langt. Hierzu fann bei größeren Aemtern die Ein-
richtung einer befonderen Verteilungsftelle (Aus-
funftsftelle) notwendig fein.

Sür jeden Arbeitfuchenden ift hei feiner erfimaligen
Meldung eine Arbeitnehmerftammtarte anzulegen
(Anlage 1), die in alphabetijher Ordnung in die
Stammfartei (bisher Zentralfartei) eingereiht wird.
Die Stammfartei ift laufend zu numerieren,
und zwar durchgehend für das ganze Amt. Die
Unterteilung für männliche und weibliche Arbeit:
juchende, für Nebenftellen ujfw. hat dur Nummern:
zuteilung zu erfolgen. Um die fällige Iaufende
Nummer fofort greifbar zu haben, find unausgefüllte
MArbeitnehmerjtammfarten vornumeriert vorrätig
zu halten, wodurch die Führung einer befonderen
Lijte oder Megiftrande entbehrlidy wird. Die
Nummer, die der Arbeitslofe auf der Stammfarte
erhält, dient zur Kennzeichnung und erleichterten
Auffindung der ihn betreffenden Vorgänge und
Mtten (Stammnummer). Bei fcOhriftlichen Be:
verbungen, Durchreijenden und ähnlidhen Arbeit-
‘uchenden, bei denen mit einer Inanfjpruchnahme der
UArbeitslofenverfidherung nicht zu rechnen ift, fann
auf die Erteilung einer Stammnummer verzichtet
werden, fofern nicht eine Zuweijung in Arbeit erfolgt.
Zn Hand der Stammfartei ift in Zweifelsfällen
darüber Auskunft zu geben, bet welcher Stelle und
unter weldher Stammnummer die Vorgänge jedes
Mrbeitjuchenden zu finden find.
Bei der Aufnahme in die Stammfkartei ift dem
Arbeitfuchenden die mit der Stammnummer
verfjehene Meldekarte nad vorheriger Ein:
tragung von NMamen und Geburtsdatum aus:
zuhändigen. Mit diefer Meldekarte hat fih der
YArbeitfuchende unverzüglidh bei dem für ihn
zuftändigen Vermittler zu melden.
Der Vermittler prüft bei jeder Anmeldung die
Berufszugehörigkeit nady und ergänzt bzw. ändert
die Meldekarte entipredhend. Die Feftftellung der
Berufszugehörigkeit durch den Vermittler ijt für die
Berfidherung maßgebend. YNendert fich die Berufs:

3

A
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        zugehörigfeit, fo hat die Vermittlung die zuftändige
Stelle in der Berficdherung zu benachrichtigen.

Der Vermittler erteilt für den erften Tag der
Meldung in der Meldekarte einen befonderen Stempel
„Arbeitslosmeldung am . . .. (Datum) “ und fjeßt fein
Handzeichen dazu. Er belehrt den Arbeitslojen über
die Kontrollvorjdhriften und Jchreibt die weiteren
Kontrolmeldungen vor.

Will der Arbeitslofe Unterftügung in Anfpruch
nehmen und kann ihn der Vermittler bis zum Ablauf
der Wartezeit vorausfichtlich nicht vermitteln, fo
händigt er ihm den Antragsvordruck, auf dem er den
Namen des Arbeitslofen in deutlicher Schrift {elbit
ausfüllt, und das Merkblatt für Unterftüßungs-
empfänger aus. Nach Bedarf gibt er auch Bordruce
3ir Arbeitsbefcheinigungen mit. Auf dem Antrags-
»ordruc hat er den Tag der Arbeitsliosmeldung zu
vermerfen. Die erfolgte Antragsausgabe ijft auf der
Meldekarte zu kennzeichnen. Dazu kann ein ent-
iprechender Stempel dienen.

Der Vermittler verweift den Arbeitslofen Ddar-
aufbin zur Antragsfitellung (Rücdgabe des in Der
Kegel vom Arbeitslofen ausgefüllten Antrags) an
die Verficherung. Zur BVerteilung des Andrangs
bei der Rückgabe der ausgefüllten Anträge
find befondere Maßregeln zu treffen (3. 3. Trennung
nach Buchjtaben, nacdy Ortfchaften, Gefchlechtern, Ber-
wendung von Beftellzetteln).

It ein Arbeitfuchender Ihon in der Betreuung des
Arbeitsamts gemwefjen, fo ift er bei der Wieder:
meldung unmittelbar an den für ihn zuftändigen
Bermittler zu verweifen und Iegt hier feine alte
Meldekarte vor. Ift diefe nicht mehr in feinem
Befib, fo prüft der Vermittler an Hand der Ver-
mittlungsfartei die Zuftändigkeit nad) und ftellt eine
neue Meldekarte aus. Bei der erneuten Arbeits:
osmeldung nach einer Beichäftigung oder [onftigen
Unterbrechung des Unterftükungsbezugs von weniger
als 26 Wochen verweijt der Bermittler den Arbeit
judenden, den er nicht fofort vermitteln kann, ohne
Mushändigung eines neuen Antragsvordruds un
mittelbar an die Verficherung.

Die laufende Kontrolle ift eine Aufgabe der Arbeits-
vermittlung. Für die Zahl der Meldungen find die
Borfchriften des Berwaltungsausfhuffes des Mrbeits-
amts oder Landesarbeitsamts gemäß 8 173 AVABG.
maßgebend. Hierbei läßt fich bei einem gut aUS-
gebauten Außendienft die Zahl der Meldungen
befchränfen, jedoch muß der Arbeitslofe wenigjtens
bei der Arbeitslosmeldung, die den Beginn der
Unterftügungsperiode einleitet, und in der Folgezeit
arundfäklich, foweit dabei kein weiterer Weq als Drei

5

5

\
BerfahHren bei wieder
holter Meldung.

5.

Konfrollmeldungen.
        <pb n="9" />
        fl.

Befreiung von
Meldepflicht und
Meldeverfäumnis.

der

Stunden Entfernung (einfader Weg) notwendig ift,
einmal in der Woche mit dem für ihn zuftändigen
Vermittler in Berührung kommen. Bei weiteren
Entfernungen ift jedenfalls die ftändige Vermitt:
[ungsmöglichfeit zu fichern.

Das Erjcheinen im Amt zur Entgegennahme
der wöchentlichen Unterftügung it in der Regel zu-
gleich als Erfüllung der Meldepflicht anzufjehen; es
muß daher in der Meldekarte erfichtlid gemacht
werden. Das Meldewejen muß jo eingerichtet
werden, daß fein eigentlider Sinn, Arbeit zu
erlangen, dem Mrbeitslofen bewußt bleibt (nicht
bloßes „Stempeln“). Das Arbeitsamt hat jeden
Mrbeitslojen planmäßig mit dem Arbeitsvermittler
perfönlig in Verbindung zu bringen und auch
mährend des Unterftüßgungsbezugs zu erhalten.

Das Meldewejen muß ferner eine wirkfame

Kontrolle der Arbeitslofigfeit mährend des Unter:
tübungsbezugs gemwüährleiften. Neben mwiederholtem
Wechfel der Meldeftunden an den einzelnen Tagen
und einer täglich mehrmaligen Meldung 3. B. bei
Berdacht der Schwarzarbeit, fommt die Feltjekung
ber Meldung auf foldhe Tageszeiten in Frage, an
denen das Angebot ftundenweijer Arbeit üblich it,
oder die erfahrungsgemäß für Schwarzarbeit aus-
genußt merden. Die Meldezeit darf dem Arbeitslofen
nicht länger als eine Woche vorher bekannt fein. Bei
denachbarten Bezirken find die Meldezeiten auf ein-
ander abzuftimmen, um Doppelmeldungen auszut=
IOließen. Die Mekdeftempel follen fo eingerichtet
jein, daß fie eine Fäljhung erfhweren (feine üblichen
Schrifttypen, Bermendung von Metalljtempeln). Es
wird unterfagt, eine befondere „Gegenkontrolle“ zu
führen, d. h. die Meldungen, die dem Arbeitslojen
in der Meldekarte dur Stempelaufdruck beftätigt
werben, nodhmals in befonderen Karteien oder Liften
jeftzuhalten.
Meldeverfäumniffen {t mit Rücficht auf die Gefahr
des Doppelbezugs oder jonftigen Mikbrauchs der
AMrbeitslofenunterftügung gewiffenhaft nachzugehen.
Much die Verjäumnis der vorgeldhriebenen Melde-
jtunde ijft Meldeverfäumnis, Ift nicht die tägliche
Meldung vorgejdhrieben, {o hat die Berfäumnis einer
Meldung zugleich die Vermirkung der Unterftügung
jür die voraufgegangenen meldefreien Tage zur
Holge.

Neber Befreiung von der Meldepflicht und über
Meldeverfäumniffe entjcdheidet der Vorfikende. Wo
die Belaftung des Borfigenden oder feines {tändigen
Stellvertreters mit anderen Dienftobliegenheiten die
Ent{heidung über alle Fälle der Meldebefreiungen
und Meldeverfäumnifje nicht geftattet, fann die Ent-
Iheidunag befonders ermächtiaten Beamten oder

7
        <pb n="10" />
        Angeftellten fchriftlidh übertragen werden. Die
Namen der Bevollmächtigten find in einem be:
jonderen Verzeichnis feitzuhalten, das beim Bor-
jigenden aufzubewahren und ftets auf dem laufenden
zu halten it.

Soweit bei ausreichender Entjhuldigung Melde-
itempel nacherteilt werden, ift ein befonderer Stempel
„Entichuldigt“ zu vermenden und das Handzeichen
des die Enticheidung treffenden Beamten hinzu:
zufügen.

Bei Vermittlung oder Abmeldung in verfiherungs-
ireie Belchäftigung oder bei nachträglidher Meldung
einer verficherungsfreien Befchäftigung ift in die
entiprechenden Tagesfelder der Meldekarte ftatt des
regelmäßigen Meldeftempels der Stempel „Arbeit“
zu Jeben. Gleichzeitig find Bordrude für Verdienft
beiheinigungen (Anlage 4) zu behändigen und, {0-
zeit dies feine befonderen Schwierigkeiten macht,
ihre ordnungsmäßige Ausfüllung zu überwachen.
Bon der Tatfacdhe einer Arbeitsverweigerung hal
der Vermittler noch am gleichen Tage unter Dar-
legung des Sachverhalts der Berfidherung fchriftliche
Meldung zu machen. Die Entjcheidung Über die
Anwendung des 8 90 ABAVS. ijt fo befchleunigt ZU
'reffen, daß fie nach Möglichkeit {hon beim nächften
Auszahlungstermin berücfichtigt merhen kann.
Qehnt ein Arbeitslofer eine Arbeit aus gefundheit-
lichen Sründen ab oder hat der Vermittler aus
anderen Gründen Anlaß, an der Mrbeitsfähigkeit
zines Arbeitfucdhenden zu zweifeln, fo joll der Ber-
mittler eine ärztlidhe Unterfuchung anregen.
Bei Abmeldung wegen Arbeitsaufnahme, Krankheit
ufw, {chließt der Vermittler die Meldekarte in dem
zntiprechenden Tagesfeld ab mit dem Stempel: „Ab
.-. . (Datum) in Arbeit“ oder „Ab... . Kranken
geld“. Einer befonderen Mitteilung an die Ver:
jicherung bedarf es nicht. Die Meldekarte ift dem
Arbeitslofen nach der Abmeldung zu belaffen, fie
%ient ihm gegenüber dem Finanzamt und fonftigen
Stellen als Nachweis der Arbeitslofigkeit. Sie ft ZU
diefem Bwede mit dem Dienftftempel zu verfehen.
Das Zufammenwirfen von Arbeitsvermittlung und
Mrbeitslofenverfidherung bei Maßnahmen nach den
88 132—137 und 8 140 Abf. 2 ABABG. regelt fich
nach den befonders ergangenen Richtlinien des Ver
yaltungsrats der Reichsanftalt zur Förderung der
Mrbeitsaufnahme und zur Durchführung beruflicher
Bildungsmaßnahmen für Arbeitslofe.
Die Bermittlung überweift Unterftükungsempfänger
zur Bflichtarbeit (S 91 ABAVBG.). Sie erfaßt die
Milichtarbeit Itatifti{ch.

0

1.

)

3.

8.
Berficherungsfreie
3Zwijcdenbefchäftigung.

9, Arbeitsverweigerung.

i0.

Prüfung der Arbeifs-
Täbiafeit.

11.

Aufnahme von Dauetr-
arbeit, £ranfbeit.

12.

Maßnahmen zur Der-
hütung und Beendi-
gung der Arbeitslofig-
eil.

13. Pfüichtarbeit.
        <pb n="11" />
        14. Die Vermittlung nimmt Anträge auf Ausftellung
eines Wanderfcheines (Anlage 10) entgegen und
prüft Die fachlichen Vorausfegungen (Lehrbrief,
Yrbeitsmarktlage am Wanderziel ufw.).
Sie prüft bie Wanderfcheine durchreifender
AMrbeitslojer und etwaige Vermittlungsmöglichteiten,
jtempelt bie Wanderfcheine ab und nimmt gegebenen-

ralls Aenderungen des Wanderweges vor.
HL De Mufgabengebiet der 111. 1. Die Bearbeitung der einzelnen Verfidherungsfälle, die
Die aniteitun , mit Der Entgegennahme der ausgefüllten Unter:
; Arbeitsvorgänge. er itüßungsanträge beginnt und mit dem Ausfcheiden
[. Leitgedante des Arbeitslojen aus der Unterftüßung endet, ijt Auf-
" gabe der Berfidherung. Die Zahl der zu bearbeitenden
Unterftügungsfälle wird in der Regel fo groß fein,
daß eine Aufteilung der anfallenden Arbeit erforder:
lich wird. Das Biel der Organifation geht dahin, eine
Yorm zu finden, welche eine fadhgemäße Bearbeitung
der Unterftüßungsfälle, befchleunigte Gejchäfts:
erledigung und {parfame Berwendung der Arbeits:
fräfte in gleidher Weife gewüährleiftel. Hierfür find
insbejondere folgende Gefichtspunikte maßgebend:
Einheitlichteit und Gefchloffenheit des einzelnen
Unterftügungsfjalles von der Antragftellung bis zur
Ausfcheidung aus der Unterftükung müffen gewahrt
werden. Es dürfen nicht mehrere Sachbearbeiter
(unten, IIL A 3) genötigt fein, Dhintereinander den
gleichen Unterftüßungsfall durchzudenken; die Ver:
teilung der Arbeit hat vielmehr fo zu erfolgen, daß
ein Sachbearbeiter den Unterftügungsfall in feinem
Sefamtverlauf behandelt und dadurch gleichzeitig in
die Lage fommt, Kenntnis von den perfönliden Ber:
hältnijfjen des Arbeitslofen zu gewinnen. Die Akten:
bewegung muß auf ein Mindeftmaß befchränft
werden. Im normalen Verlauf foll die Akte des
einzelnen Arbeitslofen zum Zwede der laufenden
Bearbeitung nicht aus dem Raum kommen. Bentrale
Mftenftellen Jollen für lebende und ruhende Aften

vermieden werden.

i4. Wanderjcdheine.

2, Sachliche Aufteilung
der Geichäfte.

2

Die zur Bearbeitung anfallenden Unterftüßungsfälle
fönnen nad) folgenden Gefichtspuntkten aufgeteilt
merben:

Tachlih, d. h. nach Berufsgruppen im Anfchluß

an die Einteilung der Vermittlung.

Bezirflich 3. 3. für Stadt: oder Landbezirke,

Mebenftellenbezirfe ujw.

Nach dem Anfangsbuchftaben der Unterftükgungs-
empfänger.

Mit jedem Syftem ift die Gliederung nach
Sefchlechtern vereinbar. Sie i{ft erwünfcht. Zum
mindeftens ift eine getrennte Abfertigung der männ-
lichen und weiblichen Arbeitslofen durchzuführen.

Y)
        <pb n="12" />
        , Die fachliche Gliederung der Arbeitslojenver-
lidherung ift namentlich in großen Aemtern weit:
gehend durchzuführen. Sie hat eine organijche Ver:
bindung und enge Zufammenarbeit zwijchen BVer-
Mittlung und BVerfidherung, für die es hei anderen
Syftemen befonderer Vorkehrungen bedarf, von
eIbit zur Folge. Dabei braucht die fachliche Durch-
gliederung der Bearbeitung der Unterftübungsfälle
nicht fo weit zu gehen mie in der Vermittlung. Denn
bei allem Streben nach einer engen Verbindung
zwilcdhen Verfidherung und Vermittlung muß doch
dem eigenen Bedürfnis der Verfidherung nach
Schaffung arbeitsfähiger und zwedmäßiger organi:
‚atorildher Einheiten Rechnung getragen werden.
Deshalb ift je nach der mirtfhaftlichen Struktur des
einzelnen Bezirks und den erfahrungsgemäß auf:
tretenden Bewegungen insbefondere die Bearbeitung
der Unterftüßungsfälle aus Tfolchen Berufen 3ZU-
"ammenzufaffen, bei denen fig die Vermittlungs:
Nöglichfeiten gegenfeitig ausgleichen oder ergänzen
Bei der Bearbeitung der Unterftüßgungsfälle Ht weit-
gehende Arbeitsteilung vorzunehmen. Der Schwer:
punkt der Bearbeitung liegt beim Sachbearbeiter
‚Hachtkraft). Die Fachkräfte find von Hilfsarbeiten
:unlichjt zu entlaften. Insbefondere find die erfte
Borprüfung der Anträge, die Aufftellung von Zahl-
öogen, die Meldungen an die Krankenkaffe und alle
übrigen mehr formularmäßigen Arbeiten von Hıilfs-
räften zu erledigen. Ie nach dem Arbeitsanfall
fönnen auch für mehrere Fachkräfte gemeinfame
Hilfskräfte befchäftigt werden.

Ueber jeden Arbeitslojen ft eine Unterftügungsakte
ınzulegen. 2lls YAttenumfchläge find Schnellhefter
One befonderen Aufdruck zu vermenden. Bordrude
änd in Din-Format möglichft gekocht zu befchaffen.
Die Ausfüllung der Bordruce und alle fonftigen
Eintragungen in die Akten haben grundfäglich mit
Tinte oder Tintenftift zu erfolgen. Die Heftung
zrfolgt in Form der Buchheftung, jo daß der neuefte
Eingang unten liegt. Die Blätter find fortlaufend
3u numerieren. Zur Auszeichnung der einzelnen
Atten genügt Stammnummer und Name in der
üänfen unteren Ede des Aktendeckels. Die Akten:
itücte werden Kegend oder ftehend aufbewahrt, und
war, {oweit nicht eine Aufbewahrungsmöglichfeit
am Mrbeitsplak des Sachbearbeiters (3. B. im
Schreibtifch) gefchaffen ift, in einfachen Aftenregalen,
Regale, die neu befdhafft werden, find mit nerjchieb-
baren Leiften auszuftatten, fo daß Akttenfächer von
verfchiedener Höhe nad Bedarf gebildet werden
fönnen. Zum Schube gegen Verftaubung kfönnen
die. Aftenfächer dur Pappklappen abgefchloffen
werden, die gleichzeitig den Inhalt der einzelnen

3, Arbeitsteilung bei
der Bearbeitung
des Einzelfalles.

B. Die Aiten.
1. Anlegung und Auf-
bewahrung.
        <pb n="13" />
        2. Überfichtsbogen,

3, Aftenausfonderung.

4. Uetenvernichfung,.

C. Die Arbeitsvorgänge
im einzelnen.
1. Antragsaufnahme.

)

Borprüfung des
Munftraas.

B

Hächer angeben. Die Akten ftändig unter Ber]hIuß
zu halten, erjcheint nicht notwendig. Die Ordnung
der Akten erfolgt getrennt nach lebenden und ruhen:
den Akten und innerhalb jeder diejer Gruppen nach
Stammnummern. Eine alphabetiidhe Ordnung {ft
nur bei Heinerem Aktenbeftand zwedmäßig.

Die YAfte jedes Arbeitskojen muß außer nach der
Nummer jederzeit auch fofort dem Namen nad ge-
funden werden Können. Hierzu wird in den meilten
Memtern die Mitbenukung der Stammfkartei aus-
reichen. Sit in großen Aemtern die Einrichtung einer
befonderen Suchkartei erforderlich, fo ift diejer tun:
lichft die fachliche Gliederung zugrunde zu legen,
damit fie gleichzeitig von der Vermittlung benußt
werden kann, um die Arbeitfucdhhenden dem Namen
nach) zu finden, menn die Vermittlungskartei nach
der Dauer der Arbeitslofigkeit geordnet iit.

ür jedes Aftenftück wird ein Neberfichtsbngen
(Anlage 2) angelegt. Diefer wird vorn in die Akte
eingelegt und verbleibt bei vorlüibergehender Weggabe
der Aften oder bei Abgabe in den Aftenfpeicher
in der Verfidderung. Ueber die Weggabe der
Mitten oder die Abgabe in den Aktenfpeicher kommt
ein ent]prechender Vermerk auf den Neberfidhtsbogen.
Regijfranden oder ähnliche Liften find in den Unter-
jtübungsftellen nicht mehr zu führen. Die abgelegten
Yeberfichtsbogen werden kfarteimäßig dem Nomen
nach geordnet.

Jedes Jahr find bis zum 1. Dktober aus den
ruhenden Akten diejenigen als „tote Akten“ aus-
zufheiden und in den Afktenjpeicher abzugeben, in
denen feit drei Jahren nad dem Iekten Unter-
jtübungsbezug fein Borgang mehr fpielt. Als Aften-
ipeicher find feine Wohn- oder Büroräume zu ver-
wenden. Die Aufbewahrung der ausgejhiedenen
Mitten muß derart fein, daß jeder Vorgang fchnell
aufsufinden ift, ohne daß beim Ablegen miühevolle
Sortierarbeit zu Teiften ift.

Eine Vernichtung der weggelegten Akten, der Zahl-
jogen, Neberfichtsbogen und dergl. darf nur nach
Maßgabe der Anordnungen der Hauptitelle erfolgen.
Der Bordrug des Antrags auf Arbeitslofenunter-
tübung (Anlage 5) ift vom Arbeitslofen regelmäßig
elbit auszufüllen und mit Tinte oder Tintenftift zu
unter]chreiben. Der Tag der Rückgabe des aus:
zefüllten Antragsvordrucs ift auf der Meldekarte
zu vermerfen.

Bet Entgegennahme des Antrags ift tunlichft noch im
Beifein des Arbeitslojen eine erfte Prüfung vorzu-
nehmen. Sie beginnt mit der Durchjicht der Belege
auf ibre Bollitändigkeit und Richtigkeit. Fehlen wich»

2

|

2

4}
        <pb n="14" />
        tige Belege, fo ift der Arbeitsloje zur Beibringung
anzuhalten. Die Unterlagen einjdqhließlidh des An-
tragsvordrucks find bis zur Beibringung der gefor-
derten Ergänzung zurüdzugeben. Bei der Prüfung
des Antrags ift befonders darauf zu achten, daß alle
im Antrag vorgefehenen Fragen ordnungsmäßig
beantwortet find. Soweit die Angaben des Arbeits-
fofen im Unterftüßungsverfahren abgeändert oder
ergänzt werden, {ft farbige — jedoch nicht rote —
Tinte zu verwenden.

Mrbeitgeberbefcheinigungen (Anlage 3) jollen
mit der Nachprüfungsbefcheinigung der Kranfenkaffe
verfehen fein. Ift dies verfäumt, To fit die Beicheini-
gung nachzuhofen.

Schon bei der Vorprüfung find die etwa vOr-
handenen ruhenden Akten und der Neberfichtsbogen
beizgugiehen. Sind Vorgänge noch nicht vorhanden,
dann find neue Akten mit Neberfichtsbogen anzu-
legen. Ergibt fich aus den Unterlagen, daß Borakten
bei einem anderen Arbeitsamt entftanden find, die
fich auf die faufende Unterftügungsperiode beziehen,
jo find diefe anzufordern. Das erfuchte Arbeitsamt
hat fie unter Beifügung einer AbjhHrift des Neber:
jichtsbogens zu überfenden, die Urfchrift des Neber-
Tichtsbogens aber zurüdzubehalten.

Bei Entgegennahme des Antrages ift gleichzeitig
zu prüfen, von weldhem Zeitpunkt ab die Erhaltung
der Anwartihaft in der Invaliden-, Angeftellten-
ader fnappichaftlichen Benfionsverficdherung gefährdet
it. Der Arbeitslofe {ft demgemäß zu belehren. Die
erfolgte Belehrung hat der Arbeitslofe auf dem An-
Iragsvordruc zu bejfcheinigen.

Handelt es fich um einen Antrag auf Weitergewäh-
rung bereits angebrochener Unterftüßung, fo Ht zu-
näch!t fejtzuftellen, ob nicht eine neue MAnwartjhaft
vorliegt und deshalb ein neuer Antrag zu ftellen ift
Ift dies zu verneinen, fo ift eine befondere Nieder:
jOhrift gemäß Bordruc Anlage 8 aufzunehmen.
Der Sachbearbeiter prüft, ob die Vorausfekungen
zum Unterftügungsbezug erfüllt find, und hat dabei
insbefondere auf etwaige Fäljhungen der BeichHeini-
gungen und fonftigen Belege zu achten. Beftehen
noch Unklarheiten oder Zweifel, fo ijt der Tatbeftand
durch Rücfragen beim Bermittler, beim Mrbeitgeber,
bei der Kranfkenkaffe ufw. zu Hären. Ift eine Nach-
prüfung an Ort und Stelle notwendig, dann mweift
der Sachbearbeiter die Vorgänge dem Mußendientt
zu (vgl. unten unter III C 10.).

Der Sachbearbeiter hat den Verfügungsentwurf
(Anlage 6) mit Handzeiden rechts unten ZU zeichnen.
Damit übernimmt er die Mitverantwortung dafür,
bak die Enticheidung rechnerifdh und nach den tat-

3

L

3. Weitergewährungs-
anfrcaag.

4, Sachbearbeitung.
        <pb n="15" />
        ‚ächlichen Unterlagen gerechtfertigt ift und daß die
Borausfjegungen für den Unterftüßungsbezug, ins:
befondere die Arbeitslofigkeit und ihre Unfreiwillig-
feit jowie Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit im
einzelnen Fall gegeben find. Die allgemeine Verant:
wortung des Vorfigenden bleibt unberührt.

Bom Sachbearbeiter geht der Verfügungsentwurf
mit dem vorbereiteten Zahlbogen zum Vorfikenden
der feinem ftändigen Stellvertreter zur Unterfhrift;
der Stellvertreter unterzeichnet „i. VB.“ (in Ver:
tretung). Diefe haben insbefondere die rechtliche
Seite der Ent{heidung und ihre grundfäßlicdhe Aus:
wirkung auf den Arbeitsmarkt zu Überprüfen.

Wo die Belaftung des Vorfikenden oder feines
itändigen Stellvertreters durch andere Dienft:
obliegenheiten nicht die Schlußzeidhnung aller Ent-
jheidungen geftattet, ift die Unterfchriftsbefugnis be:
‚onders ermächtigten Beamten oder Angeftellten
ichriftlich zu Übertragen; diefe unterzeichnen dann:
„WM.“ (im Auftrag). Die Zahl diefer befonders er-
mächtigten Beamten oder Angeftellten ift auf das fich
aus einer fadhgemäßen Prüfung ergebende not-
wendige Maß zu befihränken, Ihre Namen find in
einer befonderen Lifte fejtzuhalten, die beim Vor:
ligenden aufzubewahren und ftets auf dem laufenden
3u halten ift. Die Verantwortung des Vorfikenden
jür die Auswahl der Bevollmächtigten bleibt un-
berührt. Die Unterfhriften müffen handfchriftlich mit
dem vollen NMamenszug erfolgen; diefer darf nicht
etwa durch einen Fakfimile-Stempel erjekt werden.

Tür die Auszahlungsanordnung auf dem Zahl:
dogen gilt das Gefagte entfprechend.

Cine ‚bejondere Bejdheidung des Antragftellers
erfolgt bei Bewilligung der Unterftüßung in der
Regel nicht; die Befcheidung liegt in der erften
Unterftügungszahlung. Soweit der Unterftüßungs-
jall Befonderheiten bietet, ift die Verfügung kurz zu
begründen. Im Falle der Ablehnung des Unter:
‘tüßungsantrags mird ein formularmäßiger Ableh-
nungsbefcheid erteilt (Anlage 9), der die Ab:
lehnungsgründe enthalten muß. Ein folder Befcheid
ijt {hon mit Rücficht auf die ftatiftiiche Fefthaltung
der Bewilligungen und Ablehnungen in allen Fällen
notmendig, auch dann, wenn fhon die Prüfung im
Beifein des YArbeitslojen das Fehlen der Unter-
itüßungsvorausfjekungen ergibt.

Führung des Zahl- 6. a) Der Zahlbogen (Die Auszahlungsanordnung).

doqens, Der Bahlbogen bildet die Unterlage für die
{aufende Auszahlung der Unterftügungsbeträge.
Er enthält die Auszahlungsanordnung zur YAus-
führung einer Unterjtügungsbemwilligung (Bor-
drug Anlaae 13). Er it dem Morlikenden

ä. Berfügung des Dor-
fikenden.

6.

)
        <pb n="16" />
        gleichzeitig mit dem Verfügungsentwurf (|. oben
3iffer 5) zur UnterfOhrift der Zahlungsanordnung
vorzulegen. Beim Antrag auf Weitergemwährung
der Unterftüßung ift die Weiterzahlung auf dem
alten Zahlbogen zu verfügen unter Verwendung
des Stempels: „Ab... . . (Datum) Alu/Kru
veiterzahlen für längftens .... Tage .... RM
vEöchentlich“. Für die Unterzeihnung der
Zahlungsanordnung und der Weiterzahlung f0-
wie für die Nebertragung der Zeichnungsbefugnis
gilt dasfelbe wie für die Bewilligungsverfügung
des Vorfikgenden (f. oben unter Ziffer 5).

Die Zahlbogen find mit Tinte auszufüllen.
Daneben ift die Verwendung von Stempeln und
zur Ausfüllung der Spalten 10—13 die Verwen-
dung von Kopierftiften zuläffig. Eintragungen
nit Bleiftift find verboten.

Die Zahlbogen find nah Stammnummern
jowie je nacy Bedarf auch nach Zahltagen und
Qohnkfaffen zu ordnen. Sie find fidher aufzu-
bewahren und möglichft unter BVerfchluß zu
halten. Das Gleiche gilt für nichtausgefüllte Bor-
rue. Eine Aufbewahrung in den Räumen der
Kalfe ft unterfagt.

Nebermweijungen an Dritte.

Sind Unterftüßungsteile an eine Dritte
Berjon oder an eine Behörde zu Überweifen
(8 175 2lbj. 3 AVAVG.; fiehe Anlage 12), fo it
dies in der Auszahlungsanordnung auf dem
3Zahlbogen entfprechend zu vermerfen. Die Unter:
itübungsteile find getrennt von der Hauptunter-
itügung im 3ahlbogen nachzuweifen. Außerdem
erhält der Zahlbogen quer über die Auszahlungs-
ıanordnung den Stempel „Uebermweifung“. Die
zinzelne Zahlung ift auf dem Zahlbogen zu ver-
merfen. Eines zweiten Zahlbogens bedarf es
nicht. Ergibt fih nach der Unterzeichnung der
MNuszahlungsanordnung auf dem Zahlbogen die
Notwendigkeit, Nebermeijungen an Dritte anzıt-
ordnen, dann ift die ANuszahlungsanordnung auf
dem Bahlbogen entfprechend abzuändern oder zu
zrgänzen (vgl. unten d). Für die Unterzeichnung
der neuen Anordnung gilt dasfelbe wie für die
urfprüngliche Verfügung des VBorfigenden.
Borichuß- und Abfhlagszahlungen.

Unterftübungszahlungen dürfen nur nach:
träglicy und nur dann erfolgen, wenn die Be-
zilligung durch einen einfpruchsfähigen Befcdheid
ausgef[prochen ift. Eine Vorauszahlung ift aus-
nahmsmeife dann zuläffig, wenn Zahlungstage
3. B. infolge einer Häufung von Wochenfeiertagen
’Meihnachts=- oder Ofterzeit) ausfallen müllen;

,)

‚}
        <pb n="17" />
        in diejem Falle darf an einem Bahltage für einen
a0ch nicht abgefjchloffenen Zahlungszeitraum mit
ausgezahlt werden. Dagegen find die Entichei-
dungen über die Unterftügungsanträge fo zu be-
[(Oleunigen, daß es nicht nötig wird, auf Unter-
itügungsanfprüche, die nur dem Grunde nach,
aber nicht nad Höhe und Dauer feltftehen, Ab-
ichlagszahlungen zu Teiften.

Henderungen des Zahlbogens.

on der Auszahlungsanordnung des Zahl-
oogens dürfen nachträgliche Aenderungen oder
Streidhungen grundjäßlih nicht vorgenommen
werden. Soweit eine Aenderung der Auszah-
[ungsanordnung (3. B. bei nadhträglicher Neber:
mweijung an Dritte) oder eine Richtigftellung von
Irrtümern erforderlich wird, ijt Diefe als „ge
Ändert“ zu vermerken. Solde ANenderungen be:
dürfen in gleidher Weife der Unterfchrift wie die
urfprünglidhe Verfügung. Werden im weiteren
Inhalt des Zahlbogens Aenderungen notwendig,
Jo find dieje durch Streichung vorzunehmen und
ft neben die Nenderung das Handzeichen des Ab-
ündernden zu feßen. Die Abänderung von Geld-
jeträgen nad) der Auszahlung ift ausnahmslos
Unzuläffig.

MAuszahlungstermin.

Hür die Iaufende Zahlung find beftimmte
Bahlungstermine fejtzufegen. Zu diejen Ter-
minen find die Zahlbogen wöchentlich einichließ-
lich des Zeichens des Ausrecdhners vorzubereiten.
Die Ausgahlungstermine find fo einzurichten, daß
der Zeitraum, für den ausgezahlt wird (Aus-
zahlungszeitraum), den legten Werktag vor dem
Zahltag nicht mehr mitumfaßt. Der Arbeitslofe,
der im Laufe eines Auszahlungszeitraums in
Arbeit tritt, hat dann in jedem Falle noch einen
reftlicdhen Unterftükungsanipruch einzulöfen. Bei
der erften Zahlung kann zur Vermeidung von
Härten der YAuszahlungszeitraum abweichend
Jon 8175 AVBAVEGS. auf weniger als eine Woche
jemefjen werden.

Hallen bei einer Zahlung Unterftüßungs:”
beträge für mehr als zwei Wochen an, fo darf die
3ahlung erft erfolgen, menn die Unterfchrift des
Borfigenden bzw. des Stellvertreters auf dem
Hahlbogen beigebracht ift.

‘) Hebermachung der Bezugsdauer.

Bei der Vorbereitung und Ausrecdhnung find
auf dem Zahlbogen die aufgebrauchten Tage des
Unterftügungsbezuges abzurechnen, und zwar in
der Weife, daß mit der Höchftdauer begonnen
und bis auf Null abaefchrieben mird. Snätettens

)

4
        <pb n="18" />
        am vorlegten Zahltag vor der Ausfteuerung find
die Arbeitslofen von der bevorftehenden CEr-
ihöpfung des Anfprucdhs in Kenntnis zu jeken,
ım ihnen Gelegenheit zu geben, rechtzeitig An-
:rag auf Krifenunterftügung oder Wohlfahrts-
ınterftüßung ftellen zu fönnen.

Abichluß des Zahlbogens bei Arbeitsaufnahme,
Rranfheit, Ausfteuerung.

Ift die Meldekarte von der Vermittlung ab-
zefchfoffen (vgl. oben II Ziffer 11), fo ijt der reft-
che Unterftügungsbetrag zu errechnen und nach
einer Auszahlung der gleiche Abfjchlußftempel
myie in der Meldekarte auf dem Zahlbogen unter
die lebte befchriebene Zeile zu feken; außerdem
‘ft der Zahlbogen durch einen Yuerftrich abzu-
‘hlieBen. Auf derartige abgefchlofjene Melde-
farten und Zahlbogen darf Unterftüßung erft
nieder gezahlt werden, wenn in der Meldekarte
ein erneuter Stempel „Arbeitslosmeldung” vor:
janden ift und auf dem abgefchloffenen Zahl-
jogen eine erneute Auszahlungsanordnung ver-
;ügt ift (vgl. oben III C 6a).

Anichlußbogen.

Sit der verfügbare Raum auf einem Zahl-
bogen erfchöpft, dann find die weiteren Zahl-
dogen als „erfter Anfchlußzahlbogen“, „zweiter
Anfchlußzahlbogen“ uf. zu Fennzeichnen. Der
ılte Zahlbogen ift abzufjcdhliegen mit dem Ver-
mert „Anfchlußbogen ausgeftellt am ......
Unterfchrift .......“ und mit dem Anfchluß-
jogen zu verbinden.

als Anfjchlußbogen ift das allgemeine Zahl-
jogenmufter zu verwenden. In der vorgedruckten
Auszahlungsanordnung find nur das Aften-
zeichen und der Name auszufüllen; im Übrigen
{t die vorgedructe Auszahlungsanordnung auf
jem Bahlbogen durchzuftreichen.

Erfolgt die Verfügung auf Grund einer
jeuen Anwartichaft, dann ift ein neuer Zahl-
ogen aufzuftellen.

Duplitfat des Zahlbogens.

SIft ein laufender Zahlbogen unauffindbar,
io ift eine Zweitfchrift anzufertigen. Um Miß:
braucy zu verhindern, Mt die Ausftellung in
den Unterftügungsakten und in der Bemerkungs-
ipalte der Meldekarte zu vermerken. Die Zweit-
ichrift it am Kopf deutlich als joldhe zu fenn-
zeichnen und bedarf der Unterjchrift des VBor-
jigenden. Sie ift längftens auf zwei Wochen zu
befriften und in ein Verzeichnis einzutragen, in
bem fie beim Auffinden der Urfchrift mieder ge-

r)

3)

)

5
        <pb n="19" />
        7. Spruchverfahren.

7

Itrichen wird. Nach dem Verbleib der Urfchrift ift
mit allen Mitteln zu forfchen.
VBerfäumnis des Zahlungstermins.

Hahlbogen, auf denen die Unterftüßung am
Zahltage nicht abgeholt worden ift, find bis zum
rächften 3Zahltag aufzuheben. Hat fich der Ar-
beitslofe auch an Ddiefem nicht gemeldet, dann
wird der Zahlbogen durch einen Querftrih und
den Vermerk: „Zur Zahlung nicht erfchienen“
abgefchloffen; Vorberedhnungen nicht gezahlter
Beträge find ungültig zu machen. Der Vermitt-
lung ift Kenntnis zu geben, damit dieje Die
Bermittlungstartei ent{prechend berichtigen fann.
Daraufhin wird der Zahlbogen zu den Akten
zenommen.

Einbehaltung von Unterftüßungsbeträgen.
Bei Ueberhebungen, Hrdnungsftrafen ulm,
Jat die Berficdherung den Ausgleich, Joweit gefeß:
lich zuläffig, durch Kürzung von der Iaufenden
Unterftüßung anzuftreben (&amp; 185 AVBABSG.). Die
planmäßige Erfaffung derartiger Beträge ift
dur Einrichtung einer Solltartei fidher zu
itellen. Ift die Laufende Zahlung eingeftellt, ohne
daß der Betrag gededt worden ijt, Jo hat die Ber:
icherung die Schuldner zur Zahlung aufzu-
fordern und eine Annahmeanordnung für Die
Kaffe zu entwerfen, die die formellen Ein:
ziehungsgefchäfte erledigt. Die Anordnung felbft
und fonftige materielle Ent{dheidungen, 3. 3.
Stundung, Ratenzahlung, Zwangsbeitreibung,
trifft der Vorfigende oder Stellvertreter.
Die Spruchfachen find grundjäglich in der Verfiche-
cung nad) näherer Anordnung des VBorfikenden zu
bearbeiten. Dabei ijt zur Bearbeitung die Ladung
der Beifiker unter Beifligung einer Tagesordnung
(Anlage 17), die Terminbefanntgabe an die Antrag:
iteller (Anlage 18), die Ladung der Zeugen und
Sachverftändigen, die Anfertigung der Sikungs-
niederfchriften (Anlage 19) und die Bejcheidung der
Hntragfteller (Anlage 20) zu rechnen.

Spruchfachen find als Eiljachen zu behandeln.

Den BVorfik im Spruchausfchuß hat möglichtt
der Borfikende oder fein [tändiger Stellvertreter zu
‚üÜbren. Die Ent{heidungen im Spruchverfahren
[find furz, aber far und erfchöpfend zu begründen.
Sleiches gilt von Berufungen gegen eine Ent{chei:
dung des Spruchausfchuffes und von Erklärungen,
die etwa gegen eine von einem Antragfteller er:
hobene Berufung nötig erfdheinen. Es ijt darauf zu
halten, daß die Sprucdhfammer alle für die Ent{Hei-
dung über ein Rechtsmittel erforderlichen Tatlachen

c)
        <pb n="20" />
        Har aus den Akten erkennen fann. Die Berufungs-
Aiederfchrift it von demjenigen Angeltellten oder
Beamten zu unterzeichnen, der den Vorfig in der
Spruchausfchußfikung geführt hat, in der die ange-
'ochtene Ent{heidung ergangen {ft (val. Grund. Ent-
heidung Nr. 3211, Reichsarbeitsbl. 1928 S. IV 247).
Auf Einhaltung der Berufungsfrift ijt gegebenen-
‘als zu achten; fie gilt nur als gemahrt, wenn
nnerhalb der Berufungsfrift die unter[Ohriftlich voll-
jogene Reinfchrift aus dem perfönlichen Bereich des
zur Einlegung der Berufung Berechtigten in den Ge:
häöftsgang des Arbeitsamts felbjt gelangt ift (Dal.
3rund]. Entjcheidung Nr. 3738, ReichsarbeitsbI
1930 S. IV 210).

Die Vertretung der Reichsanftalt vor der
Sprucdfammer obliegt dem Landesarbeitsamt.
Diefes fann jedoch in geeigneten Fällen ein Arbeits:
amt zur Vertretung bevollmächtigen.

3. a) Sranfenverficherung der Arbeitslofjen.

Die Berficherung veranlaßt die Kranfkenver-
licherung der Arbeitslofen. Sie erteilt die hierzu
erforderlichen Zahlunasanweifjungen an Die
Kaffe. Die Unterfchriftsbefugnis regelt fich wie
bei der Bewilligungsverflügung. Neber die An-
und Abmeldungen zur Kranfenkaffe find be-
jiondere örtliche Vereinbarungen mit den ein-
zelnen Rranfenkajfen anzuftreben. Soweit id
ber Arbeitslofe bei feiner bisherigen Kranfenfkajfe
yeiterverfichern will, hat er die Anmeldung felbit
zu beforgen. Die Erftattung der Beiträge gemäß
3125 ABAVBG. erfolgt auf Grund einer belon:
deren Bahlungsanweifung.
Erhaltung der Anwartjhaft in der Invaliden-,
Ungeftellten- und Inappichaftlichen Benlionsver-
lücherung.

Ift die Anwartijchaft in der Invaliden-, MAn-
zeftellten= oder Fnappjchaftlichen Benfionsverfiche-
“ung gefährdet, fo ijft die Kaffe dur befondere
Anmeifung zum Kleben der notwendigen Ver
üicherungsmarfen zu veranlaffen (Anlage 15).

;) 3Zuftändigkeitserklärungen.

Die BVerficherung nimmt die Anträge auf
lebermeifung an ein anderes Arbeitsamt ent-
gegen (8 168 Ab]. 2 UBAVBSG.) und bearbeitet fie
nach Anhörung der Vermittlung (Anlage 11).
Wird dem Antrage {ftattgegeben, fo find Die
Unterftüßungsakften mit einer Zweitfchrift des
Ueberfichtsbogens dem Für auftändig erflärten
Arbeitsamt zu überfenden. Das Original des
Uleberfichtsbogens verbleibt als Erjag für Die
Mften bei dem überweilenden Arbeitsamt.

)

8. Sonffige Aufgaben
der DBerlicherung.
        <pb n="21" />
        3,

Prüfung der Enft-
jheidung über Unter-
(tüßungsanträge.

9.

1) Wander[heine.

Auf Grund der von den Vermittlern begut-
achteten Anträge auf Austellung eines Wander:
jdheines prüft die Verfidherung die verfidherungs-
mäßigen Vorausfjekungen. Sie legt den Antrag
dem VBorfigenden oder der von ihm beauftragten
Stelle vor und ftellt im Falle der Bewilligung
den Wanderjdhein aus.

Auf die von durhwandernden Arbeitslofen
vorgelegten Wanderfcheine weift fie nad) Prü-
jung der formellen Richtigkeit und Volljtändig-
feit (vgl. II 14) die fälligen Unterftügungsbeträge
an. Für die Zahlungsanweifung ift das Mufter
in Anlage 16 zu verwenden, Die Anweilung
verbleibt als Kaffenbeleg bei der Kaffe. Eine
Durchichrift kann in der Verfidhderung zurück:
jehalten werden. Die AMuswertung für die
Statiftit der Wander[cheine ift fidher zu ftellen.
Erledigung fonftiger Aufgaben.

Die Verfiderung hat den Unterftügungsfall
laufend in engfter Fühlung mit der Vermittlung
zu beobachten. Ihr liegt die Erledigung aller
jonftigen Gefjchäfte ob, die fidh aus den laufenden
Unterftügungsfällen ergeben, joweit fie nicht der
3Zuftändigfeit anderer Stellen vorbehalten find.
Sie hat insbefondere darauf zu achten, daß
hauernd die Borausjegungen des Unterftügungs-
anfpruchs fortbeftehen, fie hat Anzeigen wegen
angerechtfertigten Unterftügungsbeguges weiter
zu verfolgen und alle Meldungen der Arbeitslofjen
iber Veränderungen in ihren perfönlidhen BVer-
hältniffen zu bearbeiten.

Der anfallende Schriftwechfel ift zu den
Unterftüßungsakten zu nehmen. Wichtige Ereig-
nifje (ärztliche Unterfuchungen, Sperrzeiten und
dergl.) find auf dem Neberfichtsbogen zu ver-
merfen.

Nur in Heinen Aemtern, wo die EntihHeidungen
über Unterftügungsanträge ausfchließlidh vom Vor:
jigenden oder aus]hließlich von feinem {tändigen
Stellvertreter getroffen werden, erfcheint die Richtig-
feit der Ent/heidungen, die Einheitlichfeit der Ge-
vBesauslegung, die Uebermadhung des Perfonals
ınd die Verhinderung von Mikbräuchen genügend
zewährleiftet. Sobald die Ent{hHeidung über Unter:
‚tüßungsanträge nicht in allen Fällen vom Vorfiken-
den oder defjen Stellvertreter getroffen werden kann,
ft eine befondere Prüfung der Entfcheidungen vor-
zufehen. Die Prüfung foll tunlidhft vor Eröffnung
der Verfügung an den Arbeitslojen ftattfinden und
möglichft bei den Bearbeitern vorgenommen werden,
um überflüffige Aftenbewequngen einzufhräntfen.

«
        <pb n="22" />
        3ur Vornahme der Prüfungen ift der VBor-
jigende oder fein ftändiger Stellvertreter berufen.
Bei großen Arbeitsämtern, in denen die Belaftung
des Vorfigenden und feines ftändigen Stellvertreters
durch andere Dienftobliegenheiten die Laufende Prü-
Jung der EntfhHeidungen nicht geftattet, find damit
bejondere Beamte oder Angeftellte des Arbeitsamts
als „Brüfer“ fOHriftlih zu beauftragen. Die Prüfung
hat fih auf die Nachprüfung aller Borausjegungen
des Unterftügungsbegugs und bei zurüdweijenden
Berfügungen auf alle Ablehnungsgründe, ferner auf
richtige Beredhnung von Dauer und Höhe des Unter-
itügungsbezugs und auf die Nebereinftimmung der
Verfügung mit dem Inhalte des Zahlbogens zu er-
itrecfen.

Wo nicht alle Ent{heidungen laufend geprüft
werden fönnen, ift täglich eine der Größe des Amtes
antjprechende angemeffene Zahl von Verfügungen
über Unterftübungsanträge ftichprobenweife nadzu-
prüfen und vom Prüfenden gegenzugeicdhnen,

In jedem Falle bleibt die Pflicht des VBorfigen-
den, gelegentlid eigene Prüfungen vorzunehmen,
unberührt; dies gilt insbefondere auch in den
MNemtern, in denen die Arbeitskojenverfidherung vom
itellvertretenden Borfigenden geleitet wird.

Die Ergebniffe der Prüfungen find auszuwerten.
Muf Grund der befonderen Erfahrungen bei der
Prüfung ift für möglichft reibungsloje Abwidelung
des Rublikumsverfehrs und für BVerbefferung des
Selhäftsgangs in der Verficherung zu fjorgen. Die
Prüfung wird Beranlaffung geben, auch mündlichen
Beichwerden der Arbeitslojen nachzugehen,

Sind befondere Prüfer eingejegt und werden
ihnen Zweifelsfragen von den einzelnen Sach-
Jearbeitern vorgelegt, die nidht durch Ausfprache zu
Hären find, fo find diefje Zweifelsfragen zur Ent{Hei-
jung des Vorfigenden zu bringen.

0. In jedem Arbeitsamt ift ein gut ausgebauter Außen-
dienft erforderlich, der befonders dem Zwed einer
ardnungsmäßigen Durchführung der Arbeitslofjen-
und Krifenunterftügung unter möglich]ft weitgehen-
ber Ausfchaltung aller unberechtigten Aufwendungen
der Verfidherung und Krifenunterftüßung zu dienen
bat.

10. Außendienftt.

Der Außendienft wird herangezogen, falls ein
Anlaß befteht, Angaben des Arbeitslojen einer Nach-
orüfung zu unterziehen, [oweit dies nach Lage der
Berhältniffe nicht durch fernmündlidhe oder {OHrift-
ihe Rücfrage erledigt werden kann. Daneben ift es
aotwendig, die vielgeftaltigen Borausfjegungen des
Unterftübungsbezuges in den einzelnen Fällen nicht
aur {tidhprobenweife, fondern in möglichit weitem

}
        <pb n="23" />
        11. Statiffif.

a) Beitandsziffern.

Umfange und nach einem beftimmten Plane durch
Ermittlungen an Ort und Stelle durchzuprüfen. In
Betracht fommen namentlich das Vorhandenfjein und
der Umfang eines eigenen landwirtjchaftlidhen oder
gewerblichen Betriebes (8 89a), das Vorliegen von
Scheinarbeitsverhältniffen, Ddie Erfajffung von
Kenten, Zahl der Zujchlagsempfänger, Veber-
ihneiden von Arbeits: und Unterftüßungszeiten.
Insbejondere dient der Außendienft auch der (aufen-
den Kontrolle des Arbeitslojen auf Schwarzarbeit.

Für den Außendienft find foldhe Kräfte zu be-
orzugen, die mit dem gefamten Aufgabengebiet Der

Reichsanftalt vertraut und in ihrer bisherigen Tätig-

feit bereits mit Erfolg beftrebt gewefjen find, an der

Berminderung der Arbeitslofigkeit zu arbeiten,

Die ftatiftijdhen Auszählungen und Anfchreibungen

der Mrbeitsiojenverfidherung (bzw. Krifenunter-

itüßung ujw.) find durch die Bearbeiter in der Ver-
üicherung zu führen. Diejenigen Merkmale der

Statiftif, die den Beitand an einem beftimmten

Stichtage erfaffen, find auf Grund der Auszählung

der vorhandenen Zahlbogen, diejenigen Merkmale,

die eine Bewegungs erfheinung innerhalb der

Arbeitslofjenverfidherung, Krijenunterftügung ujm.

viedergeben, auf Grund von täglichen Anfchrei-

ungen (Tagesftatiftifen) zu erftellen.

ı) Die Beftandsziffern werden an jedem Stichtag
nach Schalterfchluß auf Grund derjenigen Zahl-
bogen durch Auszählung der einzelnen Merkmaie
gewonnen, auf Grund deren für den Stichtag der
Statiftit Unterftügungen ausgezahlt worden find
bzw. hätten ausgezahlt werden müffen.

Die Zahlbogen werden für die Zwede der
jitatiftijcdhen Auszählung mit einer ftatifti-
ideen Kopfleifte verfehen, die auf dem
»beren Rande eines jeden Zahlbogens eingedruct
ft. Die ftatiftiiche Kopfleifte muß alle diejenigen
Merkmale enthalten, die unter einer gegebenen
Rechtslage für die ftatijtijche Auszählung not-
mendig find. Stets zu erfalfen find die Auszeich-
aung der Anwartjchaftszeiten, der Zahl der Zu-
hlagsempfänger, des Familienftandes, die AnN-
zabe der Wartezeit, der Altersgruppe, der
Unterftügungsdauer, der Sperrfriften, die Zu-
zehörigfeit zu den LohHnfkflaffjen und die Berufs»
ıngabe. Die übrigen Merkmale, die die ftatiftijche
Ropfleifte enthalten muß, werden jeweils in vor-
jejehene Freifelder der ftatijtijchen Kopfleifte auf
defonders dahin ergehende Anordnung der
Hauptitelle der Reichsanftalt eingejekt. Durch
diefes Verfahren i{t eine Anpaffung der Statiftif
an die jeweilige Rechtslage der Arbeitslojenver-
“cherung obne Umfchreibung der Zahlbogen

a
        <pb n="24" />
        lichergeftellt. Drucftöce für die Drudlegung der
itatiltijchen Ropfleifte auf den Zahlbogen, die die
vorgenannten bleibenden Merkmale der ftatifti-
ichen Ropfleifte und die notwendige Zahl von
Sreifeldern enthalten, merden von der Hauptftelle
bereitgehalten und fönnen von den Landes-
ırbeitsämtern in der notwendigen Zahl abge:
rufen werben.

Die Beftandsziffern dürfen niemals auf
Srund von Fortichreibungen gemonnen werden.
Es it Jidherzuftellen, daß zur Auszählung
"ämtliche Zahlbogen vorliegen; nur dann ift es
nöglich, die Unterftügungsftatiftifen in der Ver-
icherung auf den Zahlbogen einfach und ficher
aufzubauen.

Bewegungsziffern, wie 3. B. die Zahl der Zu-
gänge, der Abgänge, die Zahl der Ausgefteuerten,
die Zahl der in die Krifenunterftüßung Neber-
jührten, der Unterftükungsanträge ufm., find
auf Grund täglidher AnfdHreibung
auf befonderen von den Landesarbeitsämtern
vorzufchreibenden Vordruden ZU erftellen. Die
Bordrucke für die Tagesitatiftik haben fich eng den
von der Hauptftelle jeweils vorgefdhriebenen
Meldevordrucen für die einzelnen ftatiftifchen
Merkmale anzupaffen.

Die Bufammenfalfung der Meldungen der ein-
zelnen Bearbeiter bzw. der MAußenftellen zur Ge:
"amtmeldung des Arbeitsamts erfolgt an dem
bem Stichtag bzw. dem Ende des Berichtszeit-
raums folgenden Werktag; mährend bei fMeineren
Memtern die endgültigen ftatiftijchen Bordrude
von der Verficherung ausgefertigt werden können,
wird diefe Zufammenfalfung der Zahlen für den
Mrbeitsamtsbezirt und die Ausfertigung der an
das Landesarbeitsamt zu fendenden Bordrucke
bei mittleren und größeren Nemtern, die eine be:
jondere Stelle für Statiftif haben, in diefer Ddurch-
geführt. Aufarbeitungsvordrucke, die in mittleren
und größeren Arbeitsämtern mit mehreren Unter-
itüßungs- bzw. Außenftellen notwendig find, find
on den Landesarbeitsämtern entjprechend den
für die Landesarbeitsämter von der Hauptftelle
vorgejchriebenen Vordrucken (3. 3. Alu L, Kru L)
jr die einzelnen ftatiftifdhen Meldungen bereit-
aultellen.

}

.)

\. Die Auszahktkajfen find keine felbjtändigen Kaffen, fondern
nur Zahlitellen der Kaffe des Arbeitsamtes,

| Der Arbeitstofe hat die Unterftüßgung perfönlich ab-

zuholen. Die Auszahlung der Unterftükung an eine

IV.

b) Bewegungs-
ziffern. 8

c) Gemeinjames zu
a) und b).

Zujammenwirfen zwijdhen
Berlidherung und Der-
valtung.
A. Auszahlung der Unter-
[tüßung.
1. Prüfung der Emp-
Fangsberechtigung.
        <pb n="25" />
        2. Regelung der Aus--
zahlung.

3.
Aufgaben des
Kartenziehers.

andere Berfon als den Unterftügungsempfänger ij
nur in Notfällen gegen Borlage der Meldekarte und
einer vom Unterftükungsberechtigten perfönlich unter-
jhriebenen Vollmacht, die auf eine namentlich be:
zeichnete Einzgelperfon und nicht Lediglich auf den In-
haber ausgeftellt fein muß, zuläffig. Als Notfälle
fommen grundfäßglidh nur eine Erkrankung oder Ber-
hinderung durch Arbeitsaufnahme in Betracht. Sn
anderen Fällen bedarf die Auszahlung an Bevoll-
mächtigte in jedem Einzelfall der [Hriftlichen Erlaub-
nis des Vorfikenden, da das Nichterfheinen des Ar-
beitslofen es zweifelhaft erjdheinen Iäßt, ob die Unter-
itüßungsvorausfjekungen noch vorliegen.

Es it dafür Sorge zu tragen, daß bei der Aus-
zahlung der Unterftükung kein hemmender Andrang
von Arbeitslofen entiteht. Für die Auszahlung der
Unterftügung find je nach Bedarf eine oder mehrere
Bahlftellen zu bilden.

Bet der Auszahlung der Unterjtügung müffen in
jedem Falle 2 Perfonen des Arbeitsamts tätig fein,
der Kartenzieher und der Auszahler. Ie nach der
Arbeitsbelaftung des Kartenziehers kann es aber er-
jorderlich werden, daß für einen Auszahler 2 Karten-
zieher beftellt werden.

2

3

Der Kartenzieher kann mit dem Ausredhner identijdh
fein, der vor dem Zahltage den Zahlbogen für die
Muszahlung vorbereitet hat. Bei ihm hat fich der Ar-
beitsloje am Zahltage zu melden. Er jucht den Zahl-
bogen des Arbeitslojen heraus.

Bei der erften Zahlung, die auf Grund einer Be-
milfigung erfolgt, hat der Kartenzieher die Melde-
farte in der Bemerkungsfpalte durch Eintragung der
Mrt der Unterftügung, der Lohnklaffe, der Zahl der
Bufchlagsempfänger und gegebenenfalls der Kranfen-
faffe zu ergänzen.

Der Kartenzieher prüft an Hand der Meldekarte
die Erfüllung der Meldepflicht nach, mobei er ins-
befondere auf Stempelfäljhungen zu achten hat, und
prüft die Nichtigkeit des im Zahlbogen vorbereiteten
Bahlungsbetrages an Hand der Stempelung der
Meldekarte. Sodann hat er den Arbeitslojen nad
Gelegenheitsverdienft zu fragen, nicht nur in den
Fällen, in denen die Meldekarte bereits den Stempel
„Arbeit“ trägt. Die Befragung des Arbeitslofjen ift
durch eine gelegentlide Frage nad) Krankheit zu er-
gänzen. Bei Kürzungen des vorbereiteten Zahlungs-
betrages, 3. 3. wegen Fehlens des Meldeftempels,
wegen Gelegenheitsverdienftes ujw. hat der Karten-
zieher den vorbereiteten Betrag zu ftreichen, die Ab-
züge in den Spalten 5—8 des Zahlbogens auf der
nächftfolgenden Zeile darzuftellen und diefe Ein-

#2
        <pb n="26" />
        tragungen durch Beifügung feines Namenszeichens
in Spalte 9 unter dem Namenszeihen des Mus-
rechners zu beftätigen. Der Arbeitsloje hat alsdann
vor einem am Bahlgefchäft beteiligten Angeftellten
auf dem BZahlbogen mit Tinte oder Tinteunftift den
Empfang zu befcheinigen; Bleiftiftquittungen find
verboten. Der Zahlbogen felbft ft dem Arbeitslofen
tunlichtt nicht auszuhändigen.
Nachdem der Arbeitsloje den Empfang beicheinigt
hat, ijt der Zahlbogen. dem Auszahler zuguleiten. Bor
der Auszahlung hat der Auszahler fich der Richtig-
feit der Handzeichen und Der Empfangsbeftätigung
in den Spalten 9—12 des Zahlbogens 3zU verfichern.
Der Auszahler überprüft weiterhin die Legitimation
des Empfangsberechtigten (Invalidenkarte, Num:-
mernausgabe 1. a.). Bei Zahlungen an Dritte hat
der ANuszahler die Echtheit der vorzulegenden Voll-
macht forgfältig zu prüfen und fich über die Perfön-
(ichteit des Bevollmächtigten zu vergewifjern. Die
Vollmachtsurkunde ift einzubehalten und zu Den
Unterftügungsaften zu bringen. It vom Karten-
zieher der vorbereitete Betrag geändert worden und
hat nicht ein zweiter Kartenzieher eine Gegenrecdnung
vornehmen fönnen, fo ijt Dies MNufgabe des Aus-
zahlers.
Bei der Auszahlung {ft getrennt nach Arbeitslofen-
unterftüßung und Krifenunterftügung eine Bahllifte
aufzuftellen (Anlage 14), die die Aftennummer und
den ausgezahlten Betrag fowie ZUr Erleichterung
der Berechnung der Krantenkaflenbeiträge Spalten
für Lohnflaffen und Tage enthält. Der Inhalt der
Bahllifte kann je nad den örtlidHen Bereinbarungen
für die Abrechnung mit der Krankenkalfe noch er-
zänzt werden. Die Zahllifte darf nicht vor der Aus:
zahlung auf Grund der errechneten Unterftüßungs-
beträge aufgeftellt werden. In allen Fällen, in
denen eine nachträglihe Kürzung des regelmäßigen
Wochenbetrages durch Verrechnung verjäumter
Meldetage, Anrechnung von Gelegenheitsverdienften,
Einbehaltung überhobener Unterftüßungsbeträge,
DHrdnungsftrafen und dergleichen ftattgefunden hat,
ijt der Auszahlungsbetrag auf der Zahllijte befon-
ders Fenntlich zu machen. Das Ergebnis der Zahl:
fijte ift mit dem Geldbeftande des Auszahlers ZU
vergleichen. Die abgefchloffene Bahllifte Yt vom Aus-
zahler zu unter[hreiben, der damit die Verant-
wortung für die richtige ZÜhrung der Lifte Üüber-
nimmt. Durch eine an dem betreffenden Auszahlungs-
gefchäft nicht beteiligte Rerfon ft die Neberein-
jtimmung der Zahlbogen mit der Bahllifte nachzu-
prüfen und durch Unterfchrift auf der Zahllifte zu
Icheinigen.

1,

Aufgaben des Aus-
zabhlers.

4.

Führung der Zabhl-
Hilte.

#4
        <pb n="27" />
        Setrennte Auszahlung eines Unterftübungsteils an

Dritte, die als Barauszahlung zufjammen mit der

allgemeinen Unterftüßungszahlung gefchieht, wird

von der Zahlitelle in der fonft üblichen Weifje be:
wirkt. Uebermeifungszahlungen und Barzahlungen
an Dritte, die getrennt von der allgemeinen Aus-
zahlung an den Zahltagen erfolgen, find durch die

Kaffe zu bewirken. Au diefem Zwede Jondert die

Redhnungsftelle nach Beurkundung der Zahllifte die

Bahlbagen, auf Grund deren die Auszahlung an

Dritte erfolgen foll, aus und leitet dieje der Kaffe

zu. Die Kaffe hat die an Dritte zu keiftenden Zahlun-

gen in einer befonderen Lifte zujammenzuftellen. So-
meit die Beträge in bar geleiftet merden, hat die

Quittungsleiftung durch den Empfänger auf der Lifte

zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung im Nebermeifungs»

wege, fo ijt die Geldübermweijung durch Angabe des

Tages fowie der Nummer des Nebermeifungsbhe-

trages oder Pofticheks durch die zuftändigen Kaffen-

fräfte (möglichtt 2 Unterfchriften) auf der Zahllifte
zu befcheinigen. Auf dem Zahlbogen ift Jowohl die

Barauszahlung als auch die Nebermeifhung an Dritte

zu vermerfen.

Bei Auszahlung auf Wanderfcheine ijt außer
der Quittung im Wanderjhein die Quittung des
YUrbeitslofen auf der oben unter INC84 vor:
gefchriebenen Zahlungsanweifung feftzuhalten.

B. Nachprüfung der Aus- HB. Nach erfolgter Auszahlung find f[ämtliche Zahlbogen,
sahlungen deren Auszahlungsbeträge auf den Zahlliften befonders
Fenntlichy gemacht worden find (val. oben unter IV, 5)
durch an der Auszahlung und Ausredhnung nicht be:
teiligte Perfonen auf die richtige Berechnung der Abzüge

hefonders nachzuprüfen.

Darüber hinaus it planmäßig eine der Größe des
Amts angemeffene Zahl von Zahlbogen und Zahlliften
daraufhin nachzuprüfen, ob die Bahlliften rechnerifch
richtig find und die erforderlichen Bermerke und Unter:
[Oriften tragen, ob die Auszahlungsbeträge der Zahlliften
mit Denen der Zahlbogen und diefe miederum mit den
Auszahlungsanordnungen und den Aktenverfügungen
übereinftimmen (fingierte Unterftübungsfälle). Ferner
ift die Nachprüfung daraufhin zu erftreden, ob die Zahl:
bogen mit den Empfangsbefcdheinigungen fowie mit den
erforderlidhen Handzeichen verjehen und ob die Wochen:
beiträge auf der Auszahlungsanordnung nach dem Bahl-
5o0en auch richtig berechnet find.

Beanftandungen find unverzüglich dem Vorfikenden
mitzuteilen. Im übrigen ift Sorge zu tragen, daß die
HZahlliften baldmöglichtt der Kaffe und die Zahlbogen und
AUiten wieder der Verficherung zugänglich gemacht merden
Die Mehrzahl der Arbeitsämter kann ihre Aufgaben nur
unter 3Zubilfenabme von Außenitellen erledigen. Die Be-

VY. Hukenifellen.
        <pb n="28" />
        handlung der Aufgaben der Verficdherung bleibt grund:

Jäßlich diefelbe, aud wenn Außenftellen mitwirken müffen;

jedoch ergeben fig) dann im einzelnen befondere organi:

tatori[dhe Fragen, die im nacdhftehenden behandelt werden.
Unter Außenftellen find zu verftehen Nebenftellen,
Hilfsitellen und Meldeftellen. Ob und in welchem
Umfange Außenftellen notwendig find, hängt von
der räumlichen Ausdehnung und von den befonderen
örtlidhen Verhältniffen im Bezirke des Arbeitsamts
ab (Lage des Mrbeitsmarktes, Bevölferungsdichte,
Verkehrsverbindungen, Gebirgsgegend, Witterungs:
verhältnifje ufw.). Cbenfo find die SrtlidhHen Ver:
hältniffe im einzelnen ausfhlaggebend für Art und
Umfang der Aufgaben, die den Außenftellen über-
tragen werden.

Mn den Grenzen zweier Arbeitsamtsbezirke Hi
zu prüfen, ob nicht die Außenftelle eines Arbeitsamts
Mufgaben aus der Arbeitsfkofenverficherung für foldhe
Mrbeitslofe mit übernehmen fann, die in Grenz
gemeinden eines andern Arbeitsamtsbezirts wohnen
Nebenftellen find durch Perjonal des Hauptamis
jtändig betreute Dienftftellen, die dauernd mit min:
deftens einem Arbeitsvermittler befegt find (vgl
Reichs-Arbeitsmartkt-AUngeiger Nr. 45 vom 6. No
vember 1928 S. 11—12). Auf dem Sebiete der Ar:
beitslofenverficherung ift einer Nebenftelle regel:
mäßig die Entgegennahme der Meldungen der Ar-
beitslofen zu übertragen. Zerner wird ihr in der
Regel die Aufnahme und Vorprüfung der Unter:
jtüßungsanträge zu überlajffen fJein. Ift bei der
Nebenftelle eine befondere BVerfidherungsfachfrafi
vorhanden, fo hat diefe die Anträge bis zur Unter:
Ichriftsreife vorzubereiten. Die Entjheidung über
Unterjtügungsanträge darf der Nebenftelle als folder
nicht übertragen werden. Die EntjHhHeidung {ft ent:
weder im Hauptamt zu treffen, oder der Vorfikende
hat regelmäßig zweds Unterzeidhnung der Anträge
die Nebenftelle aufzufuden. Ift aber eine Neben:
Itelle fo befegt, daß ein Angehöriger der Nebenftelle
für die Bevollmächtigung zur Schlußzeihnung (oben
1 C5) in Frage kommt, fo ift feine Beauftragung
nicht grundfäßlich unzuläffig.

Ob die Akten in der Nebenftelle oder im Haupt
amt aufzubewahren find, richtet fih nach dem Um:
fang, in weldem die Sachbearbeitung bei der Neben:
Itelle erfolgt.

Eine felbftändige Kaffe darf bei der Nebenftelle
nicht eingerichtet merden. Es fteht jedoch nichts ent-
gegen, das Berfonal der Nebenftelle zur Auszahlung
(oben IV A) heranzuziehen. Gefchieht die Aus:
zahlung nur durch eigenes Berjonal der Nebenftelle,
Io wird es zwedmäßig fein, daß zur Nachprüfung der

Li. Arten der Außen-
ftellen,

2. Nebenftellen.

)R
        <pb n="29" />
        3. Hilfsftellen.

4. Meldefjtellen,

J

Auszahlung (oben unter IV B) Angehörige des
Hauptamts fich in die Nebenftelle begeben.

Hilfsftellen find durch Perjonal des Hauptamts oder
einer Nebenftelle betreute Dienftftellen, die ent-
iprechend der Arbeitsmarktlage und den Srtlichen
Berhältniffen nicht ftändig, fondern nur für die
Dauer eines Saifonbedürfnifjes oder zu beftimmten
Terminen in regelmäßiger Wiederkehr (Arbeits-
nachweistage, Kontrolltage, Zahltage und dergl.) be-
jebt find. Als Aufgabe der Hilfsitellen in der YAr-
beitslofenverfidherung kommt regelmäßig bie Kon-
trolle der Arbeitslojen, die Entgegennahme der
Unterftügungsanträge und die Auszahlung der
Unterftüßung durch fliegende Rahlitellen in Frage.
Meldefjtellen find durch außerhalb der Reichsanftalt
jtehende Berfonen (Gemeindevorfteher oder fonitige
VBertrauensperfonen) betreute Stellen zur Mitwir-
fung bei Aufgaben der Arbeitsvermittlung und Ar-
beitslojenverfidherung. Auf dem Sebiete der Arbeits-
l[ofenverfidherung fommen für eine Nebertragung
fediglichH die Kontrolle, die Entgegenahme und Bor-
prüfung der Unterftüßungsanträge und die Auszah-
[ung der Unterftügung in Betracht. Die beiden lekt-
genannten Aufgaben find jedoch nur in Ausnahme-
fällen zu übertragen. Wo die SrtlihHen Verhältniffe
#5 geftatten, find im Intereffe der Vereinfachung
tunfichft Gemeindegruppen zu bilden, indem die ZU
übertragenden Gejhäfte für mehrere benachbarte
Semeindebezirfe von einer der beteiligten Gemeinden
oder gemeinfam beftellten Vertrauensperfon wahr:
genommen werden.

Bei Yebertragen von Aufgaben ijft dafür Sorge
zu tragen, daß die übertragenen Befugnijfe möglichft
genau umfchrieben werden und die Inhaber der
Meldeftellen fich mit den anzuwmendenden gefeblichen
Beftimmungen und Verwaliungsanordnungen ein-
gehend vertraut machen. Jede eigene EntfchlieBung
der Meldejtellen über Nachftempelung oder Befrei-
ung von der Meldepflicht ijt auszulchließen.

Sit der Meldeftelle auch die Auszahlung der
Unterjtügung übertragen, {o ift ihr mödhentlih eine
vom Hauptamt oder der Nebenftelle vorbereitete
Auszahlungslifte zu Überjenden. Dieje bildet die
Srundlage für die Auszahlung der Unterftübßung
durch die Meldejtelle und vertritt bei der Auszahlung
'owohl den Zahlbogen mie die Zahllifte. Die Akten
und die Zahlbogen felbjt verbleiben in jedem Falle
beim Hauptamt oder bei der NMebenftelle. In die
Muszahlungslifte Yt vom Hauptamt die Stamm-
nummer, der Name und der jeweils fällige Bar-
betrag des einzelnen Unterftüßgungsempfängers ein-
zulegen und infoweit die Nebereinftimmung von

)6
        <pb n="30" />
        Bahlbogen und Auszahlungslifte vom Hauptamte zu
beicheinigen. Der tatjächlidh ausgezahlte Barbetrag
ift vom Auszahler der Meldefjtelle in einer befjon-
deren Spalte nachzuweijen. Ueber den Empfang
feiftet der Empfänger auf der Auszahlungslifte felbit
Quittung. Bor der Auszahlung hat der Auszahler
der Meldejtelle die Gelegenheitsverdien]te und ver:
Täumten Rontrolltage zu verrechnen und die ent:
ipredhenden Beträge abzufeßen. Bei Gelegenheits-
verdienft muß fowohl deffen Gejamthöhe als auch
der abgefebte Betrag aus der Auszahlungslifte her-
vorgehen. Kann aus anderen Gründen (3. 5. Ber-
änderung im Familienjtand, Veränderung der Höhe
der Krifenunterftüßung infolge von neuen Ein-
nahmen Angehöriger) der in der MAuszahlungslifte
vorbereitete Betrag nicht gezahlt werden, fo {ft die
Bahlung zunächft auszufegen und eine Enticheidung
des Hauptamts herbeizuführen.

Sofort nach beendeter Zahlung ift die MAus-
zahlungslifte abzufchließen und dem Hauptamt oder
der Nebenftelle einzufenden, welche die Auszahlungs
ifte prüfen, in den 3ahlbogen (Spalte Empfangs-
beftätigung) einen Vermerk über Die geleiftete
Quittung aufnehmen und mit der Meldeftelle ab:
rechnen.

Bei der Durchführung der Kontrolle ift ficher-
zuftellen, daß der einzelne Arbeitslofe mindeftens
zweimal im Monat mit dem für ihn zuftändigen Ber
mittler des Hauptamtes oder der Nebenitelle in Ber:
bindung kommt.

VIa. Für die häufiger wiederkehrenden Ge{häftsvorgänge mit
formularmäßigem Inhalt find tunlichjt Bordrude ZU
verwenden. Die Vordrucke find in Din-Format zu
halten und, foweit fie für den inneren Dienftgebrauch
beftimmt find, möglichft gelocht zu befchaffen. Ieden
Nordruc in einer bejonderen Farbe zu halten, ericheint
nicht notwendig.

Bei der Beihaffung der Bordrude und der Aus:
wahl der Rapierforten ift jeder unnstige Aufwand zu
vermeiden. Als Anhalt hat das von der Reihsdrucerei
herausgegebene „Verzeichnis der für Behörden be-
jtimmten Bapiere“ zu dienen. Für Bordruce, die
beiderfeitig handjchriftlid oder mit der Mafjchine be:
ihrieben merbden, ijt die Verwendung eines weißen,
mittelfeinen Schreibpapiers im Quadratmetergewicht
von 68 bis 70 g (ähnlidhy dem Mufterblatt 8 des
erwähnten Mufterbuches) ausreichend. Bei einfeitig ZU
bejchreibenden Vordrucen kann 11. U, auch ein aerina-
mertigeres Rapier genügen.

Sm folgenden wird eine Neberficht über diejenigen
Bordruce gegeben, deren gleichförmige Bermendung in
allen Arbeitsämtern verlanat werden muß. Die Melde:

VI. Bordrude und Stempel.
a) Bordrude.

I
        <pb n="31" />
        farte ijt vorläufig ausgenommen, da der Zeitpunkt für
ihre BVereinheitlihung noch nicht gekommen erfcheint.
Daneben wird fihH im Gefchäftsverkehr größerer Nemter
das Bedürfnis nach Verwendung weiterer Vordruce für
die regelmäßig wiederkehrenden Gejchäftsgänge geltend
machen.
Stammfarte (Anlage 1). Format: Din A 6. Material:
Mittelfeiner Karteifarton (nicht farbig) in Papier-
gewicht von 180 bis 200 g pro qm.
Neberfichtsbogen (Anlage 2). Format: Din A4
Material: Mittelfeiner Karteikarton im Bapier:
gewicht von 280 g pro qm in gelber Farbe.
Arbeitsbeldheinigung (Anlage 3). Format: Din A 4.
VBerdienftbejhHeinigung Über verfidherungsfreie Be:
IOhäftigungen (Anlage 4). Format: Din A 5.
Antrag auf Alu. oder Kru. (Anlage 5). Format:
Din A 4,
Berfügung zum Unterftügungsantrag (Anlage 6)
HZormat: Din A 4,
Ergänzungsantrag auf Kru. (Anlage 7). Format:
Din A 4.
Antrag auf Weiterzgahlung der Alu. oder Kru. (An:
[age 8). Format: Din A 5.
Befcheid über Ablehnung des Unterftükungsantrages
(Anlage 9. Format: Din A5.
Antrag auf Ausftellung eines Wanderfheines (An:
lage 10). Format: Din A 4.
Mntrag auf ZuftändigkeitserfNärung eines anderen
Mrbeitsamts (Anlage 11). Format: Din A 4.
Muszahlung von Unterftükungsteilen an Dritte (An:
‚age 12). Format: Din A 5.
3ahlbogen (Anlage 13). Format: Din A 4. Material:
Mittelfeiner Karteikarton im qm=-Gewicht von 280 g.
Drucftöce für die über dem Tert des Zahlbogens
anzubringende ftatijtijche Kopfleifte (verfchieden für
die Empfänger von Alu. und von Kru.) werden auf
Anfordern von der Hauptftelle zur Verfügung ge-
jtellt. Die Kopfleifte muß mit dem oberen Rand des
3ahlbogens abfchließen. Der Zahlbogen für die
Empfänger von Alu. ift in grüner, derjenige für die
Empfänger von Kru. in gelber Farbe zu halten. Die
3Zahlbogen für männliche Hauptunterftübungsemp-
fänger find mit einem hellgrauen, die Zahlbogen für
Srauen mit einem hellroten Schrägftreifen von der
finfen unteren bis zur rechten oberen Ede zu kenn:
zeichnen.
Bahllifte (Anlage 14). Format: Din A 4.
Raffenanweijung zum Kleben der Invaliden:
und Angeftelltenverfidherungsmarfen (Anlage 15)
Sormat: Din A 5.

7

1)

11

7

3

14.
15

IS
        <pb n="32" />
        (6.

17.

IR

19.

20

Kaffenanweifung für Leiftungen an wandernde
YArbeitslofe (Anlage 16). Format: Din A 5,
Ladung der Beifikger zur Spruchausfhußfigung (An:
lage 17). Format: Din A 4,

Ladung des Antragftellers zur Sprucdhausfhußfigung
(Anlage 18). Format: Din A 5.

Niederfchrift über die Spruchausfhußfigung (An-
lage 19). Format: Din A 4.

Bekanntgabe der Enticheidung des Spruchaustchuffes
an den Arbeitslojen (Anlage 20). Din A 4.

b) Stempel.

VIb. Ale häufiger und regelmäßig wiederkehrenden Ein:
tragungen von geringerem Umfang, für die keine Bor:
druce verwendbar find, follen tunlichft durch Stempel
vorgenommen merden. In der Regel werden Gummi:
Itempel genügen. Für alle Stempelungen, die der Gefahr
der Fallhung ausgefebgt find, find nach Möglichkeil
Metallitempel zu beichaffen. Diefe erfchweren nicht nur
die Nachahmung, fondern fichern au auf die Dauer
einen Teferlidhen Stempelabdruck und damit eine un
beichhräntte Gebrauchszeit.

70
        <pb n="33" />
        <pb n="34" />
        KBordrude
Anlagen 1—20
(Zu VIa der Richtlinien, S. 27—29.)
        <pb n="35" />
        NAME a
BOrNaME eek
geb. am ..........

M

Beruf: ......

Stfammnummer

FE MEAA

Stammtfarte
Suchtartei

Dieje Karte darf nicht aus der Karkei entnommen werden.
Anlage 1
AV 4 (Din A 6)
        <pb n="36" />
        Aktenzeichen: ...................
AM Da
Beruf Gruppe:.............. Ted., verh., vErw., gefch., getr. eb. Wohnung: ....................-
Qohnflafie und Zufchläge (3. B. VS): „0

Krantfenfaffe:......

Bahl der Tage, die

Betreff:
Arbeitgeber, Krankheit, Berwahrung,
Unterftügungsbezug, Sperrfrift uf.

von

bis

N

Tag der
Yrbeits-
L0$»
meldung

Bemerkungen:
'z. 3. ärztlige Unterhuchung,
Strafverfahren, Wegfall-Grund,
Bedürftigkeitsprüfung, S 113
Ubi. 2, Sadchleiftungen. Rüd:
’orderungen, Vernachläifigung
der Familie u{w.)

Akten»
jerbleib

=]
=
=
Ab
I
di
nd
=

© 1) Es handelt fih um folge Zeiten, die ohne anwartidaftsbegründend zu fein, die Rahmenfrilt des 595 Abi. 1

nicht erweitern, mie 3. B. Wanderfhaft, Arbeit im eigenen Haushalt, Wohlfahrisunt ü ES
2) 3. B. Unterftükgungen, GSperrfriften, verläumte Kontrolliage. DifabeisunterHilkung 4. berel

Mulage 2

AV 5 (Din A 4)
        <pb n="37" />
        Bahl der Tage, die

Betreff:
Mrbeitgeber, Rranfheit, Berwahrung,
Unterftübßungsbezug, Sperrfrift uf.

nn

bie

5

ze
a
han

Tag der
Mrbeits-

105»
meldung

Bemerkungen:
3. 3. ärztlidge Unterfuchung,

Strafverfahren, Wegfall-Arund,

Bebürftigfeitsprüfung, S 113

Mbf. 2, Sachleiftungen, Rüd-

jorderungen, Bernachlöffigung
der Familie ufw.}

YUÜkten-
jgerbleib

1) Es handelt fidH um foldhe Zeiten, die ohne anwartidhaftsbegründend zu fein, die Rahmenfriften des 8 95 Abf, 1
nicht erweitern, wie 3. B. Wanderfchaft, Arbeit im eigenen Haushalt, Wohlfahrisunterftügung u. deral.,
2) RR. 8, Unterftükungen, Syerrfriften, verfäumte Rontrolltage.
        <pb n="38" />
        Nicht-
zufreffendes
{ftreihen

Arbeitsbefcheinigung

Mrbeitgeber, die falfdhe oder unvollitän-
dige Angaben maden, find jhadenserfaß-
pflichtig und werden mit Geldffrafe oder
Gefängnis bis zu drei Monaten beffraft.

Eee EEE RER 3
(DB) (Kreis) (Straße, Mr.)
War DOM DES DEF OÄfgE AS ren in are eek
(Genaue Bezeidhnung der Tätigkeit, z.B. „Stanzer”, nicht „Metallarbeiter”)
Während diefer Zeit Hat der Arbeitnehmer wegen zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit insgefamt an ............ Tagen
nicht gearbeitet.

geb. AM esse

Barbezüge (brutto) während der leßten 6 Monate (= 26 Wochen)
a) Bei gleichbleibendem Verdienft (Zeitlohn): Gezahlter Monats-, Wodhen:, Stundenlohn ................. RM
b) Bei [(hwankendem VBerdienft (Aetordlohn, gemifchter Lohn):
Die Berdienfte der einzelnen Lohnperioden find anzugeben:
bis ...... RM Rpf. om
7A

nr

2.
3.

Sachleiffungen neben dem Barlohn — (Koft — Wohnung — Deputate — u{w.)............

Entjhädigungen aus $ 87 Mbf. 2 BRO ass, RM, aus $ 74 Abi. 2 HOB

für Urlaub oder fonftige AbfindungeN a... RM.

Beiträge zur Arbeitslofenverficherung find abgeführt morden an

Allgemeine Dristrankenfaffe IM ....4esses nee

Grund für die Löfung des Hrbeitsverhältniffes:

a) Friftlofe Entlaffung WEgeN ......000000000000m0mmme

b) Kündigung durch den Arbeitgeber WEgEN „ner ze eines
(Angabe des Grundes 3. S. Witterung — Krankheit — ungenügende Arbeitsleiltung ulw.)

ec) Kündigung durch den Arbeitnehmer WEGEN aussen Eee EEE

d) Bertragsauflöfung im beiderfeitigen Sinverftändnis .„....................

SS
Ss
=
+ |
Cm
-
ex

4

5.

a ee in BEL 2 27 mem wmn mr SEM FeLmF— LE: 3
Infolge Arbeitsmangels it die bei — mir — uns — übliche Zahl der Yrbeitsitunden nicht erreicht
worden (Kurzarbeit):

Kurzlohn wöchentlich gezabhiter Kurzlohn wöchentlich
om Sesabller Suralohn DIOR eu Bom bis a RI MDF

Pe
Zur Ausfüllung der obigen Bejcheinigung {ft der Arbeitgeber auf Grund von S 170 des Geiekes
über Arbeitsvermittlunag und Arbeitslofenverliherung verpflichtet.

19

(Unterfchrift und Sirmenitempel.)

Anlage 3
AV 8 (Din A 4)

enden
        <pb n="39" />
        Bejdeinigung der Krankenkafje.
Der oben genannte Arbeitnehmer war bei uns:
in der vom Arbeitgeber befcheinigten Zeit oder
(bet Abmeichung von den Angaben des Arbeitgebers:)
für die Zeit DOM esse He DS raten
für den Fall der Krankheit — nicht — pflidhtverfichert.
Hür ihn find Beiträge zur Reichsanftalt entjpredhend einem SGrundlohn von .......................... RM
oder (bei Erhebung der Beiträge nad) dem wirklidHen Arbeitsverbienft)
nach einem Arbeitsverdienft von .............. RM — nad dem angegebenen Arbeitsverdienft entrichtet worden.
Der Arbeitnehmer mar arbeitsunfähig erkrankt während der Zeit DOM nn DIS 1

„‚ den
(Stempel und Unterjdhrift der RKrankenkaffe).
        <pb n="40" />
        YUrbeitsamt ann

Attenzeichen ....

Berdienftbefcgeinigung
über verficherungsfreie Befdhäftigungen

Ss
ss
LE
+
an“
A

Unlage 4
AV 6 (Din A5)

Der Arbeitslofe hat zu melden, was er als Arbeitnehmer oder durch
jelbftändige Arbeit während des Unterftüßungsbezuges verdient.

Der Arbeitgeber ift zur Ausftellung der VBerdienftbefheinigungen auf
Grund des 8 171 AVAVG. verpflichtet. Um möglichit genaue YAusfülung
wird aebeten.

Bitte menden

Rücfieit

Der — DIE

D0mM Berkea RR

Dis

ohne Abzüge insgefamt

Beiper, Abendbrot, Tageskoft ufw.) ..........

war bei dem Unterzeichneten
u... befdäftigt und hat während diefer Zeit
RM verdient und an MNaturalleiftungen (Frühftüg, Miltageffen,
es empfangen.

Den

(Unterfchrift des Arbeitgebers nebit Firmenftempel)
        <pb n="41" />
        <pb n="42" />
        Arbeitsamt see
BemeiNDdE ee EEE

am...

Musgegeben (Arbeitsiosmeldung)
(Attenzeihen)

Berufsgruppe: ....................
Bermittl.-Abt.: ...

Munfrcag
auf
Mrbeitsiofenuntertüg ung — Krijenunterjfüg ung
(verficherungsmäßige) (im Anfhluß an Alu — auf Grund
furzer Anwartichaft)

=
=
€
*
band
km
w
a,

-

JeN ........

Q

Name: nn Vornamen: .................. agietegucee 88 MEER ibeH
na —— (Rufname unterfireichen) U
(bei Frauen: geDOrENE) ...unnnure led., verh., gefdhied., getr. leb., verw.
WodNUNGE aa ee DEE Leere in häusl. i — Sa — Rei
9 9 (Straße, Hausnummer, Seitenflügel, jr püusl Gemeinichaft Sa Nein
Quergebäude, Stodwerl)
geboren AM ausunnien BU anreisen Staatsangehörigfkeit
(Ort und Kreis)
über — unter — 17 Jahre alt
über — unter — 21 Jahre alt
1. Beruf (genaue Fachbezeidhnung): a) erlernter BU een
b) in den lebten 2 Jahren ausgeübte Berufe .........................
2, Haben Sie fhon früher Mrbeitslofen: oder Krifenunterftügung bezogen? — 3a — Nein.

2a. Haben Sie nach dem 1. 10. 27 Arbeitslofen: oder Krijenunterftügung — lektere auf Grund einer Aus»
jteuerung aus Arbeitslofenunterftügung — DEZOgEN Ya.
Zu 2 und 2a: Wenn ja: bei weldhem Arbeitsamt ZULEBL? une i rer
AMrbeitsitellen (verfiderungspflichtige Befhäftigung) während der legten 12 Monate — 2 Jahre — ber
rbeitnehmertätiatfeit vor der Arbeitslosmeldung oder feit dem lekten Unter ikungsbezug: *)
Arbeitgeber ;
(Name, Anfchrift des Betriebes)

Art der Belchäftigung | Deichäjirt
Zufaß: H = Heimarbeit yor- ‘

Mr ten

Taae

arbeitsunfähbig 'B= It. Belcdhein.
({F 98a) A=11t. Ungabe
5 melde Zeit? S=6Eaifonarb.

*) Die ftart umrandeten Teile find nur vom Arbeitsamt auszufüllen.
Anlage 5
AV 1 (Din A 4)
        <pb n="43" />
        3a. Sind Sie mit einem der unter 3 genannten Arbeitgeber vermandt oder verfhwägert? — Ja — Mein.
Mit welgem? Berwandtfjhafts=Grad Yes al ee KERNE ER

L

Waren Sie von der ArbeitslojenverfidHerung befreit? — Ja — Nein. Grund der VBerfiderungsfreiheit?

9.
B.

Bis zu weldem Tage einfdhließlih wurde Lohn gezahlt?
Bon wem und aus welhem Grunde wurde das lebte

Mrbettsverhältnis (It. Beldheinigung) gelöft?

Seit mann verkürzt gearbeitet? (It, Bejdheinigung) ...
Um wieviel Stunden möchentlih? (It, Befheinigung) u... en Be ee
Befinden Sie fidh in ärztlidger Behandlung? — Ia — Nein. Arbeitsfähig — arbeitsunfähig (It. Kranken-
[chein), feit Wan en a EEE
Beziehen Sie Krankengeld, Wochengeld oder eine Erfakleiftung an Stelle diefer Bezüge? — In — Nein —
feit WANN u... (It, Befcheinigung).
Was für Mente beziehen Sie? nk EnMSETEREESTEE HE
Rente, die auf einer Kriegsdienftbefhädigung beruht?................................
Monatlich RM sn Auf Grund weldhen Bejcdheides?
Zufjaßgrente nad) dem ReichsverforgungsgefeB ? aus
Monatlich RM ss Yuf Grund welchen Befcheides ?
Nebergangsrente für gewerblide Berufstrankheit? „u
Monatlig RM „ss Huf Grund welden Bejdheides?
LOb. Sind Sie Empfänger von .
a) Invalidenrenfe nach der Reichsverfidherungsordnung wegen Erreihung des 65. Lebensjahres — wegen
Invalidität? — Ia — Nein.
Ruhegeld nach dem Angeftelltenverfiderungsgefeg? — Ja — Nein.
Unfalltente nad der Reidhsverfiderungsordnung? — Ja — Nein.
DE
Rente nad) einem Berforgungsgejeß (nicht auf Grund von Kriegsbienfjtbefhädigung)?. — Ja — Nein —
Wie YO tere
Einer fonftigen Rente? — Ja — Nein — Art der ReMLe? askeerr
Monatlidher Betrag diefer REN? ee ee FL
Haben Sie aus einem früheren Arbeitsverhältnis Arbeitsentgelt, Abfindung oder Entfhädigung erhalten
oder noch zu beanfpruden? (It. Befdheinigung) — Ia — Nein.
BO Dat DEE ee RP, für WEEZE?
Welche Angehörigen haben Sie? (Abkömmlinge, Eltern, VBoreltern, Chegatte, uneheliche Kinder).

12,
Qfd.
Mr.

]
Name

Rufname

Berwandtfchafts »| |
arad geb. am Wohnung

m DE 8 N or TE

9 “ nterftüßg ungen aller Art, Alu, Ku,

Befhäftigung Erziehungsbeihilfen, Unterhalts-
rente ulm. laut Beicheiniauna.
        <pb n="44" />
        13. Mit welchen Angehörigen leben Sie in häuslidher Gemeinfchaft? (fiehe Ziffer 12, Angabe der Hd. Mr.)
14. in Beantragen Sie Famitienzufgläge? (Ziffer 12, Angabe der Hd. Me) a
15. Haben Sie oder einer der unter 12 aufgeführten Angehörigen:
a) Selbfitbewirt{dhafteten Cigenbefig? — Sa. — Nein. — Wer it Eigentümer? ss
Sn welder Gemarkung liegt der Bf? au „ Größe in Ar, Hektar, Morgen,
Ader oder Scheffelt an BD er Wiele, Wald,
Barten oder Nebengelände.
b) Bacdhtland? — Ja. — Nein.
In weldher Gemarfung Zaun Größe in Ar, Hektar, Morgen, Acer oder Scheffel:
a FD ae DB se BAD tert Garten oder Neben:
gelände.
Zu a und b: Zahl der befhäftigten MUrbeitsfräfte ......................, Davon Familienmitglieder uns
BiehDBeEftAN DE ae BED a DD ee Kühe, ...................... Mälber,
er JUNgOiED, a SOME ae Biegen, ............ Schafe,
Federvieh. |
*) einen Gewerbebetrieb? — Ja. — Nein.
Inhaber des Betriebes: ....... ee Sig Des BetriebeS Las
U te Yhrlicher Umfaß I a RM, Zahl der befchäftigten Arbeits-
fräfte : .........., davon Familienmitglieder „ss
16. Haben Sie einen Wandergewerbejdhein? — Ida. — Nein.
17.*) Haben Sie gegen einen der unter 12, aufgeführten Angehörigen oder eine fonftige Berfon (unehelicher
Bater) einen Unterhaltsanfprug? .....
Bezieht Ihr Ehegatte Arbeitslofen= oder Krifenunterftügung? — Ia. — Nein,
Bei welchem UMte? Le ee In welder Höhe?
Welches Eintommen hat Ihr Ehegatte ?:;
AB 1 SE
b) aus RMeNLe aus
ec) aus Rapitalvermögen ..................44.
d) fonftigeS 2...
Bei welcher Krantkenkafje waren Sie vor Ihrer Arbeitslosmeldung gegen Krankheit verliert? .................

3 verfichere, fämtliche vorffehenden Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben, und
verpflihte mich, jede Beränderung fofort dem Arbeitsamt anzuzeigen, insbejondere Bejchäftigungen
jeglicher Art und Dauer, gleihviel, ob für fie eine Entjhädigung gewährt wird oder nicht. Mir {ff
befannt, daß underechtigfer Bezug von Anterffüßung oder der DBerfuch. unberechtigt joldhe zu erlangen,
frafrechtlich verfolgt wird.

3 bin davon verffändigt worden, daß meine Anwartkfchaft für die Invaliden-, Angeftellten-
oder Knappfjdhafts-Penfionsverfiderung DOM... ab gefährdet ft, und daß ih mid
vor Ablauf diejer Frilt wegen Nebernahme der Berfidherungsbeifräge an das Arbeitsamt...

zu wenden habe.

Das Merkblattf für AUrbeitsloje habe ih erhalten und von deffen‘ Inhalt Kennfnis genommen,
insbejondere davon, daß ih während des Laufs der Wartezeit oder einer Sperrfriff verpflichtet bin,
mich regelmäßig den vom Arbeitsamt vorgeichriebenen Meldungen auf dem Arbeitsnachweis zu
unterziehen.

Weiter ift mir bekanufgegeben worden, daß id mich während der Dauer des Berfahrens eines
von mir eingelegfen Rechtsmitfels gegen die völlige oder feilweije Berfagung der Anterftükung eben-
jalls den vorgefhriebenen Meldungen beim Arbeitsamt zu unterziehen habe.

Ueber die Rechtsfolgen bei Arbeitsverweigerung bin ich belehrt worden.

Unterfchrift des Beamten des AUrbeitsamts

Ynterichrift des Antraaftellers

En ———
*) Braucht nur von Verfonen unter 17 Aahren oder hei Anträgen auf Krifenunterftübung beantmortet zu merden.
        <pb n="45" />
        (om Arbeitsamt auszufüllen).
Bermerk

a) Der — die Untragiteller(in) hat folgende Ausweis:
A ;
1. Invaliden- oder Angeftelltenkarte Nr,
2. Heiratsurlunde . . . .
3. Geburtsurlunden für . . .
4. Auszug aus dem Melderegifter
5. Lebte ArbeitsbefdHeinigungen
6. Berdienftbefjdheinigungen .
7. Krantentafjenausmwmeis -
8. Rentenbefheid . . . . VL
(Alters, Invaliden-, Kranfken-, Unfall-, Miltitär-, Witwen», Waifenrente)
9. Befcheinigung über polizetlide Anmeldung
b) (Im Falle v. Kru)... Ergänzungsblatt (AB2) liegt an.

vorgelegt (Zahl)

zurüderhalten

Unterforift bes Beamten
        <pb n="46" />
        Berfügung
zum Antrag DES...

sn (Mitengeichen ..
als Anlage zu Mufter AB 1
auf
Mrbeitslofjenunterfügung — Krifenunferjfüßung
(Nicht Zutreffendes i{t zu {treichen)

„ a) Die Borausfegungen für den Bezug der en “unterftüßung find erfüllt — find nicht erfüllt.
Der Antraa wird auf Grund des 8 .......... ABUVG. abgelehnt, weil.

b) Der — die Antragfteller(in) ft zu benachrichtigen und über das Recht zur Erhebung des Einfpruchs
{fowie die Form und Frift, die dabei innezuhalten find, zu belehren.
2, Berechnung der Unterffüßung:
A, Arbeitsentgelt in den legten 26 Wochen
It. BefdhHeinigung
bom

Taae

für

Monate

RM

Rpf.

[=]
=
Ss
+
+
db
9
Lan

Bujammen
a) wöchentlider DurchfjHnitt .
b) Durchjhnitt nad $ 1070
e) Herabagefekt nach 8 1052

B. a) Wöchentl. HU. einfhl. FB. für uns 8UIOE Angehörige .
b) jedoch gem. 8 107b nidt mehr als das durchfchn. Arbeitsentgelt .
C. a) Rürgung gem. S$107d . . RM .............. Mpf
b) Anzurednen gem. 8 1128 RM ............ Rpf
3) Anzuredhnen gem. 8 112b RM .......... Rpf

Daher zu zahlen . » 4 WO®
3) (nur bei Kru) Bedürftigkeitsprüfung f. Bl. ................... der Atten.
Norftebender Beitrag it — nicht — zu kürzen.

= Qohnflaffe ................
= Qohnflaffe ..................
lauf Qohntlaffe ..........

RM ........ Ropf.

Erlediaunasvermerfe:

Anlage 6
AV1a (Din A 4)
        <pb n="47" />
        Unterffüßungsbeginn:
a) Regelfall. Tag der Arbeitslosmeldung ....
— YOf 3 sn, Tages
Abfindung, Entjhädigung oder Bezug von Arbeitsentgelt.
Der — die — Antragftellerlin) hat anläßliH des Ausfcheidens aus feiner — ihrer — Befchäftigung
DD krarrre eat etwa vn ee . N N
eine Wofindung — Enfjdhädigung — in Höhe DON ........................... RM erhalten. Das Arbeitsentgelt,
das der — die — Antragiteller(in) für die in feiner — ihrer — Arbeitsftätte üblide Zahl von Arbeits-
tunden beziehen würde, wenn er — fie — aus feiner — ihrer — Arbeitsftelle nicht ausgejdhieden
märe, beträgt wöchentlich ........................... RM, demnadd hat er — fie — für ............ Wochentage keine
Arbeitslofenunterftüg ung zu erhalten, aljo bis ................ „..., hierzu gem. 8 110b 2Abf. 1 —
bj. 2 — Ab]. 3 ............. Tage Wartezeit,
Tag der Arbeitslosmeldung ........... .... ne Der — die — Mntragftelerün) bezieht
DES see NO Arbeitsentgelt und kann für diefe Zeit keine Unterftügung erhalten;
hierzu gem. 8 110b YUbf. 1 — Abf. 2 — Abi. 3 ............. Tage Wartezeit,
Freiwillige Arbeitsaufgabe, jHhuldhafter Berluft der Arbeitsitelle, Da der — die — Antragftefler(in)
jeine — ihre — Arbeitsftelle AM u... Ohne wichtigen — berechtigten — Grund
aufgegeben — durd) ein Verhalten, das zur friftlofen Entlaffung berechtigt, verloren hat, erhält er —
fie — die Unterftügung erft nad) Ablauf von .............. Tagen Wartezeit gem. $ 110b Abf. 1 — Adof. 2 —
Ybf. 3 — und eine Sperrfrift von .............. Wochen,
Unterfiüßungsdauer :
a) Der Unterftüßungsfall beginnt von neuem für die volle Höädftdauer zu kaufen.
b) Der — die — Antragfteller(in) hat für ............ Tage Krifenunterftügung bezogen, die gem. 8 99a auf
bie Höcdftdauer der verfidherungsmäßigen Arbeitslofjenunterftügung anzurechnen ift.
2) Demnad) wird die Alu — Kru ab 19............ auf die Dauer von ............. Tagen
gewährt.
5. Zahlbogen anlegen — weiterführen (Vermerk).
6. In Tagesftatifüit aufnehmen.
7. Nadricht an den Anftragffeller bei Ablehnung.
8. Anmeldung zur Kranfkenkalje.
9, 3. d. MM.

L

(Ort), den...

Der Borlikende des Arbeitsamts
        <pb n="48" />
        Arbeitsamt u
Nebenftelle

Mitenzeichen .......
MNusgegeben am

Gemeinde

Ergänzungsanirag
auf Zrijenunterffüßung.

(Nach 8 101 des Gefeges vom 16. Iuli 1927 über Arbeitsvermittiung und Arbeitslofenverficherung it für die Gemährung
der Krifenunterftüigung die Bedürftigkeit nachzumweijen. Bet Rückgabe des Antrags find Rentenpapiere, Lohnbejheinigungen
der Anaehörigen oder fonitige Unterlagen über die ESintommens- und Vermögensverhältniffe vorzulegen).

ke
=
Ss
»
Aa
td
©
Km

Name:

NRornamen:

1.

Beruf erlerNiet

in den legten 2 Jahren ausgeübt

2, Haben Sie oder einer der mit Ihnen im gleiden Haushalt lebenden An-
gehörigen (Ehegatte, Eltern, Boreltern, Abkömmlinge):
a) Bermögen (Wertpapiere, Hypotheken, Bank- und Sparkafjenguthaben,
Darlehnsforderungen u[w). MWieyielP ee
b) Haus- und Grundbeji6? Wert insgefamt? u Steuer:
wmert des HausbefißeS ? u... Belaftung allgemein?
u Hypothefenbelaftung? ..................
c) Einfünfte aus Stiftungen, privaten Zuwendungen? 5
d) Benfion, Ruhegeld? ‚00000
e) Handel oder Gewerbe? .......
f) Hausmannspoffen, Hausverwaltung oder eine fonftige
Nebenbefhäffigung ? .....................
g) Einkünfte aus Vermietung ?
h) Unterhaltsrente vom gefchiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten?

geb.

i) Sonitiaes Eintommen?..

3 Gaben Sie Gefichwiiter, die mit Ihnen im gleiden Haushalt leben und keine eigenen Einnahmen haben? welche?

3 verfichere, die vorftehenden Angaben der Wahrheit gemäß gemadt zu haben und verpflichte
mich, jede Veränderung in den Einfommensverhältniffen fofort dem Arbeitsamt anzuzeigen. Mir ift bekannt,
dak unrechtmäßiaer Bezua von Unterftükgung Itrafrechtlidh verfolgt wird.

 ntertchrift. des Antraaitellers).
MUulage 7
AV 2 (Din A 4}
        <pb n="49" />
        Berechnung der KrijenunterffüßGung.
‘, a) Lohnfkiaffe .................. b) Freigrenze für den Antragfteller .................. RM cc) Steigerungsfaßg für jeden
Angehörigen .... ........ RM.

„L-

Berfonen

Einnahmen
Jofern nicht anrednungsfrei oder
nur auf den Familienzufdhlag
anzurechnen
art | sm met)

Jjedarfstiat,
det verdienenden
Angehörigen 12
des Berdienftes,
ofern nicht Ziff. IC
Höher ijt
za xp
5” _

Einnahmen,
die nur auf den Familienzufchlag
anzurechnen find (Art, 5 Abt. 4)

Art

| m met

— Unter-
HüHungsfiaß
gefürzt um bie
in Spalte D auf“
geführten
Beträge

wa | pt
W

Untragfteller
Eheaatte

Summe
Spalte us
C—B

Sit der Betrag in Spalte B höher
als in Spalte C, fo Ht Bedürftigkeit zu
verneinen; ift der Betrag niedriger, 10
ijt die Differenz (C—B) bis zur Grenze
des Unterftügungshöchjtiages (E) zu ge-
währen.

Krifenunterftüßung wird nad) .................. Tagen — Sperrzeit — Wartezeit OD
für länafjtens ........ Tage nach Lohnklaffe ........................ bewilligt. S$ 118 ift beachtet.
RM für den Antragfteller
MM. Hi Zulchlagsempfänger
“MM Muszahlungsbetrag wöchentlich.

Berfügung vom

Bor Auszahlung der Unterftüßgung find die BVerdienftbefheinigungen der Angehörigen..................
u. Dorzulegen und VBerdienite Über... NM wöcdentlid
ur Hälfte auf die Krifenunterftüßung anzurednen,
        <pb n="50" />
        Arbeitsamt

Attenzeichen .....................
Arbeitslosmeldung am ... ee

Mutrcag
auf Weitergahlung der Arbeitslofen- — Krifen- — Unterftügung.

v

+

+
a
©
Ct

19... erfcheint der .

BOB u UNd beantragt Weitergahlung der Arbeitstofen- — Krifen= — Unterftügung. An-
ioließend an den Ießten Unterftügungsbezug hat er It. Befheinigung DOM vn .
gearbeitet Det .................... u... UND mar während diefer
Zeit DOM se DES Ken arbeitsunfähbig franf. Er war verfichert
Det... See 2... Entlaffungsgrund .............

Der Antragfteller verfichert auf ausdrüdlidhes Befragen, daß fi im übrigen in [einen Verhültniffen
und denen feiner Angehörigen feit dem legten Uuterftügungsbezug — nichts — nur folgendes — geändert hat
und daß er insbefondere keinerlei Renten bezieht: ..................

(Unterichrift des Angeftellten des Mrbeitsamts)

(Unterfchriit he Antraaitellers)

Mulage 8
AV 3 (Din A 5)

Bitte wenden

NRücjieite

Berfügung

OD nn

1. Eine neue Anwartichaft {ft nicht erfüllt,

9. Arbeitslosmeldung aM... Ublauf der ............. Tage Wartezeit AM

3. Arbeitslofen- — Krifenunterftügung — iit weiter zu zahlen nad Lohnklaffe ........................... In Höhe
DON nz RM wödhentligh ab... a... für Tängftens ....................... Tage.

4. Weitergahlung auf Zahlbogen verfügen.

5. Anmeldung zur Kranfentkaffe,

6. 3. d. fd. Borgängen.

Der VBorlikende
        <pb n="51" />
        Mrbeitsamt .
‚ den

„19.

Mitenzeichen .. Kr
In allen Zufchriften anzugeben.)

&gt;
w
nn

Li

Ihrem Antrage DOM as
anterftüßung — fann nicht enti{prohen werden, weil

auf Gewährung von Arbeitslojenunterftüßgung — Krifjen:

Gegen diefen Befdheid fteht Ihnen gemäß S 178 des GefeHes über Arbeitsvermittlung und Arbeits-
[ofenverfiherung vom 16. Juli 1927 binnen 2 Wochen der Einfprugh bei dem Sprucdhausfhuß des Arbeitsamts
zu. Die Frift beginnt mit der Bekanntgabe diefer EntjHeidung.

Sofern Sie von dem Rechtsmittel Gebraudh machen, find Sie verpflichtet, fihH während der Dauer des
Rechtsmittelverfahrens an den vorgefchriebenen Tagen regelmäßig zur Kontrolle zu melden, da
Ahnen fonft auch im Falle Ihres Obfiegens die Unterftügung nicht nadhgezahlt werden kann.

In

Der Borfkikende

n

Bugeftellt AM? ae
Mnlage 9
AV 7 (Din A5)
        <pb n="52" />
        Arbeitsamt ........
Nebenfitelle .........

Mttenzeichen ...................

Anufcag
auf Ausfiellung eines Wanderfdheins
(vom Antragiteller auszufüllen).

Ss
Ss
b
+
dk
w
ze

NAMES ereeeeee
geb. Mi ee WE ae
WWodNUNGS as

Morname:
fed., verh., geldh., verw., getr. lebend
DO dliritrr re reerrkenn rer ree EEE ARSTHETEHREE HEHE
(Eltern Berwandten, fremder, eigener Hausftand)
Wenn verheiratet: Wer beftreitet den Lebensunterhalt der Angehörigen während der Abwefenheit?

Erlernter BErUf? aaseneeeeneeere teten EEE Eee
Dauer der Lehre: DOM ae Dis si bet:
Nachweis über Erfolg und Abfhluß der ZEILE: as
Seit mann wird Arbeitslofenuntertügung bezogen? 2...
Wandergtelt a...

Dauer der Wanderfehaft: „4.

Benaue Angabe der beabfichtigten beruflihen Weiterbildung

Berufsarunppe:

Wurde {Hon einmal ein MWanderfhein erteilt? ................... Wann und wo? ......
Bei welcher Krankenkalfe verfichert?

u Den

i9

(Anterichritt des Antragjtellers)

Stellungnahme der Fachabteilung / Nebenffelle,
Rann der Antragiteller im eigenen Bezirk in Arbeit gebracht werden?
Warum nicht? „ss ———_—
Bietet die Perfon des Antragitellers, der Wanderweg und das Wanderziel dafür Gemähr, daß der Zwed der
Wanderfhaft (Erlangung geeigneter Arbeit und beruflicher Weiterbildung) erreicht wird?
Warum? ae
Er{heint die Vorbildung des Arbeitslojen als Grundlage für berufliche Weiterbildung geeignet und ift das
Wandern in diefem Berufe üblich? ......... u...
Die Erteilung des Wander[heines wird — nicht — befürwortet.
Der Unterftübßungsfjtelle zum Anichluß der Unterftügungsakten und zur Herbeiführung der Ent{dHeidung.

Jen

19

(Unterfchrift)

Anlage 10
AV 11 (Din A 4)
        <pb n="53" />
        Berfügung vom Be

19

Der Wanderfchein wird — nicht — erteilt.

Der Vorfigende

Empfangsbeftätigung.

Wanderfhein Nr. nn

empfangen zu haben befcheinigt

Jen

(Unterfchrift des Arbeitstofen)

1. Neberfidhtsbogen ergänzt.
2. Eintragung in die Lifte der Wanderfcheine.
        <pb n="54" />
        Arbeitsamt .................000

AUftenzeichen  ..........

Antrag
auf Zuftändigkeitserflärung eines anderen Arbeitsamtes.

a BOLNAME as geb, aM
BE a (Ds verbh., verw., gefch., getrennt lebend, Wohnung
(genaue Angabe)
(Eltern, Berwandten, frember. eigener Hausftand)
gemäß S 168 Albf. 3 UABADBG. für zuftändig zur Gewährung

das Yrbeitsamt .................000
der Arbeitslojenunterftükung zu erklären.

SS, üunDde:

I
=
Ss
Ib
&gt;
km
*
pn
=

Er beftätigt, davon unterrichtet zu fein,
„ daß er Gefahr laufe, am NEUEN Wohnort nicht unterftüßt zu werden, wenn er dorthin reife, ehe fein Antrag
genehmigt ift,
2. daß er aus diefem Anlaß Reifeloften nicht zu beanfpruchen habe.

ven

es 19.

(Unterichrift des Antragftellers bezw. des aufnehmenden Angeftellten)

Mulage 11
AV 12 (Din A 4)

Menden
        <pb n="55" />
        Berfügung

|. Der Anirag des — der
des Arbeitsamts in ........

auf Zuftändigkeitserklärung

we. Wird abgelehnt, weil ..........

2. AbfHrift von 1. an Antragfteller mit dem Zufjak:
Segen diefen ablehnenden Befcheid können Sie binnen zwei Wochen vom Tage der Bekanntgabe
diefer Ent{heidung des Spruchausfhuß des Arbeitsamts anrufen.
Der Spruchausfchuß entjcheidet dann endgültig.
3. Gemäß S 168 Aof. 3 UBABSG. wird das Arbeitsamt IM nn

eu... Mit Wirkung
... für zuftändig zur Gewährung der Arbeitslofenunterftügung erklärt.
4. Aofchrift von 3. an Untragfteller.
5. Urjehrifflid) unter Beifügung der Unterftügungsakten und einer Zweitfchrift des Ueberfichtsbogens
dem Arbeitsamt ...........

. 49...

Der Borlikende

Anlagen:
        <pb n="56" />
        Metenzeichen .........
Arbeitsamt

Muszahlung von Unterffüßungsteilen an Dritte
nach 8 175 AUbf. 3 ABAVBSG.

=

&gt;

&gt;
di
CN
.-

|. Name des HauptunterftükungsempfängerS$: .......
lu. — ru. wird bezogen feift „u...
in Höhe DOM ee RM wöchentlich für den Hauptunterftügungsempfänger,
AM N Zufcdhlagsempfänger.

a. Getrennte Auszahlung von wöchentlich
Os Se
wird beantragt DU „u... 0.004040
weil

YT.
Rn

Jg venneee
AV 13 (Din AS)

Bitte wenden

Rücfei.

3. Un den gefhäftsführenden MNusihuß
zur Entfcheidung mit dem Borichlag,

Re:
(Unterichrift}

Muszug aus der Nieder[OHrift der Sikung des gefchäftsführenden Ausfhuffes DOM...

‚o
        <pb n="57" />
        <pb n="58" />
        ©
BE Wartezeit
2 AH
ZU
Anwarı Familien“ AIFeNS-
sch | Stand KAZZZ
5 n =

6 |72 178 126
30 E
341606612
78| | [84
90|96 702708
H4-T2O726(732

8744750756
UNFERTÖÜTZUNGS
OU in Tagen

A

ka

7

ee

Zahlbogenkopfleifte — Alu

(
| u
us Alu MZuschl-Eimpf: | Wartezeit
f TE BA Horse
LN
N
00er | FEamilen| AIFeNS-
"2emaße STEnd Vace
TO | 7

6 |72 178 | 24
30136 142 [48
54. [60/66 |72
78| | 4
20 |96 702/708
4 TZOTZOTS2
7387144 150|756
tb AS

1762681774780
7861792 798204
270 28
234 | 240
2.61252/258264
2701276282288
2043005061372
NASTEVEN

Fe

2 we

TI

“zz 76

Zahlbogenfopfleifte — Rın
Arbeitsamt „ss

YUften-
zeichen:
Gemeinde...
Zahlbogen
(Yede eigenmächtige Nenderung oder Eintragung wird als Urtundenfälichung {trafrecdhtlich verfolgt)

be.

&lt;&gt;
Tarzan

®

en

MoOONUNG aan ee Eee
ift Arbeiislofen: — Krifen: — Unterftügung zu zahlen:

geb. am
fedia, verb., verw., getr. lebend

Eee FÜ fängftens ..................... Tage und zwar:
RM für den Antragfteller a
RM für ...... Zufdhlagsempfänger

Zuffändiae Kranfenfkalle:

RM Auszahlungsbetrag wöchentlich
RM Auszahlungsbetrag täglich
2. Zu fürgen find „un RM in Raten von .................. RM
wöchentlich.

E
»om
x. 9.

3, Au übermeifen fiND ..............4.0000 une ee
(Dienitfiegel)

Tag
der |
Zahluna

Zür
die Zeit
vom—bis
einfcht.

Wochen:
tage

Reit»
liche
Bes

3ugS»

hauer

Tace

Kürzungen:
a) Meldeverfäumnis,
b) Gelegenheitsverbienft,
a) fonitiae Abzüge
RM If.

Bletden auszuzahlen
an Dritte
RM Kopf

an der
et

Empfangsbeftätigung
zu Spalte 8
(Borname ausichreiben)

Munlage 13
AVO (DinAA
        <pb n="59" />
        WochHenfag: RM
Tagesfjaß = RM

Tag
der
Zahlung

Sür

eff»
liche
Bes
JUgS*
dauer
Taae

die Beit
om—bis
einfhl. |

Wochen:
tage

Kürzungen:
4) Meldeverfäumnis,
b) Gelegenbheitsverbienft,
c) fonfjtige Abzüge
| RM |Ryf

Berficherungsbeitr. wohl
täg:

Bleiben auszuzahlen
I |
Dritt an den
AM Arbeitslofen
RM |Rpf.l RM |Rpf

Pen

5
=
Es
3
x et
x
be
be

&gt;
3
=

”

RM
KM

Empfangsbeftätigung
3u Spalte 8
(Morname ausichreiben)
        <pb n="60" />
        Arbeitsamt

Beleg Hr.
Gemeinde

zabhlftelle

Zahlüifte

über die am .................

für die Zeit vom

bis

ausgezabhlten
MArbeitslojen: — Krijen: — Unterftüßungen

— EZ

=
3
Mm
km
a

Bejigeinigung

Daß die umftehend angebenen Beträge mit zujammen

AM

DÖrtLiC ee

an die Empfangsberechtigten richtig ausgezahlt worden find, befdHeinigt

„pn

(Unter{hrift des Auszabhlers.

Mit den Zahlbogen übereinftimmend und redhnerijdh richtig befunden

(Unterichrift.)

Mnlage 14
AV 10 (Din A 4)

Wenken
        <pb n="61" />
        Mttenzeichen

‘Beiraa

RM Ruf

Bur Berednung der Krantkenkaffjenbeiträge:
Lohnflaffe und Tage
HL IVV | VI|VIL|VIN| IX | ®

XT

Bemerkungen

m |
        <pb n="62" />
        Arbeitsamt .........................

Aftenzeichen .............. ...........

Kafflenanweijung.

DÜL . geb. AM „nn. w
find aus Mitteln der Arbeitslojenverfiherung — Krijenfürforge — folgende Beitragsmarken zu
EDEN esse 5 8 teen rer
— Invaliden- — Angeftellten: — fnappidhaftlidHe Benkions« — Verfidherung

€
£
©
+
+
ae
€
E

Den

19
(UnterTchrift)

Empfangsbeftätigung.

Beitragsmarken für die

im Werte DOM

Invaliden-
Angeftellten-
Fnappfchaftl.
Benfions-
RM erhalten.

X
+

Nerlicherung

(ünterje“

Anlage 15
AV 14 Din A5)
        <pb n="63" />
        Kafjfjenanweifung
Hir Leiftungen an wandernde Arbeitslofe.

Ss
_
=

Dt DEM kette
ift auf Grund des Wanderjcheines des MArbeitsamtS UM esse
Bi nn Ultt — Brut — in Höhe DON „ss 8U Zahlen, davon in Sachleiftungen ...

a... geb. am

Stamm» |!
Nr.

Nor: und Zuname
des Arbeitslofien

Ausftellungs-
tag bes
Wandericheins

Laufzeit des
Wanderfcheins
Yon — bis

Qohn-
Iaite

Bemerkungen

)

vo

„ ven

„[

Der Borfigende

Mnlage 16
AV 15 (Din A5)

Es find gewährt morden in Dar... ......

(Unterfhrift des Empfängers, Borname aus{chreiben.)

RM, in Sachleiftungen .........

(Unterfchrift des Auszahlers4

MNMeondel
        <pb n="64" />
        Arbeitsamt ........

eg DEN

den Anl N

43

a
mitfags N Uhr
1 Zimmer Ye se
zine Sikung des Spruchausfchuffes ftatt, zu weldher Sie als — Arbeitgeber — Arbeitnehmer —
Beifiger geladen werden.
Gründe der Verhinderung, zu denen auch folde nad 8 183 ABABS.*) gehören, bitte id
mitzuteilen, damit ein anderer Beiliger noch rechtzeitig gelaben werden kann.

Die Tagesordnung {ft rücfeitig angegeben.

vn
5
SS
-.
A
Se
Ss

1) 8183 UBADVGS. lautet: „Bon der Mitwirkung bei der Entjheidung über einen Unterftügungsantrag ift ausge[dloflen

1. wer felbft die Unterftüßgung beantragt hat,

2, wer dem Antragfteller erfakßpflichtig ift,

3. wer mit dem Antragiteller verheiratet {ft — oder gewefen ft,

4. wer mit dem Antragiteller in gerader Linie vermandt oder verfhwägert oder in der Seitenlinie im zweiten
oder dritten Grade verwandt oder im zweiten Grade verfhwägert ft,

5. wer in der Sache als Bevollmächtigter oder Beiftand des Antragftellers zugezogen oder als fein gefeBlicher
Bertreter aufzutreten berechtigt tft oder gewefen ft,

5. wer in der Sache als Zeuge oder Sachverftändiger vernommen worden ft,

7. wer als Mitglied des Sprudhausf{dhuffes oder einer Sprucfammer bei einer früheren EniYhHeidung über den
Antrag mitgewirkt hat.“
Unlage 17
AV 16 (Din A4)

Wenden
        <pb n="65" />
        Tagesordnung.

2fd.
Yr.

Name

Borname

Segen!tand der Verhandlung
        <pb n="66" />
        Mrbeitsamt

AMftenzeichen

A 4

Neber Ihren Einiprudh wegen...

&amp;
Ss
Ss
nd
I
i—
Ca

wird in der Sikung des Spruchaus[huffes am

im Gebäude DES

N

(Ortsangabe)

Ks Bimmer Nr.

verhandelt. SIShr Erfcheinen zu diefer Berhandlung wird angeordnet; die notwendiaen Koften

werden Ihnen auf Berlangen vergütet werden. — Es {teht Ihnen frei, zu diefer Verhandlung zu

erfcheinen. Die Ihnen entitehenden Koften tönnen nicht veraltet werden.

2

mn

)
Unter.

ME
Unlage 18
AV17 (DinA5)
        <pb n="67" />
        <pb n="68" />
        Arbeitsamt ...........

Spruchausfhuß
Deffentlidhe Berhandlung,
Mnmweflend:

Uttenzeichen

Sm Termin zur mündliden Berhandlung über:
Einfpruß DE ee
Antrag De

‚.. Borfigender:
wegen Verweigerung der Arbeitslojen: — Krifen: —
Unterftüßung
)

YArbeitgeberbeifiker:
auf Berbänagunag einer Ordnungsfitrafe.
auf Rückzahlung zuviel empfangener Unterftükung.
3. Mrbeitnehmerbeifiger:

4, Schriftführer:

gegen die Ent{hHeidung des Arbeitsamtes vom

erichienen bei Aufruf der Sache,

Le vi

5
=
Ss
Un
nl
k—
®
vom.

1. Schriftliche Bejcheidung.
2. Eintrag in das Verzeichnis.
3. Unterftügungsftelle zur Erledigung.

2,
3

4

EEE esse
Mrbeitsamt.
Ausfchließungsaründe nach 8 183 ABAVBS. liegen

nicht — vor bei

An Ddeffen Stelle murde zugezogen

Mnlage 19
AV 18 (DinA 4)

Keonden
        <pb n="69" />
        Der Borfikende trug den mwefentliden Afteninhalt vor.

Der Antragfiteller erflärte zur Sache:

Der Zeuge .....

„..... erflärte zur Sache:
        <pb n="70" />
        Nach geheimer Beratung verkündete der Borfikende in öffentlider Sikung folgende
Enficheidung des Spruchausfchuffes:

Die EntjhHeidung {ft — einftimmig — nidht einftimmig — mit Stimmenmebhrbeit erfolgt. Der wefent-
liche Inhalt der Ent{Heidungsgründe wurde in der Sikung bekanntgegeben. Belehrung über das Berufungs-
‚echt it erfolgt.
Enficheidungsgrünude :
        <pb n="71" />
        <pb n="72" />
        Arbeitsamt ‚ns

Aftenzeichen

1

In Ihrer Sprucfadhe Wegen...
hat der Spruchausjhuß des Arbeitsamtes auf Grund der mündliden Verhandlung vom...
unter Borlig Des .............

3
ib
m.
&gt;

Anlage 20
AV 19 (Din A 4)

SGründe

Aenden
        <pb n="73" />
        Gegen diefe EntjhHeidung fteht Ihnen das Recht der Berufung an die Spruhkammer des Öberver-
icherungsamteS MM essen U. Die Berufung kann binnen 2 Wochen nad Be-
tanntgabe der Entfheidung beim Arbeitsamt [AHriftlidH oder mündlich eingelegt werden.

Da die Entjdheidung des Borfigenden vom Spruchausfhuß einjtimmig beftätigt worden ft, {ft eine
Berufung an die Spruckammer nach dem Gefeg nicht zuläffig. Die Entfcheidung des Spruchausfqhuffes {ft
alfo endgültig.

Die EntidhHeidung des Borfigenden ijt vom Spruchausfchuß zwar einftimmig beftätigt, wegen der
arundjäßlihen Bedeutung des Falles jedoch init Mehrheit die Berufung an die Spruchtlammer zugelaffen
vorden.
Da die Ent{hHeidung des Spruchausfhuffes einftimmig gefaßt worden {ft und es fidH um einen Antrag
auf Rrifenunterftügung handelt, ft eine Berufung an die Sprucdklammer vom SGefeß nicht augelaffen.

„..., 0en

Der Borfikgende des Spruchausfhuffes.

Sür die Abfchrift

Jen.

Unterfchrift)
        <pb n="74" />
        HERSTELLUNG:
SUCHDRUCKEREI GUSTAV SCHENCK NACHFLG.
P. M. WEBER G.M.B.H.

BERLIN SW 68
HOLLMANNSTR. 9/10
        <pb n="75" />
        <pb n="76" />
        bar
Alte I
206$091 09447

I
        <pb n="77" />
        Arbeitsamt ........
Nebenftelle

Attenzeichen ........ a
Ausgegeben am ..

Bemeinde

EC

DD

&gt;
oO
x

0

Ergänzungsanirag
auf &amp;rijenunferffüßung.

(Na 8 101 des Gefeßes vom 16. Juli 1927 über Arbeitsvermittlung und Arbeitslofenverfidherung ift für die Semwährung
der Krifenunterftügung die Bedürftigkeit nacdhzuweijen. Bet Rücgabe des Antrags find Rentenpapiere, Lohnbeidheinigungen
der Anaehöriaen oder fonftiae Unterlagen über die Einfommens- und VBermögensverhältniffe vorzulegen).
DD
Mn

DS

Name:

Bornamen:

ih

VD
I

bs
O

L.

Beruf erlernter nn

in den legten 2 Jahren ausgeübt

a
N

za

St
sh
an,

CS
CO

DB
[7
©
N
&gt;
re
Oo
N

2,

Haben Sie oder einer der mit Ihnen im gleiden Haushalt lebenden An-
gehörigen (Ehegatte, Eltern, Boreltern, Abkömmlinge):

a) Bermögen (Wertpapiere, Hypotheken, Bank: und Sparkaffenguthaben,
Darlehnsforderungen uf). Wieviel? „................

b) Haus- und GrundbefiG? Wert insgefamt?
mert des HausbefißeS Pe

u. Hopothefenbelaftung ?

c) Einfünffe aus Stiftungen, privafen Zuwendungen?

d) Penfion, Ruhegeld? „0.0

e) Handel oder Gewerbe ?....

f) Hausmannspoffen, Hausverwaltung oder eine fonffige
Nebenbejhäftigung ? ...............

g) Einkünfte aus Vermietung?

h) Unferhaltsrtente vom gejchiedenen oder getrennt lebenden Chegatten?

i) Sonftiges Eintommen?..

3. Haben Sie Geichwifter, die mit Ihnen im gleidhen Haushalt leben und keine eigenen Einnahmen haben? weldh:?

X
DS]

&gt;
3
Oo
©

x DO
zZ ©%
5
u &gt;
= ©%
Q
(1
X
ra

IG verfichere,‘ die vorftehenden Angaben der Wahrheit gemäß gemacht zu Haben und verpflichte
mich, jede Veränderung in den Einkommensverhältniffen fofort dem Arbeitsamt anzuzeigen. Mir ift hekannt,
daß unrechtmäßiager Bezug von Unterftükgung Itrafrechtlicdh verfolgt wird.

(Unterfchrift des Antraaitellers).
Anlage 7
AV 2 (Din A 4)
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
