tut, „das auf Wunsch Darlehen gegen Sicherheit gewährt und Gelder, die
zeitweise nicht gebraucht werden, in Aufbewahrung nimmt“.
Der Italiener De Vitide Marco!) unterscheidet Geld- und Kreditinstitute.
 Nur den Geldinstituten will er den Namen „Bank“ zuerteilt wissen.
Diese vier Definitionen von deutschen, englischen, amerikanischen und
italienischen Nationalökonomen gehen m. E. nicht weit genug. Die Bank
ist Geld- und Kreditinstitut zugleich. Ihre wirtschaftlichen Aufgaben bestehen
 hauptsächlich in der Vermittelung?), und selbst da, wo man
der Form nach dies zunächst nicht erkennt, wie z. B. bei Finanzierungen,
liegt im Grunde genommen vermittelnde Tätigkeit vor.
G e1dinstitute waren fast ausschließlich die Banken des Altertums und
Jes Mittelalters. In der Ansammlung von Kassenvorräten und anderen
zeitweilig nicht gebrauchten Geldern, in dem Münzwechsel, d. h. in dem
Umtauschen einheimischen Geldes in fremdes Geld und fremden Geldes
in Landesmünze, erblickten sie zunächst in der Regel ihre Hauptaufgabe.
In einer späteren Zeit gaben Banken und Bankiers den Gegenwert der
empfangenen Valuta in einer Anweisung, die, da ihr ein Wechselgeschäft
 zugrunde lag, Wechsel (cambium) genannt wurde. Ein Zweiggeschäft
 oder ein Geschäftsfreund wurde mit Auszahlung der in dem
Wechsel angegebenen Summen beauftragt.
Aus dem Geldaufbewahrungsgeschäft ist nachher die Kasseführung und
Jie Zahlungsvermittelung entstanden. Der Deponent hebt, wenn er einem
anderen eine Zahlung leisten will, sein Geld nicht ab, sondern er beauftragt
 die Bank, sofern der andere ebenfalls ein Konto bei ihr besitzt,
sein Guthaben um die und die Summe zu kürzen und diesen Betrag dem
Konto des anderen gutzubringen. Das Geld bleibt nach wie vor in den
Kellern der Bank liegen, nur eine Umschreibung in den Bankbüchern
erfolgt (Giroverkehr).
Hatte derjenige, an den die Zahlung erfolgen sollte, kein Konto bei der
Bank des Zahlungspflichtigen, so konnte eine Umschreibung natürlich nicht
stattfinden. Man fand dann später einen Ausweg, indem man dem Zahlungsempfänger
 eine Anweisung (Scheck) auf die Bank ausstellte.
Bei einigen Banken wurde es auch allgemeiner Brauch, die Quittungsscheine,
 die über eingezahlte Summen ausgehändigt wurden, weiterzuty

 La funcione della Banca, Rom 1898,
2) S, aber auch den Abschnitt „Kreditgeschäfte“,